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Bürgergeld Erhöhung 2026? Fehlanzeige – Weitere Nullrunde angekündigt

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beim Bundesparteitag der SPD

Zum 1. Januar 2026 sollen die Regelsätze im Bürgergeld unverändert bleiben. Das war absehbar: Bereits im Januar 2025 wurde öffentlich über eine weitere Nullrunde spekuliert, weil der Fortschreibungsmechanismus bei moderater Inflation kaum Spielraum lässt – wir haben darüber berichtet. Jetzt liegt eine Verordnung aus dem Arbeitsministerium vor, über die das Bundeskabinett am 10. September beraten soll. Zuerst berichtete die „Bild am Sonntag“ und gibt an, der Beschlussentwurf liege der Redaktion vor. Das Ministerium bestätigte den Kurs gegenüber Agenturen. Parallel kündigt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) härtere Sanktionen an. Betroffen wären rund 5,6 Millionen Bürgergeld-Empfänger.

Der Fahrplan steht. Zunächst befasst sich das Kabinett am 10. September mit der Verordnung zur Fortschreibung der Regelsätze. Ein Bundestagsvotum ist nicht vorgesehen. Im Anschluss ist die Befassung im Bundesrat vorgesehen, die nächste Plenarsitzung findet am 26. September statt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wäre der formale Prozess im Herbst abgeschlossen. Mehrere Medien nennen diesen Ablauf, die Termine der Länderkammer sind offiziell gelistet.

Bürgergeld-Kürzung mit Ansage – und keiner redet drüber

Was die Nullrunde in Euro bedeutet

Für Alleinstehende bliebe es seit 2024 unverändert bei 563 € monatlich. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je Person 506 €. Junge Erwachsene bis 24 Jahren im elterlichen Haushalt bleiben bei 451 €, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bei 471 €. Für Kinder gelten weiterhin 390 € (7 bis 13 Jahre) und 357 € (0 bis 5 Jahre). Medien verweisen dabei auf eine dem Ministerium vorliegende Verordnungsfassung, die dem Kabinett zugeleitet werden soll.

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Deutliche Einschnitte bei Versäumnissen

Parallel zur Nullrunde kündigt Arbeitsministerin Bärbel Bas schärfere Sanktionen an. Im Zentrum stehen Terminversäumnisse und der Umgang mit zumutbaren Angeboten. Wer ohne triftigen Grund Termine im Jobcenter versäumt, soll künftig mit spürbar höheren Abzügen rechnen. Genannt wird eine Kürzung um 30 Prozent bereits beim Meldeversäumnis – bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit steht ein vollständiger Leistungsentzug im Raum. Das Ministerium begründet die Linie mit mehr Verbindlichkeit und schnelleren Vermittlungen. Konkrete Details will man im September vorlegen.

Asylbewerberleistungen sollen steigen

Im gleichen Atemzug mit der Nullrunden-Ankündigung beim Bürgergeld stellt die Regierung für 2026 eine Anhebung der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Aussicht. Genannt wird ein Plus um 14 € auf 455 € im Monat für alleinstehende Erwachsene – rund +3,2 Prozent gegenüber 441 € im Jahr 2025. Zuvor waren die AsylbLG-Sätze 2025 um 19 € abgesenkt worden. Die Erhöhung wird von mehreren Medien übereinstimmend berichtet – rechtlich verbindlich wird sie mit der gesonderten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Bürgergeld-Stopp für Ukrainer – Gesetzentwurf steht

Bereits Anfang August hat das BMAS einen Gesetzesentwurf zum Rechtskreiswechsel bei Flüchtlingen aus der Ukraine vorgelegt. Demnach sollen neu ankommende Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten sondern stattdessen Leistungen nach dem AsylbLG.

Rückkehr zum alten Anpassungsmechanismus

Die Merz-Regierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben – neben der Einführung einer „Neuen Grundsicherung“ den Anpassungsmechanismus der Regelsätze „auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie“ zurückzuführen. Gemeint ist die Rückkehr zur früheren, langsameren Anpassung – das läuft faktisch auf eine Kürzung hinaus, weil Preis- und Lohnentwicklungen wieder verzögert im Regelsatz ankommen.