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Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit beantragen

Du bist chronisch krank und musst dich deshalb besonders ernähren – und das kostet dich jeden Monat spürbar mehr als normale Lebensmittel? Dann kannst du beim Jobcenter einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragen. Dieser Zuschuss kommt zusätzlich zu deinem regulären Bürgergeld-Regelsatz – und gilt ab Juli 2026 genauso für das neue Grundsicherungsgeld, das das Bürgergeld ablöst. Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf aber nicht automatisch – du musst ihn aktiv beantragen. Welche Krankheiten das Jobcenter anerkennt, wie viel du bekommst und wie du den Antrag richtig stellst, erklären wir dir hier Schritt für Schritt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Rechtsanspruch: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit, sobald die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 21 Abs. 5 SGB II).
  • Höhe: Je nach Krankheitsbild erhältst du zwischen 5 % und 30 % des Regelsatzes – also bis zu rund 169 € monatlich (Stand 2026).
  • Antrag: Reiche die „Anlage MEB“ sowie ein ärztliches Attest für deine spezielle Ernährungsweise beim Jobcenter ein.
  • Rückwirkend: Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – stell den Antrag deshalb so früh wie möglich.
  • Befristet: Die Bewilligung gilt meist für ein Jahr – danach brauchst du für die krankheitsbedingte Ernährung eine neue ärztliche Bescheinigung.
  • Grundsicherung: Auch bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht dieser Anspruch – dann beim Sozialamt (§ 30 Abs. 5 SGB XII).

Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?

Du hast Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Du leidest an einer Krankheit, die eine besondere Diät medizinisch notwendig macht.
  2. Diese Diät ist teurer als normale Vollkost – also nicht nur anders, sondern nachweislich kostspieliger.

Entscheidend ist der direkte Zusammenhang zwischen Krankheit und Mehrkosten. Eine gesunde Ernährung, die du dir aus eigener Motivation zusammenstellst, begründet keinen Anspruch. Ebenso wenig Bio-Produkte aus ökologischen oder ethischen Gründen – das erkennt das Jobcenter grundsätzlich nicht an.

Legst du ein ärztliches Attest vor, das beide Punkte belegt, muss das Jobcenter den Zuschuss gewähren. Es gibt keinen Ermessensspielraum.

Was muss das ärztliche Attest enthalten?

Das Attest ist der Schlüssel zum Anspruch. Es sollte folgende Angaben enthalten:

  • Die genaue Diagnose
  • Welche Ernährungsweise medizinisch erforderlich ist (z. B. glutenfreie Kost, proteinreiche Ernährung)
  • Seit wann die Krankheit besteht und die Ernährungsumstellung medizinisch notwendig ist

Der letzte Punkt ist besonders wichtig: Er ermöglicht es, den Mehrbedarf rückwirkend geltend zu machen (mehr dazu weiter unten). Für das Attest gibt es auch einen speziellen Vordruck, den du beim Jobcenter oder direkt in der Anlage MEB findest.

Tipp: Mögliche Kosten für das ärztliche Attest kann das Jobcenter nach § 65a Abs. 1 SGB I erstatten.

Welche Krankheiten werden anerkannt – und wie viel gibt es?

Das Jobcenter orientiert sich bei seiner Entscheidung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Gesetzlich festgelegte Euro-Beträge gibt es nicht – das Jobcenter berechnet den Mehrbedarf als prozentualen Anteil der Regelbedarfsstufe 1 (563 €), unabhängig vom Status in der Bedarfsgemeinschaft.

KrankheitsbildAnforderungMehrbedarfBetrag
Mukoviszidose (zystische Fibrose)Fettreiche, hochkalorische Ernährung30 %ca. 169 €
Zöliakie / GlutenunverträglichkeitLebenslang glutenfreie Ernährung20 %ca. 113 €
Krankheitsbedingte Mangelernährung (z. B. bei Krebs, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, HIV/AIDS, MS, COPD, Wundheilungsstörungen, neurologischen Krankheiten, Leberzirrhose)Erhöhte Kalorien- und Nährstoffzufuhr10 %ca. 56 €
Terminale Niereninsuffizienz mit DialyseProteinreiche, kalium- und phosphatarme Diät5 %ca. 28 €
Terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse + MangelernährungProteinreiche, kalium- und phosphatarme Diät + erhöhte Kalorienzufuhr15 %ca. 85 €
SchluckstörungenAndickungspulver für angepasste Konsistenz der Speisen und GetränkeTatsächliche Kostenbis ca. 100 €
Die Euro-Beträge verstehen sich als Orientierungswerte für den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung auf Basis des Regelbedarfs 2026 (563 €) für Alleinstehende.

Krankheiten wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) begründen einen Mehrbedarf nur bei gleichzeitig ärztlich diagnostizierter Mangelernährung nach GLIM-Kriterien. Niereninsuffizienz ohne Dialyse begründet keinen Mehrbedarf.

Mehrbedarf für Kinder und Jugendliche

Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gelten abweichende Prozentwerte – berechnet wird der Mehrbedarf aber auch hier auf Basis der Regelbedarfsstufe 1 (563 €), nicht auf Basis des jeweiligen Kinder-Regelsatzes. Der Energiebedarf und die krankheitsbedingten Ernährungsanforderungen variieren je nach Alter erheblich – der Deutsche Verein empfiehlt daher altersabhängige Mehrbedarfe:

KrankheitsbildSäuglinge1–3 J.4–6 J.7–9 J.10–12 J.13–14 J.15–17 J.
Zöliakie5 %10 %10 %10 %15 %15 %15 %
Mukoviszidose20 %15 %15 %20 %20 %25 %30 %
Morbus CrohnEinzelfall10 %10 %10 %10 %15 %15 %
Phenylketonurie (PKU)20 %15 %15 %15 %20 %25 %25 %
Ketogene Diät (z. B. bei Epilepsie)5 %10 %15 %15 %15 %15 %15 %
Laktoseintoleranz (ausgeprägt)5 %5 %5 %5 %5 %5 %5 %
Hereditäre Fruktoseintoleranz5 %5 %5 %5 %5 %10 %10 %
Galaktosämie10 %10 %10 %10 %10 %15 %15 %
Kuhmilchallergie0 %5 %5 %5 %5 %5 %10 %
Krankheitsbedingte Mangelernährung10 %25 %25 %30 %35 %40 %45 %
Primäre Fettstoffwechselstörung (heterozygote Hypercholesterinämie)5 %5 %5 %10 %10 %10 %10 %
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kuhmilchallergie entsteht im Säuglingsalter kein Mehrbedarf, da erstattungsfähige Formulanahrung vorhanden ist. Bei Morbus Crohn ist im Säuglingsalter eine Einzelfallprüfung nötig. Erkrankungen wie komplexe Stoffwechselstörungen (z. B. PKU-Varianten, Aminosäurestoffwechselstörungen) erfordern immer eine Einzelfallprüfung.

Mehrere Krankheiten gleichzeitig

Leidest du an mehreren anerkannten Krankheiten gleichzeitig, addiert das Jobcenter die Prozentsätze der Mehrbedarfe nicht einfach. Es prüft im Einzelfall, welche Ernährungsanforderungen sich überschneiden, und legt einen Gesamtbetrag fest. Lass dir bei mehreren Diagnosen die genaue Berechnung schriftlich erläutern – und prüfe den Bescheid sorgfältig.

Meine Krankheit steht nicht auf der Liste – trotzdem Anspruch?

Ja, möglicherweise. Die Liste des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge ist keine abschließende gesetzliche Regelung. Entscheidend ist ausschließlich, ob dein Arzt medizinisch begründen kann, dass du auf eine teurere Ernährung angewiesen bist. In Einzelfällen zieht das Jobcenter seinen ärztlichen Dienst hinzu. Stell den Antrag trotzdem – im Ablehnungsfall kannst du Widerspruch einlegen.

Bei welchen Krankheiten gibt es keinen Mehrbedarf?

Nicht jede Krankheit, bei der Ernährung eine Rolle spielt, begründet einen Anspruch auf Mehrbedarf. Voraussetzung ist immer, dass die notwendige Ernährungsumstellung tatsächlich Mehrkosten verursacht – also teurer ist als eine normale, ausgewogene Ernährung (Vollkost), die der Bürgergeld-Regelsatz bereits abdeckt. Bei folgenden Krankheiten lehnt das Jobcenter den Antrag in der Regel ab:

KrankheitBegründung der Ablehnung
Diabetes mellitus (Typ 1 & 2)Ausgewogene Ernährung ist ausreichend, keine teureren Spezialprodukte medizinisch notwendig
Bluthochdruck (Hypertonie)Salzarme und fettreduzierte Ernährung ohne Mehrkosten umsetzbar
LaktoseintoleranzLaktosefreie Produkte sind weit verbreitet und preislich kaum teurer als herkömmliche
FruktosemalabsorptionKeine Mehrkosten bei entsprechender Lebensmittelauswahl; Ausnahme: angeborene Fruktoseintoleranz
Nicht-Zöliakie-Gluten-/Weizensensitivität (NCGS)Vollständige Glutenfreiheit nicht zwingend nötig, reduzierter Glutenkonsum mit regulären Lebensmitteln möglich
NeurodermitisKeine spezifischen kostenintensiven Ernährungsanforderungen anerkannt
EndometrioseKeine Ernährungsanforderungen, die nachweislich über normale Vollkost hinausgehen
Gicht, Hyperlipidämie, HyperurikämieDiätempfehlungen mit normaler Lebensmittelauswahl umsetzbar
Leberinsuffizienz, Magengeschwüre (Ulcus ventriculi/duodeni)Keine anerkannten Diäten mit nachgewiesenem Mehraufwand
Kardiale oder renale ÖdemeDiät ohne Mehrkosten machbar
HistaminunverträglichkeitHistaminarme Ernährung mit normalen Lebensmitteln umsetzbar

Nahrungsmittelunverträglichkeiten – Ausnahmen im Einzelfall

Auch wenn das Jobcenter bei Unverträglichkeiten grundsätzlich keinen Mehrbedarf gewährt, gibt es Ausnahmen:

  • Laktoseintoleranz: Bei angeborenem Laktasemangel oder bei Säuglingen und Kleinkindern mit besonderem Ernährungsbedarf kann eine Einzelfallprüfung angezeigt sein.
  • Fruktosemalabsorption: Bei der sehr seltenen angeborenen Fruktoseintoleranz (hereditäre Fruktoseintoleranz) ist eine Prüfung möglich.

In solchen Fällen gilt: Antrag stellen, den Einzelfall ausführlich ärztlich belegen lassen, und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragen – Schritt für Schritt

  1. Ärztliches Attest besorgen Vereinbare einen Termin bei deinem Arzt und erkläre, dass du einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beim Jobcenter beantragen möchtest. Das Attest muss die Diagnose, die notwendige Ernährungsweise und den Beginn der Krankheit benennen. Beim Jobcenter gibt es auch eine Vorlage für das Attest, die du deinem Arzt mitbringen kannst – sie ist Teil der Anlage MEB.
  2. Formular Anlage MEB ausfüllen Das zuständige Formular heißt Anlage MEB (Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung). Du findest es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder direkt bei deinem Jobcenter. Füll es vollständig aus.
  3. Antrag beim Jobcenter einreichen Reiche das ausgefüllte Formular zusammen mit dem ärztlichen Attest beim Jobcenter ein. Lass dir den Eingang schriftlich bestätigen und behalte Kopien aller Unterlagen.

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung? Dann ist nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig (§ 30 Abs. 5 SGB XII).

Rückwirkende Zahlung: Antrag so früh wie möglich stellen

Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast – nicht früher. Hast du den Antrag im Januar gestellt und das Jobcenter bewilligt ihn erst im März, bekommst du Januar und Februar nachgezahlt. Auf Monate vor der Antragstellung hast du hingegen keinen Anspruch.

Deshalb gilt: Antrag sofort stellen, auch wenn das Attest noch nicht vollständig vorliegt. Du kannst Unterlagen nachreichen. Wichtig ist, das Datum der Antragstellung zu sichern.

Befristung und Verlängerung

Das Jobcenter bewilligt den Mehrbedarf in der Regel für ein Jahr. Danach musst du eine neue ärztliche Bescheinigung einreichen, um den Anspruch aufrechtzuerhalten. Dein Arzt kann im Attest auch angeben, wie lange die besondere Ernährung voraussichtlich notwendig ist.

Wichtig: Bei unheilbaren Krankheiten und Ernährungsformen, die ein Leben lang eingehalten werden müssen – wie Zöliakie oder Mukoviszidose – brauchst du das Attest nicht zwingend jährlich zu erneuern. In diesen Fällen empfiehlt der Deutsche Verein, auf eine turnusmäßige Wiedervorlage zu verzichten. Lass das bei der Antragstellung direkt von deinem Arzt im Attest vermerken.

Wann übernimmt das Jobcenter Nahrungsergänzungsmittel als Mehrbedarf?

Das Jobcenter erkennt Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich nicht als Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung an. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn dein Arzt die Mittel verordnet und medizinisch begründet, warum normale Ernährung nicht ausreicht, kann das Jobcenter sie im Einzelfall anerkennen.

Ein konkretes Beispiel aus der Rechtsprechung: Das Landessozialgericht hat entschieden, dass einer Frau nach einer Magenverkleinerung Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel zusteht, weil sie aufgrund der Operation dauerhaft zu wenig Nährstoffe aufnehmen kann (LSG, L 13 AS 132/20 B ER). Wenn du in einer vergleichbaren Situation bist, lass dir die medizinische Notwendigkeit ausführlich ärztlich bescheinigen und berufe dich im Antrag auf diese Rechtsprechung.

Ernährungsberatung: Krankenkasse kann die Kosten übernehmen

Wer wegen einer Krankheit auf eine besondere Ernährung angewiesen ist, braucht oft auch professionelle Ernährungsberatung. Deine Krankenkasse kann die Kosten dafür übernehmen, wenn dein Arzt die Beratung als medizinisch notwendig bescheinigt (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Dasselbe Attest, das du beim Jobcenter einreichst, kannst du gleichzeitig bei der Krankenkasse vorlegen. Dein Arzt ergänzt dafür lediglich ein zusätzliches Feld mit der Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung – ohne zusätzliche Kosten. Sprich das beim nächsten Arzttermin direkt an.

Was tun, wenn das Jobcenter ablehnt?

Lehnt das Jobcenter deinen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ab, ist das nicht das letzte Wort. Du hast ab Zustellung des Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründe den Widerspruch so konkret wie möglich:

  • Lege das ärztliche Attest nochmals bei – oder ein ergänztes, detaillierteres Attest.
  • Füge Belege zu deinen tatsächlichen Mehrkosten bei (z. B. Kassenbons, Preisvergleiche zwischen Spezial- und Normalprodukten).
  • Verweise bei Bedarf auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins oder auf einschlägige Gerichtsurteile.

Kostenlose Unterstützung beim Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid bieten Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD. Lehnt das Jobcenter auch den Widerspruch ab, kannst du beim Sozialgericht Klage einreichen – das ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs. 5 SGB II, § 30 Abs. 5 SGB XII. Quellen: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung (DV 12/20, aktualisiert November 2023) sowie Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (DV 23/23, September 2024)