Beim Umzug in eine neue Wohnung werden meist drei Kaltmieten als Mietkaution fällig, die dem Vermieter als Mietsicherheit dienen. Je nach Wohnung und Region eine Summe, die die Wenigsten einfach so zahlen können, schon gar nicht im Bürgergeld Bezug. Sind Bedürftige nicht in der Lage, den Betrag aus eigenen Mitteln aufzubringen, übernimmt das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Kann-Leistung, bedeutet, einen Rechtsanspruch haben Leistungsempfänger nicht.
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Das Jobcenter übernimmt die Mietkaution unter der Voraussetzung, dass der Umzug zuvor genehmigt wurde. Das ist regelmäßig der Fall, wenn
- ein konkretes Mietangebot vorliegt
- die neue Wohnung hinsichtlich Miete und Größe angemessen ist
- der Umzug aus wichtigem Grund erfolgt
Aber auch ohne vorherige Genehmigung des Umzugs ist eine Übernahme der Kaution noch nachträglich möglich, Angemessenheit der neuen Wohnung und ein triftiger Grund für den Umzug müssen aber gegeben sein.
Bürgergeld: So hoch darf die Miete der Wohnung sein
Ersparnisse haben Vorrang
Auch wenn die eigenen Ersparnisse unter der Grenze für das Schonvermögen liegen, ist das vorhandene Vermögen vorrangig für die Mietkaution einzusetzen. Schließlich dient das Schonvermögen dem Vermögensschutz für besondere Bedarfe und die Mietsicherheit stellt einen solchen Bedarf dar.
Zwar fällt die Mietkaution unter die Wohnungsbeschaffungskosten im Rahmen der „Kosten der Unterkunft“ im Sinne des SGB II, stellt aber streng genommen keine Ausgabe dar, da sie das Vermögen nicht mindert. Schließlich haben Mieter bei Auszug einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit.
Antrag auf Übernahme der Mietkaution
Die Übernahme der Mietkaution setzt einen Antrag beim Jobcenter voraus. Während der Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim „alten“ Jobcenter gestellt wird, wird das Darlehen für die Mietkaution bei dem Jobcenter beantragt, das für die neue Wohnung zuständig ist – sofern sich durch den Umzug der Wohnort und damit Zuständigkeitsbereich ändert.
Formloser Antrag
Das Kautionsdarlehen wird formlos beim zuständigen Jobcenter beantragt, die Notwendigkeit der Unterstützung sollte aber klar aus den Antrag hervorgehen. Ebenso ist es ratsam, eine Kopie des Mietvertrages bzw. der Kautionsforderung beizulegen, um Rückfragen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Anbei unsere Mustervorlage als .pdf:
- Vorlage: Antrag auf Jobcenter Darlehen
Das Formular können Sie direkt am PC an Ihre Bedürfnisse anpassen, ausdrucken und mit den entsprechenden Nachweisen unterschrieben beim Jobcenter einreichen.
Höhe der übernommenen Mietkaution
In der Regel entspricht die Mietsicherheit der dreifachen monatlichen Kaltmiete. Das ist auch gleichzeitig der Höchstbetrag, den das Jobcenter für die Mietsicherheit übernimmt. Beträgt die Kaltmiete z.B. 450 Euro im Monat, wird das Jobcenter ein Darlehen in Höhe von 1.350 Euro für die Mietkaution gewähren.
Rückzahlung des Darlehens
Das Jobcenter übernimmt die Mietkaution nicht als Zuschuss sondern generell als Darlehen. Zwar ist das zinslos, muss aber zurückgezahlt werden. Das erfolgt in festen monatlichen Raten, die 5 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes betragen und zwar so lange, bis der verauslagte Betrag abbezahlt ist. Die Rückzahlung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat der Darlehensauszahlung folgt.
Beispiel 1: Alleinstehender Bürgergeld Empfänger aus Berlin mit 430 Euro Nettokaltmiete bekommt vom Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution in Höhe von 1.290 Euro. Ab dem Folgemonat der Auszahlung wird sein Regelsatz monatlich um 28,15 Euro (5 % von 563 Euro Regelsatz) gekürzt, bis die Mietsicherheit abbezahlt ist.
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern, 7 und 11 Jahre alt, aus Hamburg bezieht eine Wohnung für 690 Euro Kaltmiete. Für die Mietsicherheit gewährt das Jobcenter ein Darlehen über 2.070 Euro. Dieses muss das Paar – nur die Eltern, Kinder sind ausgenommen – mit monatlich 50,60 Euro (5 % von 1.012 Euro Regelsatz ) zurückzahlen.
Jobcenter muss bei Umzug Doppelmiete übernehmen
Rückzahlung der Mietkaution vom früherem Vermieter
Wenn Bürgergeld-Empfänger bereits eine Mietkaution bei ihrem früheren Vermieter hinterlegt haben, kann das Jobcenter diese Kaution nach dem Auszug zur Tilgung des gewährten Mietkaution Darlehens heranziehen. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug, die Auszahlung kann sich jedoch verzögern, etwa aufgrund einer ausstehender Nebenkostenabrechnung oder möglichen Forderungen für Schönheitsreparaturen.
Abtretung der Mietkaution ans Jobcenter
Das Jobcenter kann sich in diesem Fall den Rückzahlungsanspruch gegenüber dem alten Vermieter abtreten lassen. Das bedeutet, dass die zurückgezahlte Kaution direkt zur Begleichung des Darlehens verwendet wird. Sobald das Darlehen vollständig getilgt ist, erlischt die Abtretungserklärung und weitere Rückzahlungen entfallen.
Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution bei Bürgergeld?
Kurz: Ja, in Form eines zinslosen Darlehens (bis zu 3 Nettokaltmieten), aber ohne Rechtsanspruch (Kann-Leistung).
Welche Voraussetzungen gelten für ein Kautionsdarlehen vom Jobcenter?
Deine neue Wohnung muss angemessen sein (Miete und Größe), der Umzug genehmigt oder nachträglich anerkannt und aus einem wichtigen Grund erfolgt sein (z. B. Familien- oder Gesundheitsgründe).
Wie beantrage ich ein Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter?
Formloses Schreiben ans Jobcenter mit Mietvertrags-/Kautionskopie und kurzer Begründung.
Wie hoch ist das Kautionsdarlehen und wie läuft die Rückzahlung ab?
Das Jobcenter gewährt zinslos ein Darlehen in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten. Die Rückzahlung erfolgt ab dem Folgemonat in monatlichen Raten von 5 % des Regelsatzes.
Muss ich Ersparnisse für die Mietkaution einsetzen?
Ja. Du musst zunächst vorhandene Ersparnisse für die Mietkaution einsetzen, auch wenn sie unterhalb der Schonvermögensgrenze liegen, da das Jobcenter sonst kein Kautionsdarlehen gewährt.