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Bürgergeld kommt zu spät: Jobcenter muss dafür gerade stehen

Wütender Mann hält vorwurfsvoll eine Mahnung hoch - sombolisch für verspätete Bürgergeld zahlung

Nicht selten geraten Bürgergeld-Empfänger in finanzielle Schwierigkeiten, weil das Jobcenter die monatliche Zahlung nicht rechtzeitig überweist. Die Folge: Miete, Strom, Handy oder Versicherungen können nicht pünktlich bezahlt werden. Da viele Betroffene kein Dispo haben, kommt es zu Rücklastschriften – samt saftiger Bankgebühren und zusätzlichen Kosten durch Mahnungen der Anbieter.

Was tun, wenn die Bank Gebühren kassiert?

Ein Betroffener wollte das nicht einfach hinnehmen – und bekam Unterstützung von einem Fachanwalt für Sozialrecht. Über ein Jahr zog sich der Streit um Rücklastschriftgebühren hin. Am Ende übernahm das Jobcenter die entstandenen Kosten. Der Weg dahin war aber mühsam: Nach einem halben Jahr reichte der Anwalt Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Freiburg ein (Az.: S 13 AS 6851/11). Noch ein halbes Jahr später erstattete das Jobcenter schließlich 29,60 Euro – so lange dauerte es, bis Bewegung in die Sache kam.

Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Hinweis: Das Urteil stammt „nur“ von einem Sozialgericht. Es kann als Beispiel dienen, ist aber nicht bundesweit bindend wie ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Wann muss das Bürgergeld auf dem Konto sein?

Grundsätzlich gilt: Das Geld vom Jobcenter muss rechtzeitig auf dem Konto sein – idealerweise spätestens am 1. des Monats. Schließlich sollen Miete und andere Rechnungen pünktlich bezahlt werden können. Nur bei Erstanträgen oder verspäteten Weiterbewilligungen darf es mal länger dauern. Wer in dieser Zeit kein Geld bekommt, kann beim Jobcenter einen Vorschuss beantragen.

Was tun, wenn der Antrag ewig bearbeitet wird?

Besonders problematisch wird es, wenn Weiterbewilligungsanträge zu spät gestellt werden – oder wenn jemand Bürgergeld ganz neu beantragt. Dann dauert die Bearbeitung oft länger, etwa weil Unterlagen fehlen oder Nachfragen geklärt werden müssen. Reagiert das Jobcenter sechs Monate lang gar nicht, darf man eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen.

Aber: Ein halbes Jahr ohne Geld auszukommen, ist für viele schlicht nicht machbar. Und auch nach Ablauf dieser Frist heißt das nicht automatisch, dass sofort etwas passiert. Deshalb kann in solchen Fällen ein Vorschuss beim Jobcenter beantragt werden – damit die nötigsten Ausgaben gedeckt sind.

Wer übernimmt die Rücklastschriftgebühren?

Kommt das Geld zu spät und es entstehen dadurch Rücklastschriften, Mahnkosten oder andere Gebühren, kann das Jobcenter verpflichtet sein, diese Kosten zu erstatten – vorausgesetzt, es ist für die Verspätung verantwortlich. Der Grundsatz: Wer den Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.

Wie beantrage ich die Kostenerstattung?

Wer durch eine verspätete Überweisung draufgezahlt hat, sollte beim Jobcenter einen Antrag auf Erstattung stellen. Wichtig: Kontoauszüge und Belege beifügen, aus denen die Zusatzkosten hervorgehen. Reagiert das Amt nicht, kann man nach sechs Monaten Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben. Auch eine Ablehnung kann per Widerspruch und notfalls per Klage angefochten werden.