Wieder 4,7 Prozent mehr – Miete wird immer mehr zur Belastung
4,7 Prozent plus: Die Mieten in Deutschland sind im vierten Quartal 2024 weiter in die Höhe geschnellt. In Städten wie Berlin liegt der Wert bei...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 30. Januar 2019 (Az. B 14 AS 41/18 R) entschieden, dass Jobcenter zwar selbst einen „Vergleichsraum“ bestimmen dürfen, um die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger schlüssig zu berechnen. Doch ist es der Behörde untersagt, unterschiedliche Grenzen für angemessene Unterkunftskosten innerhalb eines Vergleichsraumes festzulegen. Den betroffenen Jobcentern wird jetzt die Anpassung der Vergleichsräume und folglich die Neuberechnung der Angemessenheitsgrenzen auferlegt.