45 Jahre arbeiten, Rentenbeiträge zahlen und am Ende trotzdem nur auf Grundsicherungsniveau landen: Bei einem konstanten Bruttolohn von 2.672 Euro ergibt sich für 2025 rechnerisch nur ein Rentenzahlbetrag von 1.024 Euro. Rund 2,7 Millionen Vollzeitbeschäftigte verdienten Ende 2025 sogar weniger als diese Schwelle. Damit liegt jeder achte Beschäftigte der ausgewerteten Kerngruppe darunter.
2.672 Euro reichen nach 45 Jahren nur für 1.024 Euro Rente
Wer über 45 Jahre hinweg jeden Monat 2.672 Euro brutto verdient und daraus Rentenbeiträge zahlt, kommt in der Modellrechnung für 2025 nur auf einen Rentenzahlbetrag in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter. Dieser lag Ende 2025 bei 1.024 Euro im Monat. Trotz 540 Beitragsmonaten liegt die eigene gesetzliche Rente damit rechnerisch nicht oberhalb dessen, was im Durchschnitt als Bedarf in der Grundsicherung im Alter anerkannt wird.
30 Jahre Vollzeit zum Mindestlohn – und am Ende nur rund 710 Euro brutto Rente
2024 lag die entsprechende Lohngrenze noch bei 2.525 Euro, der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf bei 1.007 Euro. Innerhalb eines Jahres stieg das rechnerisch erforderliche Bruttoentgelt damit um 147 Euro oder 5,8 Prozent.
Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn betrug 2025 12,82 Euro je Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergeben sich daraus rechnerisch rund 2.222 Euro brutto im Monat. Das waren etwa 450 Euro weniger als die 2.672 Euro, die in der Rentenrechnung gerade für das durchschnittliche Grundsicherungsniveau ausreichen.
2,7 Millionen Vollzeitbeschäftigte liegen unter der Schwelle
Die Rechnung bleibt nicht theoretisch. Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit verdienten am 31. Dezember 2025 2.702.330 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2.672 Euro brutto im Monat. Das entspricht 12,5 Prozent der ausgewerteten Beschäftigten. Ende 2024 waren es bei der damaligen Schwelle von 2.525 Euro noch 2.653.908 Personen oder 12,1 Prozent.
Erfasst wird dabei die sogenannte Kerngruppe der Beschäftigungsstatistik: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, die nicht in Ausbildung sind und für die keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten. Die Zahl von 2,7 Millionen steht deshalb nicht für alle Erwerbstätigen, sondern für eine klar abgegrenzte Gruppe von rund 21,6 Millionen Vollzeitbeschäftigten.
Bei ausländischen Beschäftigten liegt jeder Vierte darunter
Die Auswertung nach Staatsangehörigkeit zeigt zugleich erhebliche Unterschiede. Von den deutschen Vollzeitbeschäftigten lagen 9,8 Prozent unter der 2.672-Euro-Schwelle, bei ausländischen Beschäftigten waren es 25,2 Prozent. Für die in der Statistik zusammengefassten Asylherkunftsländer weist die Bundesregierung 37,5 Prozent aus, für Syrien 41,6 Prozent und für den Irak 42,7 Prozent.
Diese Unterschiede erklären allerdings nicht, warum die Löhne auseinanderliegen. Die Statistik trennt an dieser Stelle nicht nach Erwerbsbiografie, Beschäftigungsdauer, Branche, Region oder weiteren Ursachen. Aus einem niedrigen Monatslohn im Jahr 2025 lässt sich deshalb weder die bisherige Versicherungsbiografie noch die spätere tatsächliche Rente einer einzelnen Person ableiten.
Die AfD fragte gezielt nach 45 Arbeitsjahren
Ausgangspunkt der neuen Zahlen ist eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 26. Juni 2026. In den Fragen 15 und 16 wollte die Fraktion ausdrücklich wissen, welches Bruttomonatsentgelt nach 45 Arbeitsjahren für eine Rente oberhalb der Grundsicherung nötig wäre und wie viele Beschäftigte diese Lohngrenze unterschreiten.
Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 13. August 2026 mit der Bundestagsdrucksache 21/7621. Grundlage sind Entgeltdaten der Bundesagentur für Arbeit. Weil diese nur in 50-Euro-Klassen vorliegen, wurden die Beschäftigtenzahlen unter den jeweiligen Schwellen näherungsweise ermittelt.
Grundsicherung ist keine feste Rentengrenze
Die 1.024 Euro dürfen trotzdem nicht als allgemeine Armuts- oder Anspruchsgrenze gelesen werden. Gemeint ist der durchschnittliche Bruttobedarf eines Empfängers von Grundsicherung im Alter. Der tatsächliche Bedarf hängt unter anderem von den anerkannten Wohnkosten und der persönlichen Situation ab. Ob Grundsicherung gezahlt wird, richtet sich außerdem nach Einkommen und Vermögen.
Hinzu kommt der Grundrentenzuschlag. Die Bundestagsrechnung lässt einen möglicherweise zustehenden Zuschlag ausdrücklich außen vor. Die Deutsche Rentenversicherung prüft ihn bei langjährigen Versicherungszeiten und unterdurchschnittlichen Verdiensten individuell. Er kann die tatsächliche Rente erhöhen und damit das Ergebnis der Modellrechnung verändern.
Gerade deshalb ist die Zahl von 2.672 Euro keine persönliche Rentenprognose. Sie zeigt aber, wie weit ein über Jahrzehnte gezahlter Vollzeitlohn nach der gesetzlichen Rentenformel reichen kann: Ende 2025 lagen 2,7 Millionen Vollzeitbeschäftigte sogar noch unter dieser rechnerischen Marke.
