Urteil: Fahrtkostenerstattung darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Erhält ein Hartz IV Leistungsempfänger vom Arbeitgeber seiner Nebentätigkeit eine Erstattung für die im Auftrag des Arbeitgebers getätigten Fahrten, so dürfen diese nicht auf auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Dies hatte das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 04.04.2016 entschieden.















