Ein TV-Auftritt im ZDF hat für einen langjährigen Jobcenter-Mitarbeiter drastische Folgen: Nach scharfer Kritik am Bürgergeld-System erhielt Fred Göcken die fristlose Kündigung. Nun kündigt er Gegenwehr an.
Göcken arbeitet seit mehr als 20 Jahren beim Jobcenter Bremen, zuletzt als Arbeitsvermittler. Die Kündigung datiert vom 28. Mai 2026. Als Anlass nennt die Stadt Bremen einen Fernsehauftritt, in dem Göcken seinen Arbeitgeber öffentlich kritisierte – und dabei gegen interne Kommunikationsregeln verstoßen haben soll.
Die Dokumentation
Auslöser ist die ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung„, eine 44-minütige Dokumentation über Strukturen und Schwachstellen des Bürgergeldsystems, ausgestrahlt am 14. Mai 2026. Göcken tritt darin nicht als anonyme Quelle auf, sondern erkennbar als Mitarbeiter des Jobcenters Bremen.
Seine Aussagen haben es in sich. Zu seinen zentralen Aussagen gehört die Behauptung: „Geldausgeben ist unsere zentrale Aufgabe – so betrachten das viele bei uns.“ Würden er und seine Kollegen alle Bürgergeldempfänger erfolgreich in Arbeit vermitteln, „wäre ihre Tätigkeit überflüssig“ – womit er andeutet, das System setze aus seiner Sicht Anreize, die einer erfolgreichen Vermittlung nicht immer förderlich seien. Die Motivation vieler Leistungsbezieher sei es, „im System drinzubleiben“, er spricht von einer „Lebensalternative Bürgergeld“. Rund 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Antragsteller machten nach seiner Einschätzung falsche Angaben – das sei ein „offenes Geheimnis“. Maßnahmen würden eingekauft, ungeachtet davon, ob sie tatsächlich auf die Bedarfe der Kunden zugeschnitten seien. Das Motiv dahinter: „Hauptsache, es bleibt am Ende kein Geld über, denn sonst muss sich der Leiter eines Jobcenters unangenehmen Fragen aus dem Bremer Senat stellen.“
Gegenüber dem Weser-Kurier legte Göcken nach: „Der Eindruck eines selbsterhaltenden Systems verfestigt sich bei mir immer mehr. Die Kosten steigen Jahr für Jahr.“ Eine große Reform sei dringend nötig, „denn Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung haben das System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht“. Das ZDF erklärte auf Nachfrage der dpa, Göcken habe „die Summe seiner Erfahrungen und Einschätzungen aus vielen Jahren Tätigkeit im Jobcenter Bremen“ dargestellt, solche Einblicke aus der Praxis seien „für journalistische Recherchen von Bedeutung“.
Wie Bürgergeld-Empfänger zu Betrügern erklärt werden
Laut Kündigungsschreiben habe Göcken selbst den Kontakt zu ZDF-Moderatorin Sarah Tacke gesucht, um von den aus seiner Sicht bestehenden Missständen zu berichten – ohne dafür eine Genehmigung eingeholt zu haben. Die Sendung blieb nicht ohne Widerspruch: Der Verein Sanktionsfrei reichte Ende Mai eine Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat ein. Der Vorwurf: einseitige Berichterstattung, die extreme Einzelfälle hervorhebe, ohne ausreichend Daten oder sozialwissenschaftliche Einordnung zu liefern. Eine Entscheidung über die Beschwerde stand zuletzt noch aus.
Die Kündigung
Kurz nach Ausstrahlung der Dokumentation zieht die Stadt Bremen die Konsequenzen. Das Kündigungsschreiben vom 28. Mai, das unter anderem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, wirft Göcken vor, das Jobcenter „diffamiert“ zu haben. Das Interview sei zudem nicht genehmigt gewesen – ein Verstoß gegen hausinterne Kommunikationsregeln. Die Stadt räumt im Schreiben ein, dass auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Kritik üben dürften, „solange sie sachlich und konstruktiv“ sei. Diese Grenze sieht die Behörde im Fall Göcken als klar überschritten an: Seine Aussagen erweckten den Eindruck, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag nicht nach und gehe unverantwortlich mit öffentlichen Mitteln um. Das Vertrauensverhältnis sei „zerstört“.
Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) stellt sich öffentlich hinter die Entscheidung: „Die Behauptung, 30 bis 40 Prozent der Leistungsbeziehenden würden Sozialleistungen missbräuchlich beziehen, entbehrt jeder belastbaren Grundlage.“ Pauschale Anschuldigungen dieser Art stellten Hunderttausende unter Generalverdacht. Das Jobcenter selbst räumt gegenüber der FAZ ein, dass fehlerhafte Angaben und individuelle Fälle von Leistungsmissbrauch „selbstverständlich vorkommen“ – diese würden konsequent geprüft. Die genannte Quote von 30 bis 40 Prozent aber sei durch keinerlei belastbare Erkenntnisse gedeckt.
Das Bremer Sozialressort verweist darauf, dass Göcken bereits vor der Kündigung in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber stand — was Göcken selbst gegenüber der dpa bestätigte. Dennoch will er die Kündigung nicht hinnehmen: „Natürlich werde ich mich dagegen wehren“, sagt er. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist angekündigt.
Der Kontext: Kreativraum für 600.000 Euro
Die Kündigung erfolgt wenige Tage nach der öffentlichen Diskussion um den 600.000-Euro-Kreativraum des Jobcenters. Bereits eine Woche zuvor war bekannt geworden, dass sich die Behörde für rund 600.000 Euro einen sogenannten „Kreativraum“ eingerichtet hatte – 98 Quadratmeter, ausgestattet mit hochpreisigen Designermöbeln. Ursprünglich waren für das Projekt lediglich 99.000 Euro bewilligt worden, die tatsächlichen Kosten übertrafen diesen Rahmen also um ein Vielfaches. Nach Angaben des Jobcenters sollte der Raum für Workshops, Schulungen und neue Arbeitskonzepte genutzt werden, die Mehrkosten erklärt die Behörde mit zusätzlichen Bau-, Brandschutz- und Infrastrukturmaßnahmen.
Die Opposition in der Bremer Bürgerschaft reagiert scharf. Ole Humpich, Vize-Vorsitzender der FDP-Fraktion Bremen, formuliert es pointiert: „Ein Jobcenter hat die Aufgabe, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Luxus-Möbel für 600.000 Euro gehören ganz sicher nicht zu diesem Auftrag.“ Auch Sven Schellenberg von der Fraktion Bündnis Deutschland spricht von „wachsender Realitätsferne innerhalb staatlicher Strukturen“. Senatorin Schilling kündigt daraufhin eine Untersuchung der behördlichen Ausgaben an.
Für Göcken ergibt sich aus dieser Gemengelage eine gewisse Ironie: Er hatte in der Dokumentation eine aus seiner Sicht vorhandene Ausgabenmentalität der Behörde kritisiert. Kurz darauf geriet das Jobcenter wegen des 600.000-Euro-Kreativraums selbst in die Schlagzeilen. Die Debatte um den Kreativraum hat die Kritik der Opposition am Umgang des Jobcenters mit Haushaltsmitteln zusätzlich befeuert.
Ist die Kündigung rechtmäßig?
Die Frage, ob die fristlose Kündigung arbeitsrechtlich Bestand hat, ist offen und dürfte letztlich ein Arbeitsgericht klären müssen.
Grundsätzlich gilt: Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst genießen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieses Recht ist jedoch nicht schrankenlos. Wer erkennbar als Behördenvertreter in der Öffentlichkeit auftritt, unterliegt arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten: Der Arbeitgeber darf nicht bewusst diffamiert werden, interne Vorgaben zur Außenkommunikation müssen eingehalten werden.
Relevant ist hier die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Im Fall Heinisch gegen Deutschland (2011) – dort ging es um eine Altenpflegerin, die Missstände in einem Pflegeheim angezeigt hatte – befand der EGMR, dass eine fristlose Kündigung wegen öffentlicher Missstandsmeldungen die Meinungsfreiheit verletzen kann. Der Fall ist nicht unmittelbar auf Göcken übertragbar, zeigt aber die relevanten Abwägungskriterien: das öffentliche Interesse an den Informationen, die Frage, ob interne Klärungswege vorher ausgeschöpft wurden, sowie ob die Aussagen wissentlich falsch waren. Genau hier liegt der Knackpunkt: Die pauschale Betrugsquote von 30 bis 40 Prozent ist empirisch nicht belegt – was die Frage aufwirft, ob es sich um eine grobe Fehlinformation oder um eine subjektive Einschätzung aus 20 Jahren Berufserfahrung handelt.
Eine fristlose Kündigung – der härteste arbeitsrechtliche Schritt – setzt einen schwerwiegenden Verstoß voraus, der eine Weiterbeschäftigung auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Ob das hier der Fall ist, werden die Gerichte beurteilen. Eine Kündigungsschutzklage dürfte das Arbeitsgericht zumindest zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit zwingen.
Einordnung
Der Fall Göcken verdichtet mehrere laufende Debatten zu einem einzigen Punkt: die Frage nach der tatsächlichen Missbrauchsquote beim Bürgergeld, nach dem Umgang mit Kritik im öffentlichen Dienst und nach dem Umgang öffentlicher Arbeitgeber mit interner Kritik. Dass ausgerechnet das Bremer Jobcenter – das kurz zuvor wegen eines 600.000-Euro-Kreativraums in den Schlagzeilen war – nun einen Mitarbeiter fristlos entlässt, der die Ausgabenpraxis der Behörde öffentlich kritisiert hat, ist eine Konstellation, die über den Einzelfall hinausweist. Eine arbeitsgerichtliche Entscheidung steht bislang aus.