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Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger? CDU will Leistungsempfänger Straßen reinigen lassen

Kaum als CDU-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl gehandelt, sorgt Stefan Evers für die erste große Kontroverse des Wahlkampfs: Arbeitsfähige Empfänger von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen sollen künftig Straßen, Parks und öffentliche Plätze reinigen. Der Vorstoß reiht sich in eine bundesweite Debatte ein, die in Thüringen begann und inzwischen auch erste Kommunen wie Schwerin erreicht hat. Was Evers konkret fordert, was rechtlich schon möglich ist – und wo die Grenzen liegen.

Der Vorstoß: Gegenleistung fürs Bürgergeld

Berlin kämpft seit Jahren mit zunehmender Vermüllung: volle Papierkörbe, illegal entsorgter Sperrmüll, verdreckte Gehwege. Für Evers, der als Finanz- und Kultursenator bislang vor allem für Sparkurs stand, ist das mehr als ein Sauberkeitsproblem – es ist ein Symbol für fehlende Eigenverantwortung. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung brachte er seine Position auf den Punkt: Wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, solle der Gemeinschaft etwas zurückgeben, etwa indem er hilft, Berlin sauber zu halten.

Konkrete Details – etwa wie viele Stunden, mit welcher Vergütung oder welchen Sanktionen bei Verweigerung – ließ Evers zunächst offen. Der Vorschlag ist Teil eines größeren wahlkampfpolitischen Pakets, zu dem auch die Streichung des kostenlosen Schulessens für Kinder gutverdienender Eltern und ein härterer Sparkurs bei Bau- und Datenschutzvorschriften gehören.

Arbeitspflicht beim Bürgergeld: Erste Erfolge als Argument für mehr Druck

Warum jetzt? Der Kontext im Berliner Wahlkampf

Evers rückte erst kurz zuvor an die Spitze der Berliner CDU: Der Landesvorstand wählte ihn einstimmig zum neuen Spitzenkandidaten, nachdem ihn die CDU-Kreisvorsitzenden zuvor vorgeschlagen hatten. Vorausgegangen war der Rückzug des bisherigen Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner von der Spitzenkandidatur – Folge einer monatelangen Debatte um widersprüchliche Angaben zu seinem Krisenmanagement nach einem mehrtägigen Stromausfall im Berliner Südwesten im Januar. Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt, und die CDU liegt in aktuellen Umfragen nur auf Platz vier, deutlich hinter Linke, Grünen und AfD. Mit dem Reinigungsvorschlag setzt Evers früh ein Thema, mit dem er sich von linken Konkurrenten absetzen und zugleich das ungelöste Müllproblem der Stadt adressieren will.

Gibt es eine Arbeitspflicht beim Bürgergeld schon?

Eine allgemeine Pflicht, wonach Bürgergeld-Empfänger Straßen reinigen oder Parks säubern müssen, existiert bundesweit bislang nicht. Leistungsbezieher sind aber nicht frei von Mitwirkungspflichten: Sie müssen an Terminen beim Jobcenter teilnehmen, zumutbare Arbeitsangebote annehmen, an Eingliederungsmaßnahmen mitwirken und erforderliche Nachweise vorlegen. Wer dagegen ohne wichtigen Grund verstößt, riskiert Leistungskürzungen.

Auch gemeinnützige Arbeit ist im System bereits angelegt: sogenannte Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs. Sie müssen zusätzlich zum regulären Arbeitsmarkt sein, im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine bestehenden Jobs verdrängen. Dafür gibt es zusätzlich zum Bürgergeld nur eine geringe Mehraufwandsentschädigung. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger, Reinigungsarbeiten zu übernehmen, sieht das SGB II derzeit nicht vor. Für ein Modell, wie Evers es vorschlägt, wären entsprechende Gesetzesänderungen erforderlich.

Das Vorbild – und ein wichtiger Unterschied

Evers verweist auf den Saale-Orla-Kreis in Thüringen, wo Landrat Christian Herrgott bereits arbeitsfähige Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet: vier Stunden täglich, vergütet mit 80 Cent pro Stunde. Nach Angaben des Landkreises habe mehr als die Hälfte der Teilnehmer später den Sprung in den regulären Arbeitsmarkt geschafft, weshalb Herrgott das Modell als Integrationsmaßnahme wertet und sich inzwischen auch für eine Ausweitung auf Bürgergeld-Empfänger ausspricht.

Rechtlich lässt sich das Modell allerdings nicht einfach übertragen: Die Arbeitspflicht für Asylbewerber stützt sich auf § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, das eigene, deutlich niedrigere Vergütungssätze kennt. Für Bürgergeld-Empfänger gilt eine andere Rechtsgrundlage – Kritiker wie der Thüringer Flüchtlingsrat und migrationspolitische Sprecher der Linken werfen dem Saale-Orla-Modell zudem vor, mit einem Stundenlohn von 80 Cent eher Ausbeutung als Integration zu betreiben.

Schwerin geht als erste Stadt weiter

Deutlich weiter als Evers‘ Vorschlag ist bereits ein Beschluss aus Schwerin: Der dortige Stadtrat hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger beschlossen – nicht nur für Asylbewerber. Ursprünglich ein Antrag der AfD, weitete die CDU per Änderungsantrag die Pflicht auf sämtliche Leistungsbezieher aus. Der Stadtrat stimmte mit 24 zu 16 Stimmen dafür, gegen den ausdrücklichen Willen des Oberbürgermeisters.

Landrat Herrgott fordert vom Bund zudem schärfere Sanktionsmöglichkeiten: Aktuell dürfen Leistungen bei Verweigerung nur um maximal zehn Prozent gekürzt werden, was er für wirkungslos hält.

Zwischen Zustimmung und scharfer Kritik

Der Vorstoß polarisiert. Der arbeitspolitische Sprecher der Linken, Damiano Valgolio, bezeichnet die Idee als rechtspopulistisch und rechtlich nicht haltbar, da niemand in Deutschland zur Arbeit gezwungen werden könne. Kritiker warnen zudem, dass Bürgergeld-Empfänger reguläre, tariflich bezahlte Stellen etwa bei der Berliner Stadtreinigung verdrängen könnten – und dass viele Leistungsbezieher bereits arbeiten, Angehörige pflegen oder aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt erwerbsfähig sind.

Befürworter halten dagegen: Der bürgergeldpolitische Sprecher der FDP, Jens Teutrine, sieht in einer Arbeitspflicht eine Frage des Respekts gegenüber den Steuerzahlern und unterscheidet zwischen echter Bedürftigkeit und vorgetäuschter. Auch in Passanteninterviews, die der Sender WELT in Berlin führte, überwog tendenziell Zustimmung: Wer arbeiten könne, solle auch etwas leisten, war ein wiederkehrender Tenor. Das ist jedoch keine repräsentative Umfrage, sondern eine kleine, nicht-repräsentative Stichprobe einzelner Passanten – belastbare Rückschlüsse auf die Berliner Bevölkerung lässt das nicht zu. Vereinzelt wurde auch Kritik laut, etwa die Forderung, zunächst zu prüfen, warum jemand überhaupt auf Bürgergeld angewiesen ist.

Wahlkampfsignal oder ernsthafter Vorschlag?

Stefan Evers greift mit seinem Vorstoß ein Thema auf, das inzwischen bundesweit diskutiert wird: von Thüringer Landkreisen über Schwerin bis nach Berlin wächst der politische Druck, Sozialleistungen stärker an Gegenleistungen zu knüpfen. Rechtlich ist die Sache komplizierter, als Wahlkampfaussagen es klingen lassen – eine generelle Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger würde eine Änderung des Sozialrechts auf Bundesebene voraussetzen. Ob aus der Forderung mehr wird als ein Wahlkampfsignal, entscheidet sich frühestens nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September – und hängt maßgeblich von den dann möglichen Koalitionen ab.