BSG
Hartz IV Urteil: BSG kippt Mietobergrenzen
Hartz 4: Jobcenter setzen angemessene Wohnkosten falsch an
Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Darunter haben nicht nur Hartz-IV-Empfänger zu leiden, sondern jeder mit knappem Budget. Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen allerdings zusätzlich die Mietobergrenzen der Jobcenter beachten. Dass bei der Berechnung dieser Höchstwerte nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, bestätigt jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG).
BSG-Urteil: Hartz IV Empfänger müssen Mietkaution von Regelleistungen abstottern
BSG Urteil: Nachträgliche Hartz IV Rückforderung rechtswidrig
Und wieder einmal hat das Bundessozialgericht zugunsten von Hartz IV Empfängern und gegen die Methoden einiger Jobcenter geurteilt. In dem Verfahren ging es darum, ob auch nachträglich eingereichte Einkommensnachweise bei vorläufigem Hartz IV Bezug berücksichtigt werden müssen. Die Jobcenter hielten dies nicht für nötig und forderten teilweise sogar eine Erstattung der gezahlten Leistungen. Aus Sicht der Richter handelten die Behörden damit rechtswidrig.



