Das Bürgergeld wird grundsätzlich im Voraus gezahlt, also zu Beginn des Monats für den laufenden Monat. Im Gegensatz dazu erhält ein Arbeitnehmer sein Gehalt bei Jobaufnahme in der Regel nachträglich, entweder zum Monatsende oder sogar erst im Folgemonat. Hier können einige Tage entscheidend sein, denn beim Bezug von Bürgergeld gilt das sogenannte Zuflussprinzip.
Zuflussprinzip entscheidet über Hilfebedürftigkeit
Jedes Einkommen, das während des Bezugs von Bürgergeld in einem bestimmten Monat zufließt, wird als Einkommen angerechnet. Dies kann dazu führen, dass das Bürgergeld – abhängig von der Höhe des Einkommens – teilweise oder vollständig gemindert wird.
Beispiel: Gehalt und Bürgergeld im selben Monat
Nehmen wir an, eine Person bezieht Bürgergeld und erhält am 01. Juni den Regelsatz sowie die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter auf ihr Konto überwiesen – die Auszahlung erfolgt bereits Ende Mai. Am 08. Juni nimmt sie eine neue Beschäftigung auf und verdient bis zum Monatsende ein Bruttogehalt von 2.080 Euro, das einem Nettogehalt von 1.520 Euro entspricht.
Freibeträge vom Einkommen beim Bürgergeld
Wird das Gehalt für Juni noch im gleichen Monat ausgezahlt, zählt es als Einkommen für Juni, dem Monat, in dem auch das Bürgergeld bereits ausgezahlt wurde. In diesem Fall entfällt die Hilfebedürftigkeit für Juni – eine zentrale Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Das Jobcenter wird daher die Leistungen für Juni durch einen Aufhebungsbescheid rückwirkend aufheben und die bereits gezahlten Beträge zurückfordern.
Beispiel: Gehalt kommt erst im Folgemonat
Anders verhält es sich, wenn das Gehalt für Juni erst im Juli (Zufluss) ausgezahlt wird. In diesem Fall kann das Jobcenter das Bürgergeld für Juni nicht zurückfordern, da die Person mangels Einkommens im Juni tatsächlich noch hilfebedürftig war. Hier entscheiden also die Regelungen im Arbeitsvertrag oder der Zahlungsplan des Arbeitgebers darüber, ob Bürgergeld für einen ganzen Monat gezahlt wird oder nicht.
Sollte das Jobcenter dennoch die Leistungen rückwirkend aufheben, sollten Betroffene Widerspruch erheben.
Jobcenter stellt Zahlungen vorzeitig ein
Oftmals kommt es vor, dass das Jobcenter die Leistungen bereits für den Monat einstellt, in dem eine Person eine neue Tätigkeit aufnimmt. Die Begründung lautet dann, dass aufgrund des später ausgezahlten Einkommens keine Hilfebedürftigkeit bestehe.
Übergang vom Bürgergeld zur Rente sorgt für Existenznot
Kein Bürgergeld im Monat der Arbeitsaufnahme
Wenn keine Bürgergeld Leistungen gezahlt werden und das Gehalt in den meisten Fällen erst im Folgemonat ausgezahlt wird, müssen Betroffene für diesen Übergangsmonat ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragen, um den Monat ohne Einkommen zu überbrücken. Die Rückzahlung dieses Darlehens beginnt dann ab dem Folgemonat.
Erfährt das Jobcenter jedoch erst nach der Auszahlung für den laufenden Monat von der Arbeitsaufnahme, kann es den ausgezahlten Betrag nicht zurückfordern. In diesem Fall bleibt der Person, die die neue Arbeit aufgenommen hat, viel Ärger erspart und der Antrag auf ein Darlehen entfällt.
Achtung: Sozialbetrug vermeiden
Wer dem Jobcenter eine neue Beschäftigung und das damit verbundene Einkommen wissentlich verschweigt und weiterhin Sozialleistungen bezieht, begeht Sozialbetrug. In solchen Fällen gilt eine Rückforderung der Bürgergeld Leistungen für den Zeitraum der Erwerbstätigkeit als sicher, und es könnte sogar ein Strafverfahren drohen.
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