Kein Bürgergeld im Eilverfahren: Verbrauch von 130.000 Euro Erbe nicht belegt
130.000 Euro hatte ein Mann geerbt. Keine zwei Jahre später beantragte er Bürgergeld und erklärte im gerichtlichen Eilverfahren, auf seinem Konto seien nur noch 300...
Auch wenn Leistungsbezieher einen Teil der Erbschaft zum Schuldenabbau nutzen, wird das Erbe voll als Einkommen auf Hartz IV angerechnet, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts.