Zum Inhalt springen

Bürgergeld-Antrag: Jobcenter verlangt völlig unnötige Unterlagen

Beim Bürgergeld müssen Kontobewegungen regelmäßig erklärt und mit Nachweisen belegt werden. Bei einer Frau ging das Jobcenter jedoch deutlich zu weit: Sie sollte sogar den Kaufbeleg für eine Jacke ihres Sohnes vorlegen. Die betreffende Überweisung lag aber zwei Monate vor Beginn ihres Bewilligungszeitraums und konnte die Höhe des Bürgergeldes daher gar nicht beeinflussen.

Sohn zahlte den Kaufpreis für eine Jacke zurück

Der Vorgang findet sich im Tätigkeitsbericht 2025 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, den der Landtag am 10. September 2026 veröffentlicht hat. Zwei Monate bevor ihr Bürgergeld-Bezug begann, hatte die Frau eine Zahlung von ihrem Sohn erhalten.

Bürgergeld monatelang verweigert – Gericht weist Jobcenter in die Schranken

Als das Jobcenter nach dem Grund für die Überweisung fragte, erklärte sie den Hintergrund. Ihr Sohn hatte ihre Kreditkarte benutzt, um eine Jacke zu kaufen. Anschließend erstattete er seiner Mutter den entsprechenden Betrag. Damit war die Kontobewegung erklärt.

Dem Jobcenter genügte diese Auskunft jedoch nicht. Die Frau sollte zusätzlich den Kaufbeleg ihres Sohnes vorlegen. Für die Berechnung des Bürgergeldes war dieser Nachweis nach Einschätzung der Bürgerbeauftragten bedeutungslos. Entscheidend war nicht, was der Sohn gekauft hatte, sondern wann das Geld eingegangen war.

Der Zeitpunkt machte den Kaufbeleg überflüssig

Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) werden Einnahmen nach § 11 Abs. 2 SGB II grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie zufließen. Eine Zahlung kann daher den Anspruch für diesen Monat mindern. Was aber bereits vor dem Bürgergeld-Bezug auf dem Konto eingegangen ist, darf dagegen nicht als Einkommen in einem späteren Monat angerechnet werden.

Die Überweisung des Sohnes lag zu Beginn des Leistungsbezugs bereits zwei Monate zurück. Für die spätere Berechnung spielte sie als Einkommen deshalb keine Rolle mehr. Das Jobcenter musste nicht klären, ob der Sohn tatsächlich eine Jacke gekauft und den Preis anschließend zurückgezahlt hatte.

Selbst eine genauere Untersuchung des Zahlungsvorgangs hätte an der Berechnung nichts geändert. Der Zeitpunkt des Geldeingangs stand bereits fest. Der zusätzlich verlangte Kaufbeleg konnte daher keine Information liefern, die für den Bürgergeldanspruch noch relevant gewesen wäre.

Mitwirkung erlaubt keine Prüfung auf Vorrat

Wer Grundsicherungsgeld beantragt oder erhält, muss an der Prüfung seines Anspruchs mitwirken. Nach § 60 SGB I sind alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Das Jobcenter kann dafür auch Belege und andere Unterlagen verlangen. Diese Pflicht beschränkt sich jedoch auf Informationen, die für die Entscheidung tatsächlich benötigt werden.

Eine weitere Grenze setzt der Datenschutz. Nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO dürfen Behörden nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Für Sozialdaten bestimmt § 67a SGB X ebenfalls, dass ihre Kenntnis für die Aufgaben des Leistungsträgers notwendig sein muss.

Beim Kaufbeleg für die Jacke fehlte diese Notwendigkeit. Die Überweisung konnte wegen ihres frühen Eingangs nicht auf das spätere Bürgergeld angerechnet werden. Es gab daher keinen für die Berechnung relevanten Grund, den Einkauf des Sohnes noch genauer zu untersuchen. Der Bericht spricht ausdrücklich von einem klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.

Kontoauszüge: Was das Jobcenter sehen darf & was du schwärzen darfst

Jobcenter hinterfragten mehrfach bedeutungslose Zahlungen

Die Forderung nach dem Kaufbeleg war offenbar kein einmaliger Ausrutscher. Der Bürgerbeauftragten fiel bei mehreren Eingaben auf, dass Jobcenter Zahlungen hinterfragten, die bereits vor dem jeweiligen Bürgergeld-Bezug eingegangen waren. Die Betroffenen mussten genau erklären, warum das Geld auf ihrem Konto gelandet war, obwohl es die spätere Leistungshöhe nicht beeinflussen konnte.

Schon im vorherigen Tätigkeitsbericht hatte die Bürgerbeauftragte darauf hingewiesen, dass sich Anträge durch überflüssige Prüfungen verzögerten. Die wiederholten Beanstandungen sprechen damit für ein Problem, das über einzelne Kontobewegungen hinausgeht.

Als Ursache vermutet die Bürgerbeauftragte mangelndes Fachwissen. Sie fordert die Jobcenter deshalb auf, insbesondere neue Mitarbeiter umfassend zu schulen und gründlich einzuarbeiten. Wer die Regeln zur Einkommensanrechnung sicher anwendet, muss Zahlungen aus längst vergangenen Monaten nicht bis zum letzten Kaufbeleg zurückverfolgen.

Jobcenter stoppt Bürgergeld für einen Monat – wegen einer Überweisung der Mutter

Unnötige Unterlagenforderungen nicht ignorieren

Auch eine überzogen wirkende Forderung nach Unterlagen sollte nicht kommentarlos liegen bleiben. Betroffene können das Jobcenter schriftlich fragen, welche für den Anspruch relevante Tatsache das Dokument belegen soll. Ist eine Zahlung vor Beginn des Bewilligungszeitraums eingegangen, sollte auch darauf ausdrücklich hingewiesen werden.

Versagt oder entzieht das Jobcenter Leistungen wegen angeblich fehlender Mitwirkung, muss es zuvor schriftlich auf diese Folge hinweisen und eine angemessene Frist setzen. Das schreibt § 66 Abs. 3 SGB I vorbots.bots cheek. Gegen einen anschließenden Versagungs- oder Entziehungsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter eingelegt werden.

Das Jobcenter darf private Kontobewegungen nur so weit prüfen, wie sie für den Leistungsanspruch relevant sind. Da die Überweisung nicht als Einkommen angerechnet werden konnte, war auch der Kaufbeleg für die Jacke überflüssig.