Ausbildungsplatz verloren: Jobcenter will Hartz IV Leistungen zurück
Wer die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, erhält keine Hartz IV Leistungen, so urteilte das Bayerische Landessozialgericht noch im Jahr 2008. Nun steht ein Urteil des Bundessozialgerichts diesem jedoch gegenüber: Wer auf Grund des selbstverschuldeten Verlustes eines Ausbildungsplatzes in die Hilfebedürftigkeit rutscht, hat Anspruch auf Hartz IV.


