Ab dem 1. Juli 2026 wird der Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Grundsicherungsgeld für viele Leistungsbezieher umfangreicher. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen neuer gesetzlicher Regelungen zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag die Anlage VM benötigt wird. VM steht für Vermögen.
Das ist keine neue Vermögensprüfung. Vermögen musste auch beim Bürgergeld angegeben werden. Neu ist aber, dass die Anlage VM beim Weiterbewilligungsantrag ab Juli ausdrücklich eingefordert wird. Der Grund liegt in den geänderten Regeln zum Schonvermögen durch die Reform vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026.
Anlage VM wird ausdrücklich verlangt
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Formularseite, dass das Jobcenter ab dem 1. Juli 2026 aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag die Anlage Vermögen benötigt.
Damit wird die Vermögensprüfung im Weiterbewilligungsverfahren sichtbarer. Wer bereits Leistungen bezieht und nach Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums weiter Grundsicherungsgeld erhalten will, muss künftig damit rechnen, das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft erneut offenzulegen.
Wichtig: Die Jobcenter konnten Vermögen auch bisher prüfen. Neu ist nicht die Prüfung selbst, sondern dass die Anlage VM nun ausdrücklich zum Weiterbewilligungsantrag verlangt wird.
Vermögen war auch beim Bürgergeld nicht egal
Wer Bürgergeld beantragt hat, musste auch bisher Angaben zum Vermögen machen. Das galt besonders beim Erstantrag, aber auch bei Änderungen während des Leistungsbezugs. Vermögen war und ist also nie grundsätzlich ausgeblendet.
Allerdings gibt es beim Bürgergeld eine Vermögens-Karenzzeit. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs blieb Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und bis zu 15.000 Euro für jede weitere Person geschützt. Erst darüber sprach das Gesetz von erheblichem Vermögen.
Dadurch spielt die Anlage VM in vielen Weiterbewilligungsfällen beim Bürgergeld praktisch eine geringere Rolle. Genau dieser Schutz wird mit dem Grundsicherungsgeld eingeschränkt.
Warum die Anlage VM jetzt wichtiger wird
Der Hintergrund ist die Neuregelung beim Schonvermögen. Mit dem Grundsicherungsgeld entfällt die Vermögens-Karenzzeit. Außerdem werden die Freibeträge neu gestaffelt.
Künftig soll das geschützte Vermögen vom Lebensalter abhängen:
| Alter | Schonvermögen |
|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 Euro |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000 Euro |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500 Euro |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000 Euro |
Der höhere Freibetrag gilt dabei jeweils ab Beginn des Monats, in dem die maßgebliche Altersgrenze erreicht wird. Die Beträge gelten je Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Damit kann Vermögen, das beim Bürgergeld noch geschützt war, ab Juli 2026 schneller leistungsrelevant werden. Genau deshalb bekommt die Anlage VM beim Weiterbewilligungsantrag zum Grundsicherungsgeld ein anderes Gewicht.
Grundsicherungsgeld mit Fallbeileffekt beim Schonvermögen
Was in der Anlage VM angegeben werden muss
Die Anlage VM ist eine Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählen nicht nur klassische Sparguthaben.
Abgefragt werden unter anderem:
- Bargeld
- Girokonten
- Sparkonten und Tagesgeld
- PayPal und andere Online-Konten
- Wertpapiere, Fonds und Kryptowährungen
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen und private Altersvorsorge
- Kraftfahrzeuge
- Immobilien und Grundstücke
- Schmuck, Edelmetalle und sonstige Wertgegenstände
- Vermögensübertragungen der vergangenen Jahre
Auch Vermögen im Ausland muss angegeben werden. Wer also Konten, Immobilien oder andere Vermögenswerte außerhalb Deutschlands besitzt, darf diese nicht verschweigen.
Nicht jedes Vermögen wird angerechnet
Die Anlage VM bedeutet nicht automatisch, dass jedes vorhandene Vermögen angerechnet wird. Geschützt bleiben weiterhin bestimmte Vermögenswerte.
Dazu gehören insbesondere Schonvermögen wie angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, bestimmte Formen der Altersvorsorge sowie eine selbst genutzte Immobilie von angemessener Größe. Auch Vermögensgegenstände, die für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, können geschützt sein.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Vermögen vorhanden ist. Entscheidend ist, ob es verwertbar ist und ob es oberhalb der neuen Schutzgrenzen liegt.
Kontoauszüge beim Bürgergeld: Was das Jobcenter sehen darf & was du schwärzen darfst
Vermögen offenlegen – auch das des Partners
Wer ab Juli 2026 einen Weiterbewilligungsantrag stellt, sollte sich frühzeitig einen Überblick über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft verschaffen – die Konten und Werte des Partners eingeschlossen. Aktuelle Kontoauszüge und Nachweise zu den vorhandenen Vermögenswerten gehören dann gleich mit zum Antrag.
Unvollständige oder verschwiegene Angaben können teuer werden: Sie führen zu Rückforderungen, in schweren Fällen auch zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
