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Mietkaution beim Bürgergeld: Wann das Jobcenter zahlt & wie der Antrag gestellt wird

Wohnungsschlüssel und Münzstapel auf einigen Geldscheinen, symbolisch für Mietkaution

Vermieter dürfen beim Einzug in eine neue Wohnung eine Mietkaution verlangen – bis zu drei Monatskaltmieten als Mietsicherheit. Eine Summe, die viele Bürgergeld-Empfänger nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Wenn der notwendige Betrag nicht vorhanden ist, kann das Jobcenter die Mietkaution als zinsloses Darlehen übernehmen. Es handelt sich dabei jedoch nur um eine Kann-Leistung, einen Rechtsanspruch haben Leistungsempfänger nicht.

Wann übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?

Das Jobcenter übernimmt die Mietkaution, wenn der Umzug genehmigt wurde oder nachträglich als notwendig anerkannt werden kann. Voraussetzung ist, dass:

  • ein konkretes Mietangebot vorliegt,
  • die neue Wohnung angemessen ist (Miete und Größe),
  • ein wichtiger Grund für den Umzug besteht.

Auch ohne vorherige Genehmigung ist eine Kostenübernahme möglich – die Angemessenheit der Wohnung und ein triftiger Umzugsgrund müssen jedoch vorliegen.

Bürgergeld: So hoch darf die Miete der Wohnung sein

Muss ich eigenes Vermögen für die Mietkaution einsetzen?

Ja. Ersparnisse haben Vorrang, selbst wenn sie unterhalb der Grenze für das Schonvermögen liegen.

Das Schonvermögen dient dem Schutz für besondere Bedarfe – die Mietkaution zählt dazu und muss daher aus vorhandenem Vermögen bezahlt werden, bevor das Jobcenter einspringt.

Wichtig: Die Mietkaution gilt im SGB II als Teil der Wohnungsbeschaffungskosten im Rahmen der „Kosten der Unterkunft“ (KdU). Da die Kaution bei Auszug zurückgezahlt wird, stellt sie keine Ausgabe, sondern eine vorübergehende Vermögensumschichtung dar.

Wie stelle ich den Antrag auf Übernahme der Mietkaution?

Die Übernahme der Mietkaution setzt einen formlosen Antrag beim zuständigen Jobcenter voraus. Bei einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist das Jobcenter am neuen Wohnort zuständig. Umzugskosten werden dagegen weiterhin beim bisherigen Jobcenter beantragt.

Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Kopie des Mietvertrags oder der Kautionsforderung
  • kurze Begründung, warum die Kaution nicht selbst gezahlt werden kann
  • ggf. Nachweise über den wichtigen Umzugsgrund

Der Antrag kann je nach Jobcenter schriftlich oder digital gestellt werden. Einige Jobcenter ermöglichen die Antragstellung auch online über jobcenter.digital, das ist jedoch regional unterschiedlich. Für die schriftliche Beantragung kann unsere PDF-Vorlage genutzt werden.

Wie hoch ist die Mietkaution, die das Jobcenter übernimmt?

Vermieter dürfen nach § 551 BGB bis zu drei Monatskaltmieten als Mietsicherheit verlangen. Bis zu dieser Obergrenze übernimmt das Jobcenter die Kaution als zinsloses Darlehen.

  • Beispiel 1: Single aus Berlin, Kaltmiete 430 €. → Kautionsdarlehen 1.290 €.
  • Beispiel 2: Familie aus Hamburg, Kaltmiete 690 €. → Darlehen 2.070 €

Wie läuft die Rückzahlung des Darlehens ab?

Die Mietkaution wird nicht als Zuschuss, sondern ausschließlich als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung erfolgt:

  • in monatlichen Raten von 5 % des maßgeblichen Regelsatzes,
  • beginnend ab dem Monat nach Auszahlung,
  • bis der gesamte Betrag getilgt ist.

Beispiel 1: Ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger aus Berlin zahlt 430 € Nettokaltmiete. Das Jobcenter gewährt ihm ein Darlehen über 1.290 € für die Mietkaution (3 × 430 €). Ab dem Monat nach der Auszahlung wird sein Regelsatz monatlich um 28,15 € reduziert (5 % von 563 €), bis das Darlehen vollständig getilgt ist.

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Kindern (7 und 11 Jahre) aus Hamburg bezieht eine Wohnung mit 690 € Kaltmiete. Das Jobcenter übernimmt die Mietkaution in Höhe von 2.070 € (3 × 690 €) als Darlehen. Zurückzahlen müssen nur die Eltern: monatlich 50,60 € (5 % von 1.012 € Regelsatz).

Jobcenter muss bei Umzug Doppelmiete übernehmen

Was passiert mit der alten Mietkaution beim Wohnungswechsel?

Wenn bereits eine Kaution beim früheren Vermieter hinterlegt wurde, kann das Jobcenter diese zur Tilgung des neuen Darlehens verwenden.

Da sich die Rückzahlung der alten Kaution verzögern kann (z. B. wegen Nebenkosten oder Schönheitsreparaturen), kann das Jobcenter eine Abtretungserklärung verlangen. Damit geht der Rückzahlungsanspruch direkt an das Jobcenter.

Sobald das Darlehen vollständig ausgeglichen ist, endet die Abtretung.

Häufige Fragen zur Übernahme der Mietkaution

Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution beim Bürgergeld?

Ja, das Jobcenter kann die Mietkaution übernehmen, jedoch ausschließlich als zinsloses Darlehen und ohne Rechtsanspruch. Bewilligt wird die Kaution nur, wenn der Umzug notwendig ist, die Wohnung als angemessen gilt und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Da es sich um ein Darlehen handelt, muss die Kaution vollständig zurückgezahlt werden – in monatlichen Raten von 5 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes, beginnend im Folgemonat der Auszahlung.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Kautionsdarlehen vom Jobcenter?

Voraussetzung ist, dass der Umzug entweder genehmigt wurde oder im Nachhinein als notwendig anerkannt werden kann. Die neue Wohnung muss hinsichtlich Miete und Größe angemessen sein, und es muss ein wichtiger Grund für den Umzug vorliegen, etwa Eigenbedarf, gesundheitliche Gründe oder familiäre Veränderungen. Zudem müssen eigene Ersparnisse zuerst eingesetzt werden, da die Mietkaution als vorübergehende Vermögensumschichtung gilt.

Wie beantrage ich ein Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter?

Der Antrag wird formlos beim zuständigen Jobcenter gestellt und sollte den Mietvertrag oder die Kautionsforderung, eine kurze Begründung zur finanziellen Notwendigkeit und gegebenenfalls Nachweise über den Umzugsgrund enthalten. Je nach Jobcenter ist eine schriftliche oder digitale Einreichung möglich, manche Jobcenter akzeptieren Anträge auch online über jobcenter.digital. Für die schriftliche Beantragung kann unsere PDF-Vorlage verwendet werden.

Wie hoch ist das Kautionsdarlehen und wie läuft die Rückzahlung ab?

Das Jobcenter übernimmt die Mietkaution bis zur gesetzlichen Obergrenze von drei Nettokaltmieten als zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung startet im Monat nach der Auszahlung und erfolgt in monatlichen Raten von 5 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes, bis der gesamte Betrag ausgeglichen ist. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Muss ich Ersparnisse für die Mietkaution einsetzen?

Ja, vorhandene Ersparnisse müssen immer zuerst eingesetzt werden, selbst wenn sie unterhalb der Schonvermögensgrenze liegen. Die Mietkaution gilt als Wohnungsbeschaffungskosten und wird bei Auszug vom Vermieter zurückgezahlt, weshalb sie rechtlich als vorübergehende Vermögensumschichtung gilt. Erst wenn eigenes Vermögen nicht ausreicht, kann das Jobcenter ein Darlehen bewilligen.