Zum Inhalt springen

Umbau: Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen verschmelzen

Ein gemeinsamer Antrag, automatisierte Leistungen und weniger Zuständigkeitswechsel zwischen Behörden. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat am 26. Januar 2026 weitreichende Empfehlungen für eine Reform der einkommensabhängigen Sozialleistungen vorgelegt. Im Kern fordert der Bericht eine organisatorische und rechtliche Verzahnung von Grundsicherung (Bürgergeld), Wohngeld und familienbezogenen Leistungen. Ziel ist es, den Zugang zu staatlicher Unterstützung deutlich zu vereinfachen und Lücken bei der Absicherung zu schließen.

Bürokratische Hürden führen zu hoher Nichtinanspruchnahme

Die Kommission diagnostiziert deutliche Defizite im bestehenden System. Das historisch gewachsene Nebeneinander von Jobcentern, Wohngeldstellen und Familienkassen führe dazu, dass viele Berechtigte ihre Ansprüche nicht geltend machen. Ursache seien komplizierte Antragsverfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und unübersichtliche Einkommensprüfungen.

Jobcenter sollen Bürgergeld-Forderungen konsequent eintreiben

Besonders beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wird laut Bericht eine hohe Dunkelziffer bei der Nichtinanspruchnahme festgestellt. Viele Haushalte verzichten auf Leistungen, obwohl ein Anspruch besteht. Die Experten sehen darin ein strukturelles Problem, das nicht auf individuelles Verhalten zurückzuführen ist, sondern auf die Ausgestaltung des Systems. Durch eine stärkere Bündelung der Zuständigkeiten sollen diese Hürden überwunden und verdeckte Armut reduziert werden.

Leistungsanreize stärken: Abbau von „Abbruchkanten“

Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen liegt auf den Übergängen zwischen Grundsicherung und Erwerbstätigkeit. Derzeit kommt es häufig zu harten Bruchstellen, wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag entfallen dann oft abrupt, sodass sich zusätzliche Arbeit finanziell kaum bemerkbar macht.

Die Kommission empfiehlt deshalb ein besser aufeinander abgestimmtes Verrechnungsmodell. Einkommensabhängige Leistungen sollen bei steigendem Einkommen schrittweise reduziert werden, statt plötzlich zu enden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Erwerbsarbeit in jedem Fall zu einem höheren verfügbaren Haushaltseinkommen führt als der reine Leistungsbezug.

Automatisierung statt manueller Anträge

Um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden zu verringern, setzt der Bericht auf eine stärkere Automatisierung. Anstatt dass Einkommensnachweise mehrfach bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden müssen, sollen bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden, um Ansprüche im Hintergrund zu prüfen.

Vorgesehen ist, Leistungen künftig teilweise antragslos oder über einen einzigen integrierten Antrag zu steuern. Die Kommission verspricht sich davon eine höhere Treffsicherheit der Leistungen sowie eine Entlastung der Kommunen von parallelen Prüfverfahren und Doppelarbeit.

Kindergeld künftig ohne Antrag

Ein weiterer Vorschlag betrifft das Kindergeld. Dieses soll nach Empfehlung der Kommission künftig grundsätzlich automatisch ausgezahlt werden, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen. Die Leistung soll damit allen berechtigten Familien zuverlässig zugutekommen.

Die Experten begründen den Vorstoß mit dem Ziel, bürokratische Hürden vollständig zu beseitigen und die finanzielle Absicherung von Kindern unabhängig von der Antragspraxis der Eltern zu gewährleisten. Das Kindergeld wird dabei als grundlegende Leistung verstanden, auf die weitere einkommensabhängige Hilfen aufbauen können.

Kinderzuschlag als Vorreiter der Automatisierung

Auch beim Kinderzuschlag sieht die Kommission erheblichen Reformbedarf. Aufgrund der komplizierten Einkommensprüfungen erreicht diese Leistung viele anspruchsberechtigte Familien bislang nicht. Künftig soll der Kinderzuschlag daher weitgehend automatisch ermittelt und ausgezahlt werden.

Die Auszahlung soll idealerweise eng mit bestehenden Familienleistungen verzahnt werden. Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen schneller und verlässlicher zu unterstützen, ohne zusätzliche Antragswege eröffnen zu müssen.

Fokus auf Systemeffizienz und Transparenz

Anstatt die Diskussion auf Verschärfungen von Mitwirkungspflichten zu konzentrieren, betont der Bericht die Vorteile eines effizienten Gesamtsystems. Ein transparenter Sozialstaat, der Leistungen verlässlich und ohne unnötige Bürokratie erbringt, senkt nach Einschätzung der Kommission die Fehlerquote und erhöht die Akzeptanz staatlicher Hilfen.

Die Bündelung der Leistungen wird dabei als zentraler Hebel gesehen, um Verwaltungskosten zu reduzieren und die Wirksamkeit der sozialen Sicherung zu erhöhen. Weniger Schnittstellen sollen zugleich das Risiko von Verzögerungen, Rückforderungen und finanziellen Unsicherheiten mindern.

Politische Umsetzung als nächster Schritt

Der Abschlussbericht der Expertenkommission liegt nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Haus unter Leitung von Bärbel Bas ist damit für die fachliche Auswertung der Empfehlungen zuständig und prüft, welche Vorschläge sich für eine gesetzliche Umsetzung eignen.

Zwar haben die Empfehlungen keinen Gesetzescharakter, sie dienen der Bundesregierung jedoch als inhaltliche Grundlage für künftige Reformvorhaben. Ziel ist ein stärker integriertes System der Existenzsicherung, das bisher getrennte Leistungen und Verfahren zusammenführt.

Für Leistungsberechtigte und Geringverdiener könnte dies langfristig spürbare Erleichterungen bringen – insbesondere durch weniger Anträge und klarere Zuständigkeiten, sofern die politischen Entscheidungsträger die Vorschläge aufgreifen.