Ab 1. Januar 2026 soll die Aktivrente kommen: Bis zu 2.000 € pro Monat aus Erwerbstätigkeit bleiben für Altersrentner steuerfrei – die Rente wird nicht gekürzt. In der Realität ist das vor allem ein Steuervorteil für jene, die ohnehin weiterarbeiten können. Wer gesundheitlich nicht (mehr) kann, im Minijob steckt oder auf Grundsicherung angewiesen ist, geht weitgehend leer aus.
Wichtig: Die Aktivrente ist keine zusätzliche Zahlung und keine neue Rentenart, sondern ein monatlicher Steuerfreibetrag auf Lohn/Gewinn. Die Höhe des erlaubten Zuverdienstes regelt sie nicht – Seit 2023 ist der Hinzuverdienst unbegrenzt möglich, ohne Rentenkürzung. Die Aktivrente ändert ausschließlich die Steuer auf den Zuverdienst.
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So funktioniert die Aktivrente
- Freibetrag: Bis zu 2.000 € pro Monat Erwerbseinkommen bleiben einkommensteuerfrei; nur Beträge darüber werden besteuert.
- Monatslogik: Der Freibetrag gilt monatsweise (kein Übertrag ungenutzter Monate).
- Sozialabgaben: An Krankenkasse / Pflegeversicherung ändert sich nichts – sie fallen weiterhin auf Bruttolohn (Beschäftigte) bzw. Gewinn (Selbstständige) an.
- Start erst ab Midijob: Minijobs (ab 2026 voraussichtlich 603 €/Monat) bleiben praktisch unverändert; der Steuervorteil greift erst oberhalb der Minijobgrenze.
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Wer profitiert wirklich – finanziell?
Die Aktivrente wirkt dort, wo regelmäßig über 603 € im Monat hinzuverdient wird und Arbeit im Alter realistisch ist.
- Klare Gewinner: Büro-/Wissensberufe, Verwaltung, Dienstleistungen, Solo-Selbstständige. Typische Midijob-Zuverdienste (≈ 1.000–2.000 €/Monat) werden steuerfrei – das spart grob 20–30 % Einkommensteuer auf diesen Betrag. Beispiel: 1.500 €/Monat Zusatzeinkommen ⇒ ≈ 3.600–5.400 € weniger Steuer pro Jahr (bei 20–30 % Grenzsteuersatz).
- Begrenzt sinnvoll: Schwankende/zeitweise Jobs. Der Freibetrag ist nicht jährlich, sondern monatlich; ungenutzte Monate kann man nicht ansparen.
Wer profitiert kaum – oder gar nicht?
- Körperlich belastende Berufe (Bau, Pflege, Logistik): Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze ist oft gesundheitlich nicht realistisch – der Freibetrag bleibt Theorie.
- Minijobber: Beim Arbeitnehmer fällt in der Regel keine Einkommensteuer an; die Aktivrente bringt keinen zusätzlichen Vorteil.
- Grundsicherung im Alter: Steuerfreies Erwerbseinkommen kann angerechnet werden und verpufft dadurch teilweise oder vollständig.
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Warum diese Konstruktion sozial schief ist
Die Aktivrente bekämpft keine Altersarmut. Sie setzt Anreize dort, wo Arbeitsfähigkeit, Qualifikation und Einkommen ohnehin höher sind. Wer aus Not arbeitet (niedrige Rente, gesundheitliche Einschränkungen, Minijob), hat kaum etwas davon. Der Staat verzichtet zwar auf Steuereinnahmen – aber vor allem zugunsten jener, die sie am wenigsten brauchen; eine gezielte Entlastung dort, wo die Not am größten ist, bleibt aus.
Worauf Rentner trotz Aktivrente achten sollten
- Monat statt Jahr: 2.000 € pro Monat, kein Übertrag.
- Sozialabgaben bleiben: KV/PV mindern weiterhin den Netto-Zuverdienst.
- Arbeitslosenversicherung: Nach Regelaltersgrenze keine ALV-Beiträge – entsprechend auch kein ALG I-Anspruch.
- Rentenversicherung: Beschäftigte sind i. d. R. RV-versicherungsfrei; wer schriftlich verzichtet, zahlt selbst mit und bekommt kleine jährliche Rentenaufschläge.
Fragen & Antworten zur Aktivrente
Was ist die Aktivrente ab 2026?
Für Altersrentner ab Regelaltersgrenze ein monatlicher Steuerfreibetrag bis 2.000 € auf Erwerbseinkommen (Lohn/Gewinn). KV/PV bleiben unverändert. Wirkung erst ab Midijob (oberhalb 603 €/Monat).
Ist das eine neue Zahlung?
Nein. Kein Zuschlag, keine neue Rente – nur ein Steuerfreibetrag.
Monatlich oder jährlich – gibt es einen Übertrag?
Monatlich. Bisher ist kein Übertrag ungenutzter Monate vorgesehen.
Gilt das auch für Selbstständige?
Ja. Gewinne bis 2.000 € pro Monat bleiben steuerfrei; die KV/PV-Beiträge tragen Selbstständige weiterhin selbst.
Wird meine Altersrente gekürzt, wenn ich arbeite?
Nein. Hinzuverdienst neben der Rente ist seit 2023 unbegrenzt möglich; die Aktivrente ändert nur die Steuer.
Was kostet die Aktivrente?
- Kostenrahmen (Schätzungen):
- Mitnahmeeffekte: Ein großer Teil der Entlastung ginge an Personen, die ohnehin weiterarbeiten (Büro-/Wissensberufe, Selbstständige); die Beschäftigungseffekte gelten als unsicher.
Kritische Stimmen
- DIW (u. a. Stefan Bach): Hohe Mitnahmeeffekte, unsicherer Beschäftigungseffekt; Steuerverzicht im Milliardenbereich, sozial wenig treffsicher.
- VdK (Verena Bentele): Mehrheit der weiterarbeitenden Rentner ist im Minijob – profitiert kaum; gefordert sind zielgenauere Entlastungen (Schonbeträge/Anrechnung).
- BDA (Steffen Kampeter): Widersprüchliche Signale – Anreiz zum Weiterarbeiten vs. andere, gegenteilige Anreize; Zweifel an der Wirksamkeit reiner Steuerfreibeträge.
- DGB: Statt pauschalem Freibetrag: altersgerechte Arbeitsplätze, bessere Bedingungen in körperlich harten Jobs, Qualifizierung/Reha.
Fazit
Die Aktivrente ist ein Steuergeschenk mit Schieflage: Sie hilft vor allem denjenigen, die im Alter ohnehin weiterarbeiten können und über Minijob-Niveau verdienen. Minijobber, körperlich Belastete und Menschen in Grundsicherung profitieren kaum. Wer mehr arbeitet, spart Steuern – muss KV/PV aber weiter einplanen. Für echte soziale Entlastung bräuchte es zielgenauere Maßnahmen.
