Schulbedarf als Mehrbedarf beim Bürgergeld geltend machen
Der Schulstart ist für Bürgergeld-Empfänger und generell arme Haushalte ein finanzieller Kraftakt. Hunderte Euro Kosten, die nicht einmal ansatzweise durch die Leistungen für Bildung und...
Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27.04.2016 entschied, haben Bezieher von Hartz IV Leistungen zwar keinen Anspruch auf Zahlung von Schulgebühren, auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf hingegen schon (L 6 AS 303/15).