Spesen gelten bei Hartz-IV Bezug nicht als Einkommen
Wer aufgrund von Erwerbslosigkeit auf Hartz IV angewiesen ist, muss Einkünfte und Vermögen offenlegen. Allerdings trifft dieser Fakt nicht nur auf erwerbslose Hartz IV Bezieher...
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Das Bundessozialgericht hat am 14. März 2012 mit Urteil (Az.: B 14 AS 17/11 R) entschieden, dass das Einkommen des im selben Haushalt lebenden Stiefelternteils auf die Grundsicherung eines volljährigen Kindes bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn das volljährige Kind keine enge Bindung zum leiblichen Elternteil hat.