Hartz IV: Jobcenter muss Kindern Schulbücher bezahlen
Leben Kinder in einem Haushalt mit Hartz IV Bezug und sind schulpflichtig, so muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher erstatten. Nach Ansicht des Sozialgerichts liegt hier ein Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vor.














