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Jobcenter: Nur 1.500 € Bürgergeld pro Monat für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mutter sitzt mit ihrer Tochter am Küchentisch, prüft Bürgergeld-Unterlagen neben Euro-Scheinen und einem Teddybär

Laut aktuellen Statistiken zahlen Jobcenter alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem oder mehreren Kindern im Schnitt lediglich 1.494 € Bürgergeld im Monat. Dass es sich dabei nur um einen Durchschnittswert handelt, wird beim Blick auf die Details der Zahlen, regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht, klar: So zahlt das Jobcenter Halle im Schnitt nur 1.338 € an Alleinerziehende, während es in Berlin mit 1.693 € gleich über 350 € mehr im Monat sind. Geschuldet ist diese große Differenz von etwa 39 % unter anderem lokalen Unterschieden.

Bürgergeld Tabelle für Alleinerziehende

1.494 € Bürgergeld im Monat für eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater, das ist laut Jobcenter Statistik der Durchschnitt auf ganz Deutschland bezogen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir auszugsweise die Werte im Städtevergleich aufbereitet.

Jobcenter / Stadt Ø Bürgergeld (€/Monat)
Deutschland (gesamt)1.494 €
Aachen1.494 €
Augsburg1.428 €
Berlin1.693 €
Bielefeld1.564 €
Bochum1.521 €
Bonn1.567 €
Bremen1.529 €
Chemnitz1.339 €
Duisburg1.515 €
Düsseldorf1.610 €
Dortmund1.656 €
Dresden1.445 €
Essen1.649 €
Frankfurt (Main)1.611 €
Gelsenkirchen1.542 €
Halle (Saale)1.338 €
Hamburg1.816 €
Hannover1.547 €
Karlsruhe1.528 €
Köln1.679 €
Koblenz1.414 €
Leipzig1.362 €
Mannheim1.576 €
Magdeburg1.309 €
München1.635 €
Nürnberg1.429 €
Recklinghausen1.507 €
Saarbrücken1.533 €
Stuttgart1.645 €
Wiesbaden1.610 €
Wuppertal1.524 €
Tabelle: Ø Bürgergeld Höhe 2025 für Alleinerziehende im Städtevergleich. Quelle: Jobcenter Statistik April 2025

Bürgergeld 2026: Weitere Nullrunde wahrscheinlich

Ein Drittel armutsgefährdet

Bei den insgesamt 2.908.992 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld handelt es sich überwiegend um Ein-Personen-Haushalte (1.655.574). Direkt darauf folgen Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Ihr Anteil beträgt 18,07 % (in Zahlen: ca. 525.483). Etwa 55 % davon sind Alleinerziehende mit einem Kind (ca. 290.000 Haushalte), knapp 30 % (ca. 158.000 Haushalte) haben zwei Kinder und die übrigen 15 % der Alleinerziehenden-Haushalte mit Bürgergeld haben drei und mehr Kinder.

Das größte Problem für alleinerziehende Elternteile: Job und Familie unter einen Hut zu bekommen. Da dieser Spagat immer seltener gelingt, ist laut Sozialverband VdK ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen. Schlimmer noch: 2024 waren mehr als 26 Prozent der Alleinerziehenden armutsgefährdet. Daran ändert auch der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch von 1.494 € nicht viel. Die Armutsschwelle für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren betrug 2024 knapp 1.800 € und damit schon über 300 € mehr als der aktuelle Durchschnitt der Grundsicherung vom Jobcenters.

Regelsatz

Wie sich der Gesamtbetrag beim Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt, richtet sich einerseits nach Zahl und Alter der Kinder. Andererseits spielt auch der Wohnort eine große Rolle. Denn die Wohnkosten in Berlin und München sind ungleich höher als die Miete in ländlichen Regionen.

Beim Regelsatz gilt: Der oder die Alleinerziehende bekommt pauschal 563 € monatlich für den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Hygiene oder Freizeit (Was ist im Regelsatz enthalten?). Für Kinder sieht das SGB II aktuell folgende Bürgergeld Regelsätze vor:

Bürgergeld Regelsatz für Kinder

  • 357 € für Kinder bis fünf Jahren
  • 390 € für Kinder von sechs bis 13 Jahren
  • 471 € für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 451 € für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben

Daneben gibt es für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft 25 € Kindersofortzuschlag zusätzlich im Monat.

Anspruch auf Mehrbedarf

Eine Besonderheit: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Basiswert bildet der aktuelle Bürgergeld Regelsatz der Bedarfsstufe 1 mit 563 € im Monat. Bei einem Kind bis sieben Jahren wird Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 36 Prozent bzw. 202,68 € im Monat zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei einem Kind über sieben Jahren sind es 12 Prozent oder 67,56 €. Den höchsten Satz gibt es bei fünf oder mehr Kindern mit 60 Prozent (337,80 €) des Regelsatzes.

Einkommen, Unterhalt, Elterngeld

Beachtet werden muss: Eigenes Einkommen, etwa durch einen Minijob, und das mögliche „Einkommen“ der Kinder wie Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt ebenso für das Elterngeld. Nur, wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und maximal 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus) beträgt.

Wohnkosten

Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft (KdU) hinzu. Hier ergeben sich hinsichtlich der Zahlbeträge laut Jobcenter-Statistik die größten Unterschiede. Gemäß den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit reicht die Spanne bei der durchschnittlichen KdU von 303 € in Tirschenreuth (Bayern) bis 854 € in Hamburg – im bundesweiten Durchschnitt sind es 551 €.

So hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein

Um die Elemente Regelleistung und Kosten der Unterkunft noch einmal in Zahlen zu fassen: Im Durchschnitt betrug die Bürgergeld Gesamtregelleistung für Alleinerziehende mit Kindern in Deutschland 1.264 € (1.261 € im Vormonat). Bei den Wohnkosten steht ein Betrag von 551 € (548 € im Vormonat) zu Buche.

Heizung, Mehrbedarfe und Krankenversicherung

Hinzu kommen weitere Bürgergeld Leistungen, die individuell unterschiedlich ausfallen oder auf die gegebenenfalls auch gar kein Anspruch besteht:

  • Heizung: Allen voran sind es die Heizkosten, die wie die Miete nur in angemessener Höhe übernommen werden. Unterschieden wird vorrangig nach der Art der Heizung – etwa Fernwärme, Gas oder Öl.
  • Mehrbedarfe: Zu den bekannteren Mehrbedarfen zählt die Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, wenn nicht die Heizung, sondern ein mit Strom betriebenes Gerät das Wasser erwärmt, in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes. Auch wenn spezielle Nahrung benötigt wird oder ein Bürgergeld Bedürftiger behindert ist, können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
  • Krankenkasse: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Jobcenter üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrags für die Basisversorgung.