Zum Inhalt springen

Beim Grundsicherungsgeld droht 2027 die nächste Nullrunde

Nach zwei Jahren ohne Erhöhung könnte der Regelsatz des früheren Bürgergeldes 2027 erneut bei 563 Euro stehen bleiben. Die Bundesregierung will beim Grundsicherungsgeld einen Rechenschritt streichen, durch den aktuelle Preissteigerungen bisher schneller berücksichtigt werden. Damit wächst das Risiko einer weiteren Nullrunde. Entschieden ist sie aber noch nicht, denn parallel werden die Regelsätze auf Basis der EVS 2023 neu ermittelt.

Die Regierung streicht einen von zwei Rechenschritten

Im Mai standen noch drei mögliche Rechenwege für den Regelsatz 2027 zur Debatte. Mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 legt sich die Bundesregierung nun fest: Die ergänzende Fortschreibung soll aus der Berechnung verschwinden.

Das Kabinett beschloss den Entwurf am 6. Juli 2026, am 14. August wurde er dem Bundesrat zugeleitet. Für die jährliche Anpassung bliebe damit nur noch der Mischindex, der zu 70 Prozent aus der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und zu 30 Prozent aus der Entwicklung der Nettolöhne besteht. Die jüngere Preisentwicklung des zweiten Quartals würde nicht mehr in einem eigenen Rechenschritt berücksichtigt.

Warum es ausgerechnet auf 547,55 Euro ankommt

Alleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 Euro im Monat, obwohl die Basisfortschreibung zunächst nur 547,55 Euro ergab. Nach der zusätzlichen Fortschreibung um 1,8 Prozent kamen rechnerisch rund 557 Euro heraus, also noch immer weniger als der geltende Zahlbetrag. Dass es trotzdem bei 563 Euro blieb, liegt am gesetzlichen Besitzschutz.

Grundsicherungsgeld 2026: So viel bekommen Singles im Monat

Wird der Regelsatz 2027 lediglich fortgeschrieben, soll die neue Rechnung wieder bei den ungerundeten 547,55 Euro ansetzen. Damit für Alleinstehende wenigstens 564 Euro herauskommen, muss der auf zwei Nachkommastellen festgesetzte Mischindex mindestens 2,92 Prozent erreichen. Bei 2,91 Prozent entstehen rund 563,48 Euro, die auf 563 Euro abgerundet werden. Erst 2,92 Prozent führen zu rund 563,54 Euro und damit nach der Rundung zu 564 Euro.

Bleibt der Mischindex unter dieser Schwelle, sinkt der Regelsatz wegen des Besitzschutzes nicht, sondern würde ein weiteres Jahr bei 563 Euro stehen bleiben.

Die EVS 2023 kann die Rechnung noch verändern

Diese Modellrechnung gilt nur, wenn die Regelbedarfe für 2027 nach der bisherigen Rechenkette fortgeschrieben werden. Parallel ist eine vollständige Neuermittlung auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 vorgesehen. Dabei werden die statistisch ermittelten Ausgaben einkommensschwacher Haushalte ausgewertet und zu neuen Regelbedarfen zusammengesetzt. Der Zahlbetrag würde dann nicht allein aus den 547,55 Euro weitergerechnet.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen die neu ermittelten Beträge im Jahr 2027 in Kraft treten. Ein gesetzlich festgelegtes Umsetzungsdatum gibt es allerdings nicht, außerdem müssen zunächst die Sonderauswertungen der EVS abgeschlossen werden.

Der Regierungsentwurf hält deshalb beide Wege offen: Die Beträge können über eine Fortschreibungsverordnung oder über ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt werden. Die Schwelle von 2,92 Prozent zeigt zwar, wie knapp eine bloße Fortschreibung ausfallen könnte, ist aber noch keine Prognose für den endgültigen Regelsatz.

Der zweite Rechenschritt hatte einen klaren Zweck

Das zweistufige Verfahren wurde 2023 als Reaktion auf die damals stark steigenden Preise eingeführt. Nach der Basisfortschreibung mit dem Mischindex folgt seitdem eine ergänzende Fortschreibung, die ausschließlich die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise von April bis Juni berücksichtigt. Weil dieser Zeitraum näher am Jahreswechsel liegt, können starke Preissprünge schneller in den Regelsatz einfließen.

Die Bürgergeld-Kürzung kommt – sie heißt nur anders

Die Bundesregierung begründet die Rückkehr zur alten Formel mit der inzwischen wieder deutlich niedrigeren Inflation. Bei schnell sinkenden Preissteigerungsraten könne der zusätzliche Rechenschritt die tatsächliche Entwicklung überzeichnen, was nach ihrer Darstellung im zweiten Halbjahr 2023 geschehen sei.

Das erklärt, warum die Regierung den Mechanismus abschaffen will, beseitigt aber nicht seine Kehrseite. Steigen die Preise erneut kräftig, fehlt der aktuellere Vergleichszeitraum, sodass der Mischindex wegen seiner weiter zurückliegenden Daten langsamer reagiert.

So entstehen 78 Millionen Euro Ersparnis

Der Entwurf senkt den heutigen Regelsatz nicht unmittelbar. Bei einer Fortschreibung bleibt der gesetzliche Besitzschutz für die Regelsätze erhalten. Die Einsparung entsteht vielmehr dadurch, dass eine Erhöhung gegenüber der bisherigen zweistufigen Formel kleiner ausfallen oder vollständig ausbleiben kann.

Auf Grundlage vorläufiger Schätzungen rechnet die Bundesregierung im SGB II mit jährlich rund 78 Millionen Euro weniger Ausgaben. Davon entfallen 77 Millionen Euro auf den Bund und eine Million Euro auf die Kommunen. Bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII werden weitere 24 Millionen Euro pro Jahr weniger veranschlagt.

In diesen Beträgen stecken neben den Regelbedarfen auch daran gekoppelte Mehrbedarfe und die Fortschreibung des persönlichen Schulbedarfs. Die 78 Millionen Euro lassen sich deshalb nicht einfach durch die Zahl der Leistungsempfänger teilen. Tatsächlich wirksam werden die Einsparungen ohnehin erst, wenn die konkreten Regelbedarfe festgesetzt sind.

Endgültig entschieden ist noch nichts

Die neue Formel ist bislang nur ein Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen, anschließend wird das Gesetz im Bundestag beraten. Für den 12. Oktober ist bereits eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz vorgesehen.

Selbst nach einer Verabschiedung stünde der Regelsatz für 2027 noch nicht automatisch fest. Entscheidend ist, ob die Beträge lediglich fortgeschrieben oder rechtzeitig auf Grundlage der EVS 2023 neu ermittelt werden. Eine weitere Nullrunde ist durch die geplante Formeländerung wahrscheinlicher geworden, sicher ist sie aber erst, wenn der konkrete Zahlbetrag festgesetzt wurde.