Nach monatelangem Streit zwischen dem Bundesforschungsministerium und dem Bundesfinanzministerium hat sich die schwarz-rote Koalition auf die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform geeinigt. Das Gesetzgebungsverfahren kann damit beginnen – und die ersten Erhöhungen könnten noch rechtzeitig zum Wintersemester 2026/2027 in Kraft treten.
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Der Streit und seine Ursache
Seit Beginn des Jahres war unklar, wer die BAföG-Reform bezahlt. Zur Debatte stand, ob das SPD-geführte Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil zusätzliche Mittel bereitstellt oder ob die CSU-geführte Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter Dorothee Bär die Novelle aus dem laufenden Etat finanziert. Offiziell sprachen beide Ministerien lediglich von „ressortinternen Abstimmungen“. Hinter den Kulissen aber drohte die Reform zu scheitern: Noch Mitte April 2026 lag kein öffentlicher Gesetzentwurf vor, und erste CDU-Politiker brachten eine Verschiebung auf 2027 ins Gespräch.
Am 20. April wandten sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) in einem gemeinsamen Appell direkt an Bär und Klingbeil. HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärte: Zu viele Studenten müssten neben dem Studium in erheblichem Umfang arbeiten, was ihren Studienerfolg gefährde. Zudem verwies er auf die anhaltende Bildungsschere: Von 100 Kindern aus Akademikerfamilien studieren 78 – von 100 Kindern ohne akademischen Hintergrund nur 25.
Bürgergeld für Studenten: Wer trotz Studium Anspruch hat
Einigung im Zuge der Haushaltsaufstellung
Ende April teilte eine Sprecherin des Bundesforschungsministeriums mit, dass die Einigung im Rahmen der Haushaltsaufstellung erzielt worden sei. Man gehe beim BAföG jetzt regulär ins Gesetzgebungsverfahren. Wie genau die Kostenteilung zwischen den Ministerien geregelt wurde, blieb offen.
Laut den Eckwerten für den Bundeshaushalt sind für die Reform folgende Mehrausgaben eingeplant:
- 2027: 127 Millionen Euro
- 2028: 126 Millionen Euro
- 2029: 209 Millionen Euro
Was die Reform konkret vorsieht
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine „große Novelle“ des BAföG vereinbart. Die Umsetzung soll in mehreren Schritten erfolgen:
- Wintersemester 2026/2027: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt einmalig von 380 auf 440 Euro pro Monat. Zudem sollen die Elterneinkommensfreibeträge dynamisiert werden, also künftig regelmäßig und automatisch angepasst werden.
- Wintersemester 2027/2028 und 2028/2029: Der BAföG-Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro im Monat liegt, soll in zwei Schritten auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden.
Darüber hinaus sollen Antragsverfahren schneller, einfacher und vollständig digital werden. SPD-Berichterstatterin Lina Seitzl erklärte, die Reform werde dort ansetzen, „wo der Druck am größten ist“ – mit höheren Bedarfssätzen, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung.
Reaktionen aus der Politik
Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, wertete die Einigung als Signal: „Die Einigung beim BAföG zeigt, dass Finanzminister Lars Klingbeil die wirtschaftlichen Nöte der Studierenden ernst nimmt.“
Aus der Union kam ebenfalls Zustimmung. Der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Florian Müller (CDU), äußerte die Erwartung, die Reform könne „ein echter Game-Changer“ werden – mit schnelleren, einfacheren und digitalen Antrags- und Entscheidungsprozessen. Der zuständige CDU-Abgeordnete Joachim Ebmeyer ergänzte, die Reform werde dazu führen, „dass mehr Anträge gestellt werden können, Verfahren schneller laufen und Bewilligungen zügiger bei den Studierenden ankommen.“
Verbände begrüßen – und mahnen zur Eile
Das Deutsche Studierendenwerk begrüßte die Einigung, betonte aber den Zeitdruck. Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl erklärte, es sei gut, dass „nach monatelangem Stillstand und haushaltspolitischem Streit endlich wieder Bewegung“ in die Reform komme. Gleichzeitig forderte er, schnellstmöglich mit der Gesetzgebung zu beginnen: „Das Budget vieler Studierender ist auf Kante genäht, und diese Naht droht angesichts hoher Mieten und steigender Lebensmittelpreise zu reißen.“
Kritischer fiel die Einschätzung des freien zusammenschlusses von student*innenschaften (fzs) aus. Der Verband nannte die Einigung zwar „überfällig“, kritisierte aber, dass bislang ein substanzieller Gesetzentwurf fehle. Vorstandsmitglied Katharina Rummenhöller erklärte, die angekündigten Maßnahmen gingen „wohl nicht über das hinaus, was politisch bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.“ Ein echter Reformaufschlag bleibe aus. fzs-Referentin Rahel Schüssler verwies auf eine konkrete Lücke: Der durchschnittliche Preis für ein WG-Zimmer lag im Sommersemester 2026 bei 512 Euro – die erhöhte Wohnkostenpauschale von 440 Euro bleibt also deutlich darunter.
Sinkende Empfängerzahlen als strukturelles Problem
Die Reform trifft auf ein System, das seit Jahren an Reichweite verliert. Seit 2012 sinkt die Zahl der BAföG-Empfänger kontinuierlich – obwohl die Zahl der Studenten in Deutschland im gleichen Zeitraum gestiegen ist. Rund 40 Prozent der Studenten gelten nach Angaben des DGB als armutsgefährdet. Das BAföG erreicht sie schon jetzt kaum noch.
Zeitplan: Es wird knapp
Damit die Reform tatsächlich zum 1. August 2026 in Kraft treten kann, muss das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen, der Bundestag in drei Lesungen darüber abstimmen und der Bundesrat zustimmen – in der Regel ein Prozess von mindestens drei Monaten. Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause findet am 10. Juli statt. Der Spielraum ist damit minimal.
SPD-Politikerin Seitzl zeigte sich optimistisch, die Reform noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Ob das gelingt, hängt nun davon ab, wie schnell ein Gesetzentwurf tatsächlich vorgelegt wird.