Zum Inhalt springen

75 Euro Bürgergeldbonus jetzt noch sichern

Geld Euro mit Schleife und Sanduhr

Bedürftige können den 75 Euro Bürgergeldbonus, der anrechnungsfrei zum Regelbedarf gewährt wird, noch beatragen – wobei jetzt schon Eile geboten ist, da er früher gestrichen wird als bisher gedacht.

Der Bürgergeldbonus wurde zum 01.07.2023 eingeführt und hat das Ziel, die Qualifizierung von Hilfebedürftigen und jungen, schwer Vermittelbaren Bürgergeld Bedürftigen zu fördern. So werden 75 Euro zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt, wenn man an einer mindestens achtwöchigen berufsvorbereitenden Maßnahme teilnimmt, für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird.

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sind bereits mit dem Artikel 4 Änderungen am SGB II vorgenommen worden, die lt. Veröffentlichung im BGBl. 2024 Teil I Nr. 412 vom 29.12.2024 erst ab dem 01.01.2025 in Kraft treten sollen.

Das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Gesetzesentwurf vom 08.01.2024, Drucksache 20/9999) sieht Änderungen beim SGB II vor, die bereits am Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten sollen. Darunter:

  • Streichung des § 16j SGB II (Bürgergeldbonus)
  • Einführung von Totalsanktionen bei mutwilliger Verweigerung von zumutbarer Arbeit (Änderungen in § 31b SGB II sowie § 32 SGB II).

Der Gesetzesentwurf hat am 02.02.2024 bereits die Zustimmung des Bundestages erhalten und muss jetzt in einem weiteren Schritt noch vom Bundesrat verabschiedet und anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Da die nächste Sitzung des Bundesrates voraussichtlich am 22.03.2024 stattfindet und ein Durchwinken des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch dieses Gremium als sicher gilt, ist Ende März dieses Jahres mit der Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld und auch der Streichung des Bürgergeldbonus zu rechen.

Jetzt Online: Bürgergeld Rechner

Jetzt noch Weiterbildung vereinbaren

Da das aktuelle Gesetz und die Regelung zum Bürgergeld Bonus noch Bestand haben, sollte man diesen Bonus auch noch in seinem Kooperationsplan vereinbaren. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Bedürftige, die bis zum Inkrafttreten eine förderungsfähige Weiterbildung absolvieren und den Bonus erhalten, bis zum Abschluss der Maßnahme weiter gefördert werden. Bestehende Bonuszahlungen werden somit nicht durch das Inkrafttreten des Gesetzes aufgehoben, so lange man an der ursprünglichen Maßnahme teilnimmt. Interessierte sollten sich schnellstmöglich mit der Integrationsfachkraft im Jobcenter zusammensetzen.

Schlagwörter: