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Grundsicherungsgeld 2026: So viel bekommen Singles im Monat

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) – und wie viel bekommt man als Single im Monat ausgezahlt? Im bundesweiten Durchschnitt zahlt das Jobcenter 1.079 Euro aus. Wie viel ein Single tatsächlich erhält, hängt jedoch stark vom Wohnort ab: In Berlin stehen unterm Strich 1.156 Euro im Monat, in Leipzig dagegen nur 1.012 Euro. Der Grund für diese große Spanne liegt im regionalen Mietmarkt – denn die Höhe der Grundsicherung setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen Regelsatz und den ortsabhängigen Kosten der Unterkunft (KdU) zusammen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ø Auszahlung für Alleinstehende: 1.079 € pro Monat, Singles machen rund 57,7 % aller Bedarfsgemeinschaften aus.
  • Zahlbetrag = Regelsatz + Kosten der Unterkunft (KdU) ± Mehrbedarfe/Einkommen.
  • Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1): 563 € – bundesweit einheitlich, keine Erhöhung in 2026.
  • Kosten der Unterkunft (KdU): regional sehr unterschiedlich, das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze.
  • Krankenversicherung: Beiträge zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – kein Teil der monatlichen Auszahlung.
  • Strom: Stromkosten müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden, fallen nicht unter die Wohnkosten

Mehr als jeder zweite Leistungsempfänger lebt allein

Wer wissen möchte, wie viel Grundsicherungsgeld eine einzelne Person erhält, blickt auf die größte Gruppe der Leistungsempfänger: Alleinstehende. Von den insgesamt 2.837.506 Bedarfsgemeinschaften entfielen 1.636.153 (57,7 Prozent) auf Single-Haushalte – deutlich mehr als auf Alleinerziehende mit 505.400 Bedarfsgemeinschaften (17,8 Prozent).

Grundsicherungsgeld: Auszahlungstermine im Überblick

Im bundesweiten Durchschnitt zahlt das Jobcenter einer alleinstehenden Person 1.079 Euro im Monat (Datenbasis März 2026). Zum Vergleich: Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für Alleinstehende lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 1.446 Euro – also rund 370 Euro über der durchschnittlichen Auszahlung des Grundsicherungsgeldes.

Grundsicherungsgeld-Tabelle 2026: So viel bekommt man als Single

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld für eine Einzelperson – und warum ist der Betrag von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Zahlbeträge im Städtevergleich. Der Wert spiegelt immer den tatsächlichen Auszahlungsbetrag wider (Regelsatz + KdU ± Mehrbedarfe / Einkommen):

Jobcenter / Stadt Ø Grundsicherungsgeld (€/Monat)
München1.224 €
Hamburg1.193 €
Stuttgart1.181 €
Frankfurt a. M.1.165 €
Köln1.159 €
Berlin1.156 €
Freiburg im Breisgau1.153 €
Karlsruhe1.140 €
Dortmund1.136 €
Mannheim1.136 €
Wiesbaden1.134 €
Braunschweig1.125 €
Bremen1.122 €
Wolfsburg1.119 €
Gießen1.119 €
Mainz1.117 €
Kiel1.116 €
Düsseldorf1.113 €
Hannover1.103 €
Essen1.103 €
Nürnberg1.099 €
Saarbrücken1.099 €
Augsburg1.090 €
Gelsenkirchen1.087 €
Duisburg1.083 €
Potsdam1.081 €
Bochum1.080 €
Deutschland (Durchschnitt)1.079 €
Aachen1.077 €
Wuppertal1.076 €
Dresden1.075 €
Münster1.073 €
Kassel1.073 €
Hildesheim1.070 €
Recklinghausen1.070 €
Ludwigshafen1.070 €
Göttingen1.065 €
Offenbach1.060 €
Rostock1.043 €
Magdeburg1.035 €
Halle (Saale)1.018 €
Leipzig1.012 €
Görlitz994 €
Tabelle: Ø Höhe des Grundsicherungsgeldes für Singles im Städtevergleich. Quelle: Jobcenter-Statistik, Datenbasis 03/2026

Wichtig: Diese Beträge sind Durchschnittswerte. Wie viel Grundsicherungsgeld ein 1-Personen-Haushalt tatsächlich bekommt, hängt von der konkreten Miete, möglichen Mehrbedarfen und angerechnetem Einkommen ab.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Der Regelsatz ist der einkommensunabhängige Grundbetrag, den jeder Empfänger erhält – unabhängig von Miete oder Wohnort. In der Regelbedarfsstufe 1, also für alleinstehende Erwachsene, beträgt er aktuell 563 Euro pro Monat – knapp die Hälfte des gesamten Zahlbetrags. Dieser Betrag ist für ganz Deutschland einheitlich festgelegt und soll Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege und Freizeit abdecken. Wer arbeitet und mit Grundsicherung aufstockt, bekommt den Regelsatz anteilig gekürzt – lediglich ein Grundfreibetrag von 100 Euro bleibt anrechnungsfrei.

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026 im Vergleich zum Bürgergeld 2025? Unverändert – es gab keine Erhöhung. Laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands müsste der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

Grundsicherungsgeld und Minijob – so viel wird nicht angerechnet

Miete & Kosten der Unterkunft: So viel zahlt das Jobcenter

Der zweite große Posten, der die Höhe des Grundsicherungsgeldes bestimmt, sind die Kosten der Unterkunft (KdU) – also Miete und Heizkosten. Diese variieren regional erheblich. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlich anfallenden Wohnkosten bis zur jeweils festgelegten Angemessenheitsgrenze.

1-Personen-Haushalt: Wie groß und teuer darf die Wohnung sein?

StadtAngemessene
Wohnungsgröße
Angemessene
Miete
Berlin50 m²449 €
Bremen50 m²539 €
Dresden45 m²451 €
Düsseldorf50 m²546 €
Frankfurt (Main)50 m²786 €
Hamburg50 m²574 €
Hannover50 m²499 €
Köln50 m²677 €
Leipzig45 m²358 €
München50 m²911 €
Angemessene Wohnungsgröße & Miete für 1-Person-Haushalte mit Grundsicherungsgeld (Stand Juni 2026)

Wichtig: Die Mietobergrenze ist ein Höchstbetrag, keine Pauschale. Liegt die tatsächliche Miete darunter, übernimmt das Jobcenter auch nur den tatsächlichen Betrag. In München beträgt der durchschnittliche Wohnkosten-Anteil beispielsweise 564 Euro – obwohl die Obergrenze bei über 1.000 Euro inkl. Heizkosten liegt.

So hoch darf die monatliche Miete mit Grundsicherungsgeld sein

Heizkosten

Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter die Heizkosten in tatsächlicher Höhe, bis zur Angemessenheitsgrenze. Eine bundesweite Pauschale gibt es hier nicht, die Richtwerte legt jedes Jobcenter lokal fest. In München gelten beispielsweise bei zentraler Wassererwärmung 2,19 €/m² (Fernwärme) bzw. 2,69 €/m² (Gas) als angemessen – bei 50 m² also bis zu rund 135 Euro monatlich zusätzlich zur Miete.

Mehrbedarfe

Neben Regelsatz und KdU können individuelle Mehrbedarfe die Auszahlung des Grundsicherungsgeldes für Alleinstehende erhöhen. Dazu gehören unter anderem:

  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer): 2,3 % des Regelsatzes = 12,95 Euro pro Monat
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen
  • Mehrbedarf bei Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)

Krankenversicherung: Jobcenter zahlt Beiträge direkt

Wer Grundsicherung erhält, ist automatisch krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – dieser Betrag ist kein Teil der monatlichen Auszahlung und fließt nicht in den oben genannten Durchschnittswert ein. Bei privat Versicherten übernimmt das Jobcenter maximal die Hälfte der Beiträge im Basistarif als Zuschuss.

97 Euro für Miete fehlen Monat für Monat

Was die Durchschnittszahlen nicht zeigen: Knapp 170.000 alleinstehende Haushalte mit Grundsicherung hatten 2024 eine Wohnkostenlücke – ihre tatsächliche Miete lag über der vom Jobcenter anerkannten Grenze. Im Bundesdurchschnitt fehlten diesen Betroffenen monatlich 97 Euro, die sie aus dem Regelsatz zuschießen mussten. Bezogen auf den Regelsatz von 563 Euro entspricht das einer Zusatzbelastung von über 17 %. Regional waren die Unterschiede groß: In Berlin betrug die Lücke im Schnitt 175 Euro, in Sachsen immerhin noch 75 Euro.