Zum Inhalt springen

Bürgergeld reicht nicht für das 49-Euro-Ticket

Hand hält 49-Euro-Ticket

Für neun Euro pro Monat quer durch die Republik reisen zu können: Das war einmal. Mit dem Ende des 9-Euro-Tickets begann der Streit darüber, welche Anschlusslösung möglich wäre. Auf Bundesebene hat man sich dazu auf ein Deutschlandticket oder auch 49-Euro-Ticket geeinigt. Für Bürgergeld Bedürftige ist diese Option nur leider zu teuer – es sei denn, sie sparen an anderer Stelle.

Bürgergeld sieht nur 45,02 Euro für den Verkehr vor

Zur Erklärung: Der Hartz IV Regelsatz, künftig der Bürgergeld Regelsatz, setzt sich aus einer Vielzahl von Regelbedarfen zusammen. Den größten Anteil an diesem Kuchen haben Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Berücksichtigt wird auch der Bereich Verkehr. Hierfür sind bei einem alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1. Januar 2023 monatlich 45,02 Euro vorgesehen (aktuell: 40,27 Euro).

Fehlbetrag: 3,98 Euro

Wenn man nun aber ab März oder April kommenden Jahres 49 Euro für das Deutschlandticket bezahlen soll, fehlen Bürgergeld Bedürftigen 3,98 Euro. Das mag auf den ersten Blick ein Kleckerbetrag sein. Doch woher nehmen?

Grundsicherung bietet kein Sparpotenzial

Da Lebensmittel, Strom und viele Dinge des täglichen Lebens immer teurer werden und der Regelsatz die tatsächlichen Kosten schon lange nicht mehr deckt, muss man sich genau überlegen, wo man das Geld abzweigt. Insofern stellt das 49-Euro-Ticket eine Ausgabe dar, die sich viele Bürgergeld Bedürftige nicht oder nur gelegentlich leisten können.

Digitales Ticket grenzt viele Betroffene aus

Hinzu gesellen sich zwei weitere Probleme: Das Ticket kann nicht am Schalter oder beim Busfahrer gekauft werden. Es soll sich um einen digitalen Fahrschein handeln, der aller Wahrscheinlichkeit nach per App angeboten wird. Das setzt voraus, dass man ein Smartphone besitzt – was insbesondere bei älteren Bürgergeld Betroffenen nicht immer der Fall ist. Selbst, wenn man in der Anfangszeit noch Papierfahrscheine kaufen könnte, bleibt diese Hürde auf lange Sicht bestehen.

Problem: das Abo-Modell

Punkt zwei: Geplant ist ein Abo-Modell. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn man jederzeit kündigen kann. Doch vergisst man diesen Schritt, fallen die Kosten jeden Monat an. Bürgergeld Bedürftige sind also gut beraten, genau zu planen, in welchem Zeitraum das 49-Euro-Ticket für sie infrage kommt, und dann eine Kündigungserinnerung einzurichten.

Günstige Alternativen suchen

Wer nicht gleich bundesweit unterwegs sein möchte, sollte sich lieber auf regionaler Ebene nach günstigen Lösungen umsehen. Einige Bundesländer und Regionen haben bereits eigene Pakete geschnürt und sich dabei am 9-Euro-Ticket orientiert. Es macht sich also bezahlt, einfach mal bei den Verkehrsbetrieben oder am (Bus-)Bahnhof zu fragen. Denn das 49-Euro-Ticket ist für alle, die auf Bürgergeld angewiesen sind, eine zu große finanzielle Belastung. Entsprechen die Kosten doch fast zehn Prozent des Gesamt-Regelsatzes.

Bild: Firn/ shutterstock.com