Für Familien mit Grundsicherungsgeld bleibt Urlaub auch 2026 eine finanzielle Hürde. Eine Sonderzahlung für Ferien gibt es vom Jobcenter nicht. Die monatliche Leistung ist für den laufenden Lebensunterhalt gedacht. Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung im Urlaub müssen daraus grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Ganz ohne Hilfe müssen Familien mit wenig Geld aber nicht überall planen. Mehrere Bundesländer fördern Familienerholung. Die Zuschüsse laufen nicht über das Jobcenter, sondern über Länder, Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten oder besondere Programme. Unterstützt werden vor allem Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Mit dem Wechsel vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 ändert sich daran nichts Grundsätzliches. Viele Förderstellen verwenden in Formularen und Merkblättern noch den alten Begriff Bürgergeld. Für die Praxis zählt der aktuelle Leistungsbescheid. Wer ab Juli Grundsicherungsgeld erhält, sollte den neuen Bescheid vorlegen. Liegt nur ein älterer Bürgergeld-Bescheid vor, sollte vorher mit der Antragsstelle geklärt werden, ob dieser noch akzeptiert wird.
Urlaub nur mit Zustimmung des Jobcenters
Ein Landeszuschuss ersetzt nicht die Zustimmung des Jobcenters. Wer Grundsicherungsgeld erhält und verreisen will, muss die Abwesenheit vorher abstimmen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für Leistungsberechtigte grundsätzlich bis zu drei Wochen Nichterreichbarkeit im Kalenderjahr, wenn das Jobcenter vorher zustimmt.
Ohne Zustimmung kann der Anspruch entfallen. Das kann Rückforderungen auslösen und auch die Kranken- und Pflegeversicherung berühren. Deshalb gehört die Genehmigung der Abwesenheit vor die Buchung, nicht danach.
30-Prozent-Keule und „Nichterreichbarkeit“: So hart werden die neuen Bürgergeld-Sanktionen
Wer 2026 Zuschüsse bekommen kann
Die Programme unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Meist geht es nicht um frei wählbare Pauschalreisen, sondern um Aufenthalte in Familienferienstätten, Jugendherbergen, gemeinnützigen Einrichtungen oder anderen familiengeeigneten Unterkünften. Häufig muss der Antrag vor Reisebeginn gestellt werden. In einigen Ländern darf die Reise bei Antragstellung noch nicht verbindlich gebucht sein.
Gute Chancen haben vor allem Familien mit Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder niedrigem Erwerbseinkommen. Ein Leistungsbescheid ist oft ein wichtiger Nachweis. Er ersetzt den Antrag aber nicht. Fast immer werden zusätzlich Angaben zu Kindern, Einkommen, Reiseziel, Reisedauer und Unterkunft verlangt.
Wie hoch die Förderung ausfallen kann
Die Spannbreite ist groß. Bayern zahlt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, für ein Kind mit Behinderung bis zu 25,50 Euro. Brandenburg fördert 2026 mit 10 Euro pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied. Mecklenburg-Vorpommern nennt 35 Euro pro Person und Nacht. Berlin arbeitet mit 10 bis 20 Euro pro Person und Tag sowie einem Mobilitätszuschuss. Nordrhein-Westfalen fördert dagegen keine freie Reise, sondern Familienzeiten mit Vollverpflegung und geringem Eigenanteil.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung führt für 2026 insgesamt 12 von 16 Bundesländer mit laufender Förderung. Nicht jedes Bundesland hat aber einen klassischen Urlaubszuschuss. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt arbeiten eher mit Sonderprogrammen, Kinder- und Jugendreisen oder geförderten Familienbildungsangeboten.
Länderübersicht 2026
Die Übersicht zeigt, welche Hilfen in den Ländern besonders relevant sind und wo Familien weiterführende Informationen finden.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat keinen allgemeinen Landeszuschuss für frei buchbaren Familienurlaub. Relevant sind 2026 vor allem die STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten. Das sind geförderte Freizeiten mit Bildungsanteil, keine normale Urlaubsförderung.
- Zuschuss: bis zu 1.000 Euro pro Familie im Rahmen einer STÄRKE-Familienbildungsfreizeit
- Für wen: Familien in besonderen Lebenssituationen, etwa Alleinerziehende, Mehrkindfamilien, Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen, Familien nach Flucht oder Migration sowie wirtschaftlich belastete Familien
- Wichtig: Anträge laufen nicht als allgemeiner Urlaubszuschuss, sondern über die jeweiligen Anbieter der Freizeiten
- Infos: STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten in Baden-Württemberg und BAG Familienerholung zu Baden-Württemberg
Bayern
Bayern fördert Familienferien in anerkannten Familienferienstätten. Die Förderung richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wer Grundsicherungsgeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, erfüllt nach den bayerischen Angaben die Einkommensvoraussetzung.
- Zuschuss: bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro pro Tag
- Dauer: 6 bis 14 Verpflegungstage
- Eigenanteil: mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten bleiben bei der Familie
- Wichtig: Antrag vor der Buchung stellen, spätestens drei Wochen vor Reisebeginn
- Infos: Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Familienerholung
Berlin
Berlin unterstützt Erholungsreisen für Familien mit wenig Geld. Gefördert werden vor allem Unterkunft und Verpflegung. Zusätzlich kann ein Zuschuss für die Fahrtkosten hinzukommen.
- Zuschuss: je nach Einkommen 10 bis 20 Euro pro Person und Tag
- Fahrtkosten: zusätzlich wird ein Mobilitätszuschuss von 120 Euro pro Familie genannt
- Eigenanteil: mindestens 1 Euro pro Person und Tag
- Dauer: in der Regel bis zu 14 Übernachtungen
- Infos: Berliner Familienportal zum Familienurlaub mit wenig Budget, Zuschussrechner für Berlin und BAG Familienerholung zu Berlin
Brandenburg
Brandenburg setzt die Familienferienförderung 2026 fort. Das Land nennt dafür ein Budget von 400.000 Euro. Gefördert wird eine Reise pro Jahr.
Infos: Familienferienzuschüsse 2026 in Brandenburg und BAG Familienerholung zu Brandenburg
Zuschuss: 10 Euro pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied
Dauer: mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen
Wichtig: Antrag spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn stellen
Nachträglich: eine Bewilligung nach Reiseantritt ist ausgeschlossen
Bremen
Bremen fördert Familienerholung über die Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Die Hilfe richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und mindestens einem Kind bis 17 Jahre.
- Zuschuss: bis zu 15 Euro pro Tag und Familienmitglied
- Dauer: bis zu 21 Tage
- Turnus: eine Förderung ist grundsätzlich alle zwei Jahre möglich
- Wichtig: nach den Bremer Informationen gilt die Förderung nicht für Bremerhaven
- Infos: Serviceportal Bremen zum Familienerholungszuschuss, Daniel-Schnakenberg-Stiftung zur Familienerholung und BAG Familienerholung zu Bremen
Hamburg
Hamburg hat keinen klassischen Landeszuschuss für den gemeinsamen Familienurlaub von Eltern und Kindern. Praktisch relevant sind aber Ferienreisen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
- Zuschuss: kein allgemeiner Urlaubszuschuss für die ganze Familie
- Angebot: bezuschusste Kinder- und Jugendreisen, unter anderem über das JugendErholungswerk Hamburg
- Eigenanteil: für bezuschusste Reisen werden sehr niedrige Eigenbeiträge genannt, etwa 70,50 Euro für zwei Wochen und 105 Euro für drei Wochen
- Wichtig: das Angebot ersetzt keinen Familienurlaub, kann aber Kindern Ferien ermöglichen
- Infos: JugendErholungswerk Hamburg zur Zuschussberechtigung und BAG Familienerholung zur Länderübersicht
Hessen
Hessen hat keinen allgemeinen Landeszuschuss nach dem klassischen Modell. Es gibt aber geförderte Familienfreizeiten, insbesondere über die Hessenstiftung in Verbindung mit Jugendherbergen.
- Für wen: Ein-Eltern-Familien und Mehrkindfamilien mit mindestens drei Kindern aus Hessen
- Eigenanteil: berechtigte Familien zahlen nach den veröffentlichten Informationen nur 10 Prozent
- Beispiele: Wochenende mit zwei Übernachtungen 10 Euro je Kind und 16 Euro je Erwachsenem, fünf Tage mit vier Übernachtungen 20 Euro je Kind und 32 Euro je Erwachsenem
- Wichtig: kein allgemeiner Anspruch auf eine frei buchbare Urlaubsreise
- Infos: FamilienApp Hessen zu geförderten Familienfreizeiten 2026 und BAG Familienerholung zur Länderübersicht
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat die Familienerholung 2026 deutlich erhöht. Unterstützt werden Familien mit geringem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen.
- Zuschuss: 35 Euro pro Person und Nacht
- Dauer: 5 bis 7 Tage
- Voraussetzung: gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern und mindestens ein mitreisendes Kind unter 18 Jahren
- Unterkunft: gemeinnützige Familienferienstätten oder Angebote anerkannter Träger der Jugendhilfe
- Infos: Familieninfo Mecklenburg-Vorpommern zur Familienerholung und BAG Familienerholung zu Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersachsen fördert Familienerholungsurlaub für Familien mit geringem Einkommen oder besonderer Belastung. Mindestens ein Kind muss teilnehmen.
- Grundzuschuss: bis zu 15 Euro pro Übernachtungstag
- Zuschläge: bis zu 10 Euro zusätzlich für ein behindertes Familienmitglied und bis zu 10 Euro zusätzlich für Alleinerziehende
- Weitere Förderung: bei Unterbringung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge kann ein weiterer Zuschlag von bis zu 15 Euro pro Übernachtungstag hinzukommen
- Dauer: in der Regel 7 bis 14 zusammenhängende Übernachtungen
- Unterkunft: Familienferienstätten, Jugendherbergen, familienfreundliche Einrichtungen, Bauernhöfe oder Campingplätze in Deutschland
- Infos: Niedersächsisches Sozialministerium zum Familienerholungsurlaub und BAG Familienerholung zu Niedersachsen
Nordrhein-West falen
Nordrhein-Westfalen fördert über das Programm Familienzeit NRW keine frei gebuchte Reise, sondern Aufenthalte mit Vollverpflegung und Programm in teilnehmenden Einrichtungen. Eigene Vorabbuchungen sind nicht möglich.
- Eigenanteil: regulär 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind
- Bei sehr geringem Einkommen: der Eigenanteil kann entfallen
- Dauer: mindestens 3 und höchstens 6 Übernachtungen
- Turnus: eine Förderung ist grundsätzlich alle zwei Jahre möglich
- Für wen: Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, besonders Alleinerziehende und kinderreiche Familien, mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Antragsfenster 2026: Ostern 10. bis 28. Februar, Sommer 1. bis 30. April, Herbst 1. bis 31. Juli, Winter 1. bis 30. September
- Infos: Diakonie Reisedienst zur Familienerholung NRW und BAG Familienerholung zu Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert Familienferien einkommensabhängig. Infrage kommen gemeinsame Erholungsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten, familienfreundlichen Jugendherbergen sowie auf Winzer- oder Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.
- Zuschuss Stufe A: 25 Euro pro Tag und Kind
- Kind mit erheblicher Behinderung: 30 Euro pro Tag
- Zuschuss Stufe B: Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich 10 Euro pro Tag und Elternteil erhalten
- Ansprechpartner: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau
- Infos: Rheinland-Pfalz zum Landeszuschuss Familienferien und BAG Familienerholung zu Rheinland-Pfalz
Saarland
Das Saarland fördert Familienferien für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Die veröffentlichten Angaben sind nicht vollständig einheitlich, weil ein offizieller Flyer noch ältere Werte nennt als die BAG Familienerholung.
- Zuschuss laut BAG: 16 Euro pro Tag für Eltern, Großeltern und Kinder
- Menschen mit Behinderung: je nach Grad der Behinderung sind Zuschläge möglich
- Einkommensgrenzen laut BAG: 1.791 Euro für Eltern, 1.194 Euro für Alleinerziehende und 597 Euro je Kind
- Wichtig: vor Veröffentlichung oder Antragstellung den aktuellen Satz beim Ministerium oder einem Trägerverband gegenprüfen
- Infos: BAG Familienerholung zum Saarland und Saarland-Flyer zur Familienferienförderung
Sachsen
Sachsen fördert Familienferien für Familien mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Sachsen. Infrage kommen Eltern und Alleinerziehende mit Kindern oder Pflegekindern bis 18 Jahre. Bei behinderten Kindern kann die Förderung auch darüber hinaus relevant bleiben, wenn weiterhin Kindergeld gezahlt wird.
- Zuschuss: 11 Euro pro anspruchsberechtigtem Familienmitglied und Tag
- Dauer: grundsätzlich 7 bis 14 Tage
- Reise: eine Reise pro Jahr in Deutschland, zum Beispiel Familienferienstätte, Jugendherberge, Ferienwohnung oder Bauernhof
- Wichtig: Antrag vor Reisebeginn über die zuständigen Antragsstellen stellen
- Nicht direkt: direkte Anträge beim Kommunalen Sozialverband Sachsen sind nicht vorgesehen
- Infos: Sachsen zur Förderung von Familienurlaub und BAG Familienerholung zu Sachsen
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat seit 2010 keinen individuellen Zuschuss für Familienferien mehr. Möglich sind aber geförderte Begegnungsmaßnahmen mit Bildungsanteil für Familien in besonderen Lebenslagen.
Infos: Sachsen-Anhalt zur Familienerholung und BAG Familienerholung zu Sachsen-Anhalt
Zuschuss: kein individueller Urlaubszuschuss für frei buchbare Familienferien
Angebot: Gruppenangebote und Begegnungsmaßnahmen mit Bildungsanteil
Für wen: unter anderem Familien mit Sozialleistungsbezug, Grundsicherungsgeld oder geringem Einkommen
Gruppengröße: in der Regel mindestens acht Familien
Wichtig: die Förderung läuft über Träger, nicht als Einzelzuschuss für eine selbst gebuchte Reise
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert Familienferien über Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten. Anträge laufen über das örtliche Jugendamt.
- Zuschuss: bis zu 18 Euro pro Tag und Person
- Maximalförderung: bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
- Dauer: mindestens 5 und höchstens 14 Tage einschließlich Reisetagen
- Aufteilung: die 14 Tage können auf höchstens zwei Reisen im Jahr verteilt werden
- Frist: nach Angaben der Förderdatenbank bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres
- Infos: Förderdatenbank zur Jugendferienwerksrichtlinie Schleswig-Holstein und BAG Familienerholung zu Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringen fördert Familienerholung über das Programm Ferien für alle. Die Förderung richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und wird über teilnehmende Ferienstätten abgewickelt.
- Zuschuss Erwachsene: 30 Euro pro Übernachtung
- Zuschuss Kinder: 20 Euro pro Übernachtung
- Kinder mit Behinderung: 25 Euro pro Übernachtung
- Dauer: nach BAG-Angaben mindestens 2 Tage und in der Regel höchstens 12 Tage
- Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Thüringen
- Infos: Thüringen Familienerholung und BAG Familienerholung zu Thüringen
Antrag vor der Buchung stellen
Der wichtigste praktische Punkt ist der Zeitpunkt. Viele Programme schließen eine nachträgliche Förderung aus. Familien sollten deshalb zuerst prüfen, welches Programm in ihrem Bundesland passt, dann die zuständige Stelle kontaktieren und erst nach Freigabe oder Bewilligung verbindlich buchen.
Besonders streng sind Länder wie Bayern und Brandenburg. In Bayern darf die Reise bei Antragstellung noch nicht gebucht sein. In Brandenburg muss der Antrag mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn gestellt werden und vor Reiseantritt bewilligt sein.
Diese Unterlagen werden häufig verlangt
Die konkrete Liste hängt vom Bundesland ab. Typisch sind aber ein aktueller Bescheid über Grundsicherungsgeld oder ein anderer Sozialleistungsnachweis, Einkommensnachweise, Angaben zu den Kindern im Haushalt, Informationen zur Unterkunft und zur Reisedauer sowie Nachweise über eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, wenn dafür ein Zuschlag beantragt wird.
in Bürgergeld-Bescheid aus der Zeit vor dem 1. Juli 2026 wird durch die Umstellung auf das Grundsicherungsgeld nicht wertlos. Bereits erlassene Bescheide bleiben weiter gültig. Familien bekommen deshalb nicht automatisch einen neuen Bescheid nur wegen des neuen Namens. Für Anträge auf Urlaubszuschüsse sollte der vorhandene Bewilligungsbescheid bis zum Ende des Bewilligungszeitraums als Nachweis mitgeschickt werden. Nur wenn die Antragsstelle ausdrücklich einen aktuelleren Nachweis verlangt, sollte dort oder beim Jobcenter nachgefragt werden.

