Der Vorwurf, wer erst einmal auf den „Geschmack“ der Grundsicherung gekommen ist, macht es sich dauerhaft im Bürgergeld System bequem, wird durch die andauernde Debatte immer wieder neu befeuert. Die Zahlen der Jobcenter sprechen indes eine völlig andere Sprache. Eigentlich sollen sie die Leistungsfähigkeit der Behörden untermauern. Die Daten beweisen aber auch, dass Bürgergeld Bedürftige nicht zwangsläufig „null Bock“ auf Arbeit haben.
Leistungsfähigkeit der Jobcenter
Die aktuell vorgestellten Kennzahlen nach §48a SGB II für den Berichtsmonat März 2024 sollen die „Leistungsfähigkeit der Jobcenter bundesweit“ zeigen. Untersucht werden die
- Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (K1)
- Integrationsquote (K2)
- Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (K3)
Veröffentlicht werden diese Informationen von der Servicestelle SGB II, einer Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Regierung hält Bürgergeld Bezieher für faul
20 Prozent Integrationsquote
Zusammengefasst ergeben sich folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresmonat: Die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 16,60 % gestiegen. Die Integrationsquote, also die Zahl der Bürgergeld Bedürftigen, die in eine Erwerbstätigkeit integriert wurden, liegt bei 20,0 Prozent. Gleichzeitig stieg der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um 3,2 Prozent.
Menschen in Arbeit bringen
Interessant sind in diesem Zusammenhang ist allem die Kennzahl K2. Denn die Integration in den Arbeitsmarkt bestätigt, dass Bürgergeld Bedürftige von den Jobcentern nicht nur verwaltet, sondern auch unterstützt werden. Das heißt: Es gibt unter den Sachbearbeitern nicht nur „schwarze Schafe“, sondern viele, die ihren Job mit Engagement ausüben – und leider viel zu oft durch Bürokratie und Politik ausgebremst werden.
Lieber Job als Stütze
Die Zahlen sagen aber noch weit mehr aus. Sie bestätigen, dass viele, die auf Bürgergeld angewiesen sind, so schnell wie möglich wieder eine Arbeit aufnehmen und nicht länger vom Jobcenter abhängig sein wollen. Im März 2024 haben diesen Sprung laut jüngster Statistik etwa 20,0 Prozent geschafft. In Zahlen: 787.216 von 3.944.027 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Bürgergeld & Zuverdienst – was ist erlaubt?
Nur kleiner Anteil geringfügiger Beschäftigungen
Und nein: Es sind nicht alle Bürgergeld Betroffenen in einen Minijob vermittelt worden. Die Quote derer, die eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben, beträgt nur 6,8 Prozent (269.388), und die Zahl derer, die eine öffentlich geförderte Beschäftigung haben, 113.176 (2,9 Prozent). Bei den Alleinerziehenden mit Bürgergeld betrug die Integrationsquote 16,3 Prozent (89.798 von 549.901).
Problem der Langzeitarbeitslosigkeit
Da viele nicht allzu lange im Bürgergeld System stecken, was verständlich ist, sollte das Augenmerk vor allem auf Langzeitarbeitslose gerichtet werden. Auf ihnen liegt auch der Fokus beim Bürgergeld. Hier zeigt sich, dass noch es noch Potential gibt. Die Zahl der Betroffenen stieg um 3,2 Prozent (aktuell 2.451.823 Langzeitleistungsbeziehende zu 2.375.436 im Vorjahr). Die Integrationsquote liegt in diesem Segment bundesweit bei 14,9 Prozent und die Zahl derer, die in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung sind, bei 164.396 (6,7 Prozent).
Wieso gehen Bürgergeld-Bedürftige nicht einfach arbeiten?
Mehrheit der Bedürftigen will arbeiten
Doch schon mit diesen Zahlen kann man vielen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Sicherlich gibt es Menschen, die es sich in der sozialen Hängematte bequem machen. Doch die Mehrheit will arbeiten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass viele Bürgergeld Bedürftige aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Sie sind nicht faul. Sie sind krank. Das ist der kleine, aber feine Unterschied, der in der Debatte schnell untergeht.
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