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Zwangsverrentung beim Bürgergeld ab 2027 wieder möglich

Bürgergeld: Zwangsverrentung ab 2027 – Rentnerpaar prüft Rentenbescheid am Taschenrechner.

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt beim Bürgergeld: Niemand muss eine vorgezogene Altersrente beantragen. Ab 2027 könnte sich ändern. Läuft die befristete Aussetzung aus und kommt keine neue Regelung, kann die frühere Zwangsverrentung mit der „neuen Grundsicherung“ zurückkehren – mit dauerhaft gekürzter Rente.

Was gilt bis 31.12.2026 bei der Zwangsverrentung?

Seit dem 1. Januar 2023 sind Bürgergeld-Empfänger nicht verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
Diese Schutzregel ist befristet und endet mit Ablauf des Jahres 2026. Unverändert bleibt: Die abschlagsfreie Rente gibt es erst ab Regelaltersgrenze.

Was ist ab 2027 denkbar?

  • Ohne neue Gesetzesregelung kann das Jobcenter wieder verlangen, dass Sie eine vorzeitige Altersrente beantragen.
  • Die Rente beginnt dann früher, ist aber lebenslang gekürzt.
  • Früher war es so: Jobcenter haben Betroffene schriftlich aufgefordert, vorrangige Leistungen (z. B. vorgezogene Altersrente) zu beantragen; in Einzelfällen stellten Träger nach vorheriger Aufforderung den Antrag selbst. Ob das ab 2027 wieder so gehandhabt wird, hängt von der dann gültigen Rechtslage ab.

Wichtig: Die aktuelle Diskussion über eine „neue Grundsicherung“ ändert an der Sache wenig. Entscheidend ist, welche Regeln ab 2027 gelten – nicht der Name der Leistung.

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Wer wäre besonders betroffen?

  • Bürgergeld-Empfänger zwischen 63 und 66 Jahren, die die Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllen.
  • Geringverdiener und Versicherte mit Lücken im Erwerbsleben, bei denen jeder Prozentpunkt Abschlag spürbar ist.
  • Empfänger kurz vor der Regelaltersgrenze, die trotz kurzer Restzeit deutliche Kürzungen hätten.

Beispiele: Abschlag bei vorgezogener Rente

Abschläge bei vorgezogener Rente
Vorziehen um … Monatlicher Abschlag Gesamtabschlag
12 Monate 0,3 % × 12 3,6 %
24 Monate 0,3 % × 24 7,2 %
36 Monate 0,3 % × 36 10,8 %
48 Monate (z. B. 63 statt 67) 0,3 % × 48 14,4 %

Auswertung: Renten mit Abschlagsmonaten

Die Deutsche Rentenversicherung zeigt: 2024 starteten 28,1 % der neuen Altersrenten mit Abschlägen – im Schnitt nach über 32 Monaten Vorziehung. Besonders betroffen sind die langjährig Versicherten (≈ 99 % mit Abschlägen).

DRV 2024: Altersrenten mit Abschlägen im Rentenzugang (SGB VI, ohne Nullrenten)
Rentenart Zugänge gesamt mit Abschlägen Anteil Ø Abschlagsmonate
Altersrenten gesamt 892.404 251.013 28,1 % 32,15
Regelaltersrenten 367.119 314 0,1 % 13,90
Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) 251.473 65 0,03 % 9,00
Langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre) 213.530 211.540 99,1 % 33,82
Schwerbehinderte Menschen 60.211 39.083 64,9 % 23,28

Diese Werte belegen: Wer vorzeitig in Altersrente geht, startet meist mit dauerhaften Kürzungen. Kommt die Zwangsverrentung ab 2027 zurück, drohen vielen Bürgergeld-Empfängern hunderte Euro pro Monat weniger – die Bedürftigkeit wandert dann häufig nur von Bürgergeld zu Wohngeld oder Grundsicherung im Alter.

Verlust pro Monat & Jahr

Dauerverlust durch vorgezogene Rente (14,4 %) – monatlich & jährlich
Rente Monatlicher Verlust Jährlicher Verlust Gekürzte Rente
900,00 € −129,60 € −1.555,20 € 770,40 €
1.000,00 € −144,00 € −1.728,00 € 856,00 €
1.100,00 € −158,40 € −1.900,80 € 941,60 €
1.200,00 € −172,80 € −2.073,60 € 1.027,20 €
1.300,00 € −187,20 € −2.246,40 € 1.112,80 €
1.400,00 € −201,60 € −2.419,20 € 1.198,40 €
1.500,00 € −216,00 € −2.592,00 € 1.284,00 €

Zwangsverrentung bedeutet Dauerverlust: 63 statt 67 führt zu 14,4 % weniger Rente – je nach Ausgangshöhe meist über 150 € pro Monat (z. B. 1.200,00 € → 1.027,20 €). Wer damit seinen Bedarf nicht deckt, landet statt im Bürgergeld oft bei Grundsicherung im Alter oder Wohngeld – die finanzielle Lage bleibt angespannt, nur die Statistik ändert sich.

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Nur Statistik statt Entlastung

  • Zwangsverrentung löst Armut nicht. Wer eine kleine Rente hat, bleibt oft auf ergänzende Leistungen angewiesen.
  • Verschiebung statt Lösung: Statt Bürgergeld zahlen dann Wohngeld (Wohngeldstelle) oder – wenn die Rente unter dem Existenzminimum liegt – die Grundsicherung im Alter (Sozialamt).
  • Für die Statistik sinken die SGB-II-Zahlen: die Bedürftigkeit bleibt jedoch bestehen, nur in einem anderen System.

Welche Rolle spielt die Erwerbsminderungsrente?

  • Die Zwangsverrentung bezieht sich auf vorgezogene Altersrenten.
  • Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) folgt anderen Regeln: Maßgeblich ist die gesundheitliche Leistungsfähigkeit, nicht das Alter.
  • Wer eine (volle) EM-Rente bezieht und ergänzende Hilfe braucht, landet meist bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) – nicht im Bürgergeld.
  • Fazit für den Zusammenhang: Zwangsverrentung ist kein Automatismus Richtung EM-Rente; es sind zwei verschiedene Schienen.

Was Sie jetzt im Blick behalten sollten

  • Rechtsentwicklung beobachten: Entscheidend ist, ob der Gesetzgeber die Aussetzung verlängert oder neue Regeln ab 2027 beschließt.
  • Renteninfo parat haben: Die voraussichtliche Rentenhöhe zu kennen, hilft bei der Einordnung, falls Zwangsverrentung zurückkommt.
  • Budget grob prüfen: Regelbedarf + angemessene Miete gegen die (mögliche) gekürzte Rente stellen – so sehen Sie, ob Wohngeld oder Grundsicherung im Alter relevant sein könnten.
  • Unterlagen sortieren: Renteninformationen, Mietvertrag, Nachweise griffbereit halten – nur für den Fall, dass es wieder Aufforderungen gibt.

FAQ: Zwangsverrentung beim Bürgergeld (ab 2027)

Gilt der Schutz vor Zwangsverrentung beim Bürgergeld wirklich nur bis 31.12.2026?

Stand jetzt: ja. Ob er verlängert oder ersetzt wird, entscheidet der Gesetzgeber. Das gilt dann ab 1. Januar 2027.

Wer wäre ab 2027 am ehesten betroffen (Rente mit 63, 14,4 % Abschlag)?

Vor allem 63–66-Jährige mit mindestens 35 Versicherungsjahren; die Rente wäre lebenslang gekürzt.

Welche Hilfe gibt es bei zu niedriger Rente?

Reicht die Rente nicht für Regelbedarf + Miete, greift Grundsicherung im Alter; knapp darüber kann Wohngeld helfen.

Konnte das Jobcenter früher den Rentenantrag stellen?

Ja, nach vorheriger Aufforderung stellten Träger in Einzelfällen Anträge auf vorrangige Leistungen. Ob das wieder gilt, hängt von der Rechtslage ab.

Zählt die Erwerbsminderungsrente hier mit?

Nein, sie folgt anderen Regeln (Leistungsfähigkeit). Aufstockung läuft dort meist über SGB XII, nicht Bürgergeld.

Fazit

Bis Ende 2026 sind Bürgergeld-Empfänger vor der Zwangsverrentung geschützt. Ohne neue Regel droht ab 2027 die Rückkehr – mit dauerhaften Abschlägen (bei 63 statt 67 bis zu 14,4 %, oft Hunderte Euro pro Monat). Das löst Armut nicht, sondern verschiebt sie: statt Bürgergeld häufig Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. Beobachten Sie die Gesetzgebung, halten Sie Ihre Renteninfo bereit und prüfen Sie grob, ob die (mögliche) gekürzte Rente Ihren Bedarf deckt.