Ab heute können Kunden der Arbeitsagentur oder der Familienkassen zum Nulltarif mit den Behörden telefonieren. Hierfür wurden ab dem 01.06.2013 speziell gebührenfreie 0800-Nummern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingerichtet, so dass zukünftig weder aus dem Fest- noch Handynetz Gesprächskosten anfallen. Bisher waren sowohl Arbeitsagenturen als auch Familienkassen (zuständig u. A. für Kindergeld) nur über die kostenpflichtigen Servicenummern mit der Vorwahl 01801 zu erreichen. Wie Raimund Becker, Mitglied des Vorstandes der BA, feststellt, sei dies ein „wichtiger Schritt zu mehr Kundenzufriedenheit“.
„Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten“, so Becker weiter. Seiner Ansicht nach seien die alten, kostenpflichtigen Servicenummern nicht mehr zeitgemäß gewesen.
Neue Telefonnummern der BA
Die Arbeitsagenturen und Familienkassen sind, je nach Anliegen des Kunden, unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
0800/4 5555 00 – für Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende
0800/4 5555 20 – für Arbeitgeber
0800/4 5555 30 – für allgemeine Fragen an die Familienkassen
0800/4 5555 33 – für Zahlungstermine zum Kindergeld und Kinderzuschlag
0800/4 5555 10 – für Forderungseinzug/ Kasse
+49 911/ 1203 1010 – für Gespräche aus dem Ausland. Aus technischen Gründen können die kostenfreien Rufnummern nicht aus dem Ausland angewählt werden. Gespräche auf diese Telefonnummer werden automatisch auf die zuständigen regionalen Service-Center weitergeleitet.
Im vergangenen Jahr lag das Anrufvolumen bei den Arbeitsagenturen bei 15 Millionen und bei den Familienkassen bei 6,4 Millionen Anrufen. Insgesamt verfügt die Agentur für Arbeit im Bereich des SGB III über 50 Service-Center, mit insgesamt 3.000 Mitarbeitern. Die Familienkassen immerhin über sechs regionale Center, mit insgesamt 300 Mitarbeitern bundesweit.
Hartz IV Empfänger müssen weiterhin zahlen
Die neuen kostenfreien Service-Nummern gelten jedoch nicht für Jobcenter. Damit werden Hartz IV Bezieher für Gespräche mit den Leistungsbehörden weiterhin zur Kasse gebeten, wenn sie die 01801-Nummern wählen. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Leipzig per Urteil vom 10.01.2013 (Az.5 K 981/11) entschieden, dass Jobcenter die Durchwahlnummern ihrer Sachbearbeiter herausgeben müssen, sofern diese Kundenkontakt haben.
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