Urteil: Kein Hartz IV Mehrbedarf für Fahrt zur Psychotherapie
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage einer Hartz IV Empfängerin ab, die die Übernahme der Fahrtkosten zu den Sitzungen ihrer Psychotherapie einforderte. Das Sozialgericht sah keine „atypische Bedarfslage“, die die Kostenübernahme durch das Jobcenter rechtfertigen würde.
