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Darum haben geflüchtete Ukrainer einen Bürgergeld Anspruch

Ukraine Flagge mit Danke Deutschland Flagge

Flüchtlinge aus der Ukraine haben im Gegensatz zu anderen Geflüchteten sofort Anspruch auf Bürgergeld, seinerzeit Hartz IV. Die Grundlagen dafür wurden jedoch erst einige Zeit nach Beginn des Krieges geschaffen. Zunächst standen auch Betroffenen aus der Ukraine lediglich Hilfen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz zu. Der Wechsel hin zu den Leistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe – der auf EU-Recht basiert – war insbesondere für die Jobcenter mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage, weshalb Flüchtlinge aus der Ukraine Bürgergeld beantragen dürfen, stammt aus dem Jahr 2001. Damals sorgte der Krieg im ehemaligen Jugoslawien für eine erhöhte Zahl Schutzsuchender. Mit der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) wurden Mindestnormen festgelegt. Diese sogenannte Massenzustromrichtlinie fand jetzt auch angesichts des Ukraine-Krieges Anwendung. Oder anders ausgedrückt: Die Regierung hat offiziell das Bestehen eines Massenzustroms festgestellt.

Es gilt § 24 des Aufenthaltsgesetzes

Auf Basis dieser Richtlinie wurde im März 2022 die Anwendung von § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für Geflüchtete aus der Ukraine angekündigt und umgesetzt. Damit war zum 1. Juni 2022 der Weg frei für den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Sozialgesetzbuch und somit Leistungen nach dem SGB II. Diesen Schritt regelt § 74 SGB II (Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung).

Diese Regeln gelten auch für Ukrainer

Die allgemeinen Bedingungen für Bürgergeld Bedürftige greifen auch für geflüchtete Ukrainer. Dazu erklärt die Bürgergeld-Broschüre, auf die Geflüchtete verwiesen werden: Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind, mindestens 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Detaillierte Infos siehe: Bürgergeld Voraussetzungen

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Internetpräsenz dazu eigens eine Unterseite erstellt, die sich explizit an Flüchtlinge aus der Ukraine wendet.

Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II

Damit ist klar vorgeschrieben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ukrainer Bürgergeld beantragen dürfen:

  • Grundvoraussetzung ist die erkennungsdienstliche Behandlung.
  • Ferner muss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) oder eine Fiktionsbescheinigung (Bescheinigung, dass ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt wurde – § 81 Abs. 5 AufenthG) vorliegen.

Höhe der Leistungen

Ukrainer erhalten den regulären Bürgergeld Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen und damit:

BedarfBürgergeld in 2023Bürgergeld ab 2024
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 €563 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 €506 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 €471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 €390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 €357 €

Zusätzlich werden auch – sofern vorhanden – Mehrbedarfe sowie die Miete vom Jobcenter übernommen.

Dokumente für den Antrag

Damit ukrainische Flüchtlinge Bürgergeld erhalten können, müssen sie es beim zuständigen Jobcenter beantragen oder den Dienst unter jobcenter.digital nutzen. Erforderliche Unterlagen sin:

  • Bürgergeld Antrag selbst (ausgefüllte Antragsformulare)
  • Kopie der Reisepässe oder ukrainischen ID-Karten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • je ein Passfoto für Bedürftige ab 15 Jahren (für die Krankenversicherungskarte)
  • In Kopie einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag
  • Erklärung zum Einkommen und Vermögen

Was gilt für Einkommen und Vermögen für Ukrainer?

Grundsätzlich gelten für ukrainische Flüchtlinge die gleichen Maßstäbe beim Bürgergeld wie auch deutschen Staatsbürgern, demzufolge wird Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Wichtig ist, dass das Einkommen und Vermögen tatsächlich zur Verfügung stehen muss – bspw. Einkommen aus Erwerbstätigkeit, dass tatsächlich ausgezahlt wird.

Freibetrag Vermögen

In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) des Bürgergeld Bezuges gilt ein Freibetrag auf das Vermögen von 40.000 Euro für den Antragsteller sowie 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Eine vierköpfige Familie hat also ein Schonvermögen von 85.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten 15.000 Euro je Mitglied.

Auch Vermögen kann nur berücksichtigt werden, wenn es tatsächlich zur Verfügung steht. Immobilien oder andere Vermögensgegenstände, die sich in der Ukraine befinden, werden nicht berücksichtigt. Bankguthaben, auf das Zugriff besteht oder Bargeld gilt hingegen als Vermögen. Sollte das Vermögen die Freibeträge zum Schonvermögen beim Bürgergeld übersteigen, muss es vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden.

Ein Auto bzw. Pkw gilt je erwerbsfähiges Mitglied (ab 15 Jahren) der Bedarfsgemeinschaft bis zu einem Wert von 15.000 Euro – nach Abzug von Kredit-Schulden- nicht als Vermögen. Erst der Betrag der 15.000 Euro übersteigt, wird dem Schonvermögen zugerechnet.

Zuständig sind die Jobcenter

Für Betroffene, die Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, sind die Jobcenter zuständig, anderenfalls die Arbeitsagenturen. Das heißt auch: Ukrainische Geflüchtete erhalten einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Wie viele Ukrainer erhalten Bürgergeld?

Die Statistik Stand Oktober 2023 listet für Juli 2023 insgesamt 704.060 Regelleistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (12,8 Prozent, gemessen an allen Bürgergeld-Bedürftigen in Deutschland), davon 482.170 (14,2 Prozent) erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 221.890 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (z.B. Kinder – 12,8 Prozent). Unterteilt sind es bei den erwerbsfähigen Bürgergeld Bedürftigen 12,2 Prozent und bei den nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 14,3 Prozent.

Hilfebedürftige Ukrainer, die das Rentenalter bereits erreicht haben, erhalten kein Bürgergeld sondern die Grundsicherung im Alter – das Pendant zum Bürgergeld nach dem SGB II, jedoch nach SGB XII. Die letzten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegen für den Monat März 2023 vor und hier waren es 77.000 Bürger mit ukrainischem Pass.

Stimmungswechsel

Inzwischen hat sich die Stimmung im Land allerdings merklich verändert, gerade hinsichtlich aller Bürgergeld Bedürftigen. Stimmen der Union und auch der FDP, die fordern, Ukrainern nicht länger Bürgergeld zu zahlen, werden lauter. Insgesamt rechnet man für das nächste Jahr mit bis zu sechs Milliarden Euro an Kosten, die für das Bürgergeld von Ukrainern aufgebracht werden müssen. Stattdessen sollen die finanziellen Verhältnisse genauer geprüft (samt Offenlegung von Bankdaten und Vermögen) und der Rechtskreiswechsel ganz aufgehoben werden. Zudem soll der vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgestellte „Job-Turbo“ mehr ukrainische Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren.

Bild: Xenia Tishchenko/ shutterstock.com

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