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Bürgergeld: Bei den Wohnkosten fehlen im Schnitt 19 Euro – günstiger Ersatz ist kaum zu finden

19 Euro im Monat klingen nicht nach einer großen Lücke. Doch dieser Wert ist lediglich der bundesweite Durchschnitt bei Bürgergeld-Haushalten. Während das Jobcenter bei manchen die gesamten Wohnkosten anerkennt, kann der ungedeckte Betrag bei anderen deutlich höher ausfallen. Eine günstigere Wohnung ist dann oft keine realistische Lösung: Jeder zweite Mieter fürchtet, bei Bedarf keinen bezahlbaren Ersatz zu finden.

629 Euro Wohnkosten, aber nur 610 Euro anerkannt

Im April 2026 erhielten bundesweit rund 2,49 Millionen Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter. Mehr als die Hälfte davon waren Haushalte alleinstehender Menschen. Hinzu kamen etwa 394.000 Alleinerziehenden-Haushalte und mehr als 242.000 Paarhaushalte mit Kindern.

Wohnung für Bürgergeld zu teuer – Gericht hält Untervermietung für zumutbar

Nach dem am 1. September veröffentlichten Mietenreport 2026 beliefen sich die tatsächlichen Wohnkosten auf durchschnittlich 629 Euro je Bedarfsgemeinschaft. Als Bedarf anerkannt wurden im Mittel 610 Euro. Rechnerisch ergibt sich daraus eine Differenz von 19 Euro im Monat.

Das ist kein pauschaler Abzug, der jeden Haushalt in gleicher Höhe trifft. Bei vielen Leistungsempfängern werden die gesamten Wohnkosten berücksichtigt, während andere deutlich mehr als 19 Euro selbst aufbringen müssen. Der Durchschnitt zeigt jedoch, dass tatsächliche und anerkannte Kosten bundesweit auseinanderliegen.

Die Sorge vor der Wohnungssuche ist weit verbreitet

Wie schwierig ein Wechsel in eine günstigere Wohnung werden kann, zeigt der allgemeine Teil des Reports. Dafür befragte das Institut forsa vom 29. Juni bis 7. Juli 2026 insgesamt 1.021 Mieter in Deutschland. Die Erhebung bezieht sich auf alle Mieter und nicht ausschließlich auf Haushalte mit Bürgergeld.

Dennoch beschreiben die Ergebnisse das Umfeld, in dem auch Leistungsempfänger eine neue Wohnung suchen müssen. Jeder zweite Befragte befürchtet, bei Bedarf keinen bezahlbaren Ersatz zu finden. Zugleich berichteten 58 Prozent von gestiegenen Wohnkosten innerhalb des vergangenen Jahres. 29 Prozent sorgen sich, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können.

Für Menschen mit geringem Einkommen ist die Belastung besonders hoch. Im Jahr 2025 mussten 35 Prozent der armutsgefährdeten Menschen mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben. Fast vier von fünf Menschen dieser Gruppe lebten zur Miete.

Das Jobcenter übernimmt nicht jede vereinbarte Miete

Für das Grundsicherungsgeld, das bisherige Bürgergeld, richtet sich die Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II. Entscheidend ist nicht allein die im Mietvertrag vereinbarte Summe. Das Jobcenter prüft auch, welche Kosten am jeweiligen Wohnort für die Größe des Haushalts als angemessen gelten.

Mietobergrenzen – So hoch darf die Miete 2026 sein

Die Karenzzeit von einem Jahr besteht weiterhin. Währenddessen werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich anerkannt. Seit Juli 2026 gilt jedoch eine Obergrenze: Soweit die Kosten mehr als das Eineinhalbfache des örtlichen Richtwerts betragen, bleiben sie grundsätzlich unberücksichtigt. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder unabweisbaren Aufwendungen kann das Jobcenter im Einzelfall darüber hinausgehen.

Nach der Karenzzeit können zu hohe Kosten nur so lange vollständig berücksichtigt werden, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dieser Zeitraum ist gewöhnlich auf sechs Monate begrenzt. Eine ernsthafte, aber erfolglose Wohnungssuche kann jedoch dafür sprechen, die tatsächliche Miete länger zu übernehmen. Dabei kommt es auf das verfügbare Angebot und auf nachvollziehbare Suchbemühungen an.

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper

Der Mietenreport liefert keine eigene Statistik darüber, wie viele Bürgergeld-Empfänger eine Wohnung innerhalb der örtlichen Jobcenter-Grenzen finden. Seine übrigen Daten zeigen aber, warum eine Kostensenkung vielerorts scheitern kann.

Nach einer vom Report aufgegriffenen Berechnung des Pestel-Instituts fehlten Ende 2024 bundesweit rund 1,4 Millionen Wohnungen. Besonders angespannt ist die Lage in wirtschaftsstarken Regionen und westdeutschen Ballungsräumen.

Auch der Bestand an Sozialwohnungen ging weiter zurück. Im Jahr 2025 wurden 27.283 neue Sozialwohnungen geschaffen, während 57.621 bestehende Wohnungen aus der Preisbindung fielen. Insgesamt sank der Bestand auf rund 1,03 Millionen und damit auf einen historischen Tiefstand.

Für Bürgergeld-Haushalte ergibt sich daraus ein konkretes Problem. Liegt die Miete über dem örtlichen Richtwert, verlangt das Jobcenter nach Ablauf der maßgeblichen Fristen eine Kostensenkung. Ist keine passende günstigere Wohnung verfügbar und werden die bisherigen Kosten trotzdem nicht mehr vollständig anerkannt, muss der Haushalt diese Differenz – die sog. Wohnkostenlücke – aus seinem übrigen Budget bezahlen.

Hinter dem Durchschnitt können größere Lücken stehen

Die durchschnittlichen 19 Euro wirken auf den ersten Blick nicht dramatisch. Bliebe eine solche Lücke zwölf Monate lang unverändert, würden sich daraus allerdings 228 Euro ergeben. Bei einzelnen Haushalten kann der nicht anerkannte Betrag aber erheblich höher ausfallen.

Der Mietenreport verbindet damit zwei Entwicklungen, ohne sie gleichzusetzen. Einerseits begrenzen Jobcenter die anerkannten Wohnkosten anhand örtlicher Richtwerte. Andererseits schrumpft gerade das Angebot an preisgünstigen Wohnungen, in die Betroffene ausweichen könnten.

Das Jobcenter ist nicht direkt für die steigenden Mieten verantwortlich. Seine Mietobergrenzen entscheiden jedoch darüber, wie viel davon übernommen wird. Wenn eine günstigere Wohnung trotz ernsthafter Suche nicht zu finden ist, wird aus einer rechnerischen Differenz eine dauerhafte Belastung für den Haushalt.