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Erhöhung 2024: Bürgergeld erst bei 813 Euro armutsfest

Bürgergeld Regelsatz 2024 Übersicht

In einer aktuellen Stellungnahme übt der Paritätische Wohlfahrtsverband scharfe Kritik an der geplanten Erhöhung der Bürgergeld Regelsätze. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, die Regelsätze zum 1. Januar 2024 auf 563 Euro anzuheben. Dies sei nach Ansicht des Verbands bei Weitem nicht ausreichend, um Armut effektiv entgegenzuwirken. Gemäß eigenen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene jedoch bei mindestens 813 Euro liegen, um eine wirkungsvolle Armutsprävention zu gewährleisten – womit trotz der Erhöhung ab dem kommenden Jahr noch 250 Euro fehlen.

Zur Anpassung der Regelsätze ab kommendem Jahr haben wir unter Bürgergeld Erhöhung 2024 berichtet. Bei der Steigerung um 12,2 Prozent bzw. 61 Euro im Monat ergäbe sich folgende Aufteilung:

Bürgergeld Regelsatz 2024

Armutssätze statt angemessener Unterstützung

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, bringt die Kritik des Verbands auf den Punkt:

“Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust. Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein. Es bleibt bei willkürlicher Kleinrechnerei und im Ergebnis bei Leistungen, die vorne und hinten nicht reichen. Es ist bitter, dass diese Bundesregierung einkommensarmen Menschen weiter echte Teilhabe verwehrt und sie in Armut belässt”,

Verfassungsrechtliche Bedenken und alternative Berechnungsmethoden

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bemängelt auch die Berechnungsmethode der Regelsätze seitens der Regierung. Diese sei nicht geeignet, das verfassungsrechtlich geforderte soziokulturelle Existenzminimum angemessen abzudecken. Die Paritätische Forschungsstelle schlägt vor, die umstrittenen statistischen Manipulationen in den Berechnungen zu eliminieren und zudem eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung gemäß des vorgeschlagenen neuen Fortschreibungsmechanismus der Ampel-Koalition vorzunehmen. Demnach sollte der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ab dem 1. Januar 2024 mindestens 813 Euro betragen.

Kinderarmut und Pläne zur Kindergrundsicherung

In Bezug auf die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bemängelt der Verband die unzureichende Datengrundlage und fordert eine fundierte Ermittlung des kindlichen Existenzminimums. Ulrich Schneider kritisiert zudem die als „Kindergrundsicherung“ bezeichneten Pläne, die vorgestern bekannt wurden, als unzureichende Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut. Er bezeichnet es als „frech“, diese geringfügige Anpassung der Regelsätze sowie die genannten Pläne als ausreichend zu verkaufen.

Die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands nach einer Erhöhung des Regelsatzes auf 813 Euro für eine effektive Armutsprävention setzt die Diskussion um die angemessene Höhe der Grundsicherung fort. Bereits vor der Einführung des Bürgergeldes hatte der Verband mit eigenen Berechnungen die Berechnungsmethode der Bundesregierung widerlegt und ermittelt, dass der Regelsatz schon zum 01.01.2023 bei 725 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen hätte liegen müssen, zuzüglich der separaten Übernahme der Stromkosten.