Zum Inhalt springen

Mieterhöhung

Hartz IV Urteil: BSG kippt Mietobergrenzen

Hochhaus

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 30. Januar 2019 (Az. B 14 AS 41/18 R) entschieden, dass Jobcenter zwar selbst einen „Vergleichsraum“ bestimmen dürfen, um die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger schlüssig zu berechnen. Doch ist es der Behörde untersagt, unterschiedliche Grenzen für angemessene Unterkunftskosten innerhalb eines Vergleichsraumes festzulegen. Den betroffenen Jobcentern wird jetzt die Anpassung der Vergleichsräume und folglich die Neuberechnung der Angemessenheitsgrenzen auferlegt. 

Jobcenter muss Mieterhöhung übernehmen

modernisierung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung übernehmen muss, auch wenn die Modernisierung auf Wunsch des Mieters erfolgt. Im zugrunde...