Bürgergeld: LSG Hamburg bestätigt – Tilgungsraten fürs Eigenheim bleiben Privatsache
Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger mit eigenem Haus oder Wohnung müssen ihre Tilgungsraten grundsätzlich selbst tragen – das Jobcenter übernimmt sie nicht. Diese Linie hat das Landessozialgericht...




