Hartz IV: Jobcenter muss auch geschätzte Heizkosten übernehmen
Jobcenter müssen bei Hartz IV Bezug eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn die Heizkostenabrechnung auf einer Schätzung basiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die entstandenen Kosten angemessen sind, so die Entscheidung des Sozialgericht Kiel vom 15.12.2014 – Az.: S 39 AS 1609/13.








