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Antrag

Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.

Jobcenter-Leiter sagt: Hartz IV ist unglaublich schlecht gemacht

Davon, dass die Dämme brechen, kann zwar noch nicht die Rede sein. Doch die Hartz-IV-Kritik aus den eigenen Reihen nimmt stetig zu. Jetzt hat sich auch der Geschäftsführer des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt zu Wort gemeldet. „Hartz IV ist als Gesetz unglaublich schlecht gemacht“, sagt Uwe-Jens Kremlischka im Gespräch mit der Ostthüringer Zeitung.