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Bürgergeld: KdU prüfen und unnötige Zahlungen vermeiden

Euro-Scheine und Münzen auf Tisch, Person prüft Unterlagen mit Stift und Taschenrechner – Symbolbild für Bürgergeld, KdU-Prüfung und Mietkosten

Viele Bürgergeld‑Haushalte lernen die Wohnkostenlücke nach Ablauf der Karenzzeit kennen: Die als angemessen vorgegebene Bruttokaltmiete des Jobcenters liegt unterhalb der tatsächlichen Miete – die Differenz muss dann jeden Monat aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Doch die Obergrenzen für „Kosten der Unterkunft“ (KdU) sind keine Naturkonstante. Kommunen passen diese Richtwerte von Zeit zu Zeit an den Markt an. Wird die Mietobergrenze angehoben, verkleinert sich die Wohnkostenlücke oder verschwindet ganz.

Aber: Das Jobcenter informiert nicht zwangsläufig darüber und berücksichtigt die höhere Angemessenheitsgrenze auch nicht immer automatisch. Wer sich auf eine behördliche Eingebung verlässt, verschenkt möglicherweise Hunderte Euro im Jahr.

Jobcenter zahlt 20 % zu wenig für Miete beim Bürgergeld

Mietobergrenze regelmäßig selbst prüfen

Ein guter Zeitpunkt für den Eigencheck ist der neue Bewilligungs­bescheid. Vergleichen Sie die darin anerkannte KdU mit der aktuell gültigen Mietobergrenze Ihres Jobcenters (z. B. von der Webseite). Fällt die Obergrenze jetzt höher aus, schrumpft Ihre Wohnkostenlücke – Sie müssen weniger beisteuern, im besten Fall entfällt Ihr Eigenanteil ganz. Darüber hinaus erstattet das Jobcenter die Überzahlung auch rückwirkend.

  • Neue Obergrenze übersteigt Ihre tatsächliche Miete: Die Wohnkostenlücke schließt sich vollständig – das Jobcenter übernimmt die volle Miete und zahlt die Differenz rückwirkend nach.
  • Neue Obergrenze liegt unterhalb Ihrer tatsächlichen Miete (aber über der bisher anerkannten KdU): Die Lücke wird kleiner – Ihr Eigenanteil sinkt, und das Jobcenter erstattet die Differenz rückwirkend.

Minimaler Aufwand mit großer Wirkung: Ein jährlicher Abgleich verhindert, dass Sie eine stillschweigende Anhebung der Mietobergrenze verpassen und womöglich langfristig Geld verschenken.

Zwei Wege zum korrigierten Bescheid

Stellen Sie fest, dass das Jobcenter eine neue Mietobergrenze nicht in Ihrem Bürgergeld-Bewilligungs­bescheid berücksichtigt hat, haben Sie zwei Möglichkeiten für eine Korrektur:

  • Widerspruch: Ist der Bescheid weniger als einen Monat alt, können Sie fristgerecht Widerspruch erheben.
  • Überprüfungsantrag: Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, können Sie mit dem Überprüfungsantrag eine Korrektur erreichen – sogar rückwirkend bis zum 01.01. des Vorjahres.

Beispiele aus der Praxis

Anja aus Dresden lebt allein und zahlt seit 2024 jeden Monat 449 € Bruttokaltmiete. Weil das Jobcenter Dresden für Ein‑Person‑Haushalte damals nur 423,10 € als angemessen einstufte, blieb sie auf 25,90 € sitzen. Zum 1. Januar 2025 hob die Stadt die Mietobergrenze zwar auf 450,50 € an, doch im Weiterbewilligungsbescheid, der Anja erst im Juni 2025 erreichte, war noch der alte Wert aufgeführt. Die anschließende Überprüfung brachte Erfolg:

  • Ab August 2025 muss sie nichts mehr zuzahlen, da die neue Obergrenze über ihrer Bruttokaltmiete liegt.
  • Für Januar bis Juli 2025 erhält sie 181,30 € zurück (7 × 25,90 €).

Lars und Saskia, ein Ehepaar aus Essen, zahlt seit Januar 2024 630 € Miete im Monat. Angemessen waren seinerzeit 549,10 €, monatlich lag der Eigenanteil somit bei 80,80 €. Zum 1. September 2024 erhöhte das Jobcenter Essen die zulässige Miete für einen 2-Personen-Haushalt auf 612,95 €, was aber an Lars und Saskia vorbei ging. Erst mit dem Weiterbewilligungsbescheid im Juli 2025 kam die Erhöhung ans Licht. Nach der Überprüfung

  • schrumpft der Eigenanteil von 80,80 € auf künftig auf 17,05 €,
  • zahlt das Jobcenter für September 2024 bis Juni 2025 insgesamt 637,50 € zurück.

Mietobergrenzen: So teuer darf die Wohnung mit Bürgergeld sein

Was Sie mitnehmen sollten

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die monatlich einen Eigenanteil zur Miete beisteuern müssen, lohnt sich ein Blick auf die Mietobergrenzen besonders: Wurde die Grenze zwischenzeitlich angehoben, kann Ihr Haushalt mit minimalem Aufwand deutlich entlastet werden. Erst wenn der neue Richtwert in Ihrem Bürgergeld-Bescheid steht, landet das Plus auch tatsächlich auf Ihrem Konto. Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr, ob die im Bescheid anerkannte KdU noch mit der aktuell gültigen Mietobergrenze Ihres Jobcenters übereinstimmt. Weicht der Wert nach oben ab, ist nicht viel Aufwand nötig, um sich das Geld zurückzuholen.