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Die Linke: Bürgergeld zementiert Armut

Geld mit Buchstaben Armut

Lobeshymnen auf das Bürgergeld waren seitens der Partei „Die Linke“ nicht zu erwarten. Dafür bleiben zu viele Wünsche an die Hartz IV Reform unerfüllt. Dementsprechend harsch fällt die Kritik der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion, Jessica Tatti, aus. Sie wirft der Ampelkoalition soziale Kälte vor. Statt Hartz IV zu überwinden, würde mit dem Bürgergeld die Armut weiter zementiert.

Forderung: 687 Euro

Eine der Forderungen der Linksfraktion war von Anfang an ein deutlich höherer Regelsatz beim neuen Bürgergeld. Ehrlich berechnet müssten es, so die Partei, 687 Euro sein. Davon ist man im Regierungsentwurf zum Bürgergeldgesetz sehr weit entfernt. Die Anpassung wird für einen Single nur 53 Euro pro Monat betragen.

Massiver Kaufkraftverlust

„Die Erhöhung ist viel zu niedrig und lässt Menschen in Hartz IV bis Januar total im Stich“,

so Jessica Tatti. Mit der Fortschreibung werde nur die Inflation ausgeglichen. Insofern handle es sich nicht um eine Wohltat, sondern um Kleinrechnerei, die wie bisher fortgeführt werde. Für Betroffene heiße das:

„Trotz Regelsatzerhöhung bleibt es somit bei einem massiven Kaufkraftverlust.“

Regierung bricht ihr Versprechen

Unverständnis äußert die Partei „Die Linke“ auch zu den Sanktionen, die weiterhin möglich sind. Laut Gesetzentwurf dürfen Jobcenter die Leistungen um bis zu 30 Prozent kürzen. Das führe zu einem „Leben unter dem Existenzminimum“ und sei ein Armutszeugnis. Das gelte gerade vor dem Hintergrund, dass man Betroffenen Arbeiten auf Augenhöhe und Respekt versprochen habe.

Lob für die Bagatellgrenze

Neben all der Kritik gibt es auch zwei Aspekte, die von der sozialpolitischen Sprecherin durchaus gewürdigt werden. Sie lobt die zweijährige Übergangsfrist, die künftig bei den Wohnkosten und dem Vermögen (bis zu 60.000 Euro) greife. Leider gelte dies nur für neue Anträge und helfe somit nicht jenen, die schon länger im Hartz IV System sind. Ebenfalls lobend wird die neue Bagatellgrenze erwähnt, wonach bei Beträgen bis 50 Euro keine Rückforderung erfolgt.

Bild: Bartolomiej Pietrzyk/ shutterstock.com

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