Bürgergeld im August: 130 Euro für Schulkinder
Familien im Bürgergeldbezug erhalten im August 130 Euro für den Schulbedarf jedes anspruchsberechtigten Kindes. Bei zwei Schulkindern kommen damit 260 Euro zusätzlich zur laufenden Leistung...
Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27.04.2016 entschied, haben Bezieher von Hartz IV Leistungen zwar keinen Anspruch auf Zahlung von Schulgebühren, auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf hingegen schon (L 6 AS 303/15).