1.047 Euro im Monat: So hoch ist der durchschnittliche Zahlungsanspruch für alleinstehende Bürgergeld Bedürftige laut aktueller Statistik der Jobcenter. Dieser Wert umfasst eine relativ große Schwankungsbreite. Denn während in München unterm Strich 1.185 Euro im Monat stehen, sind es in z.B. Bamberg lediglich 900 Euro monatlich und damit 285 Euro weniger. Die Differenz ist dem Umstand geschuldet, dass das Bürgergeld mit Ausnahme des reinen Regelsatzes regional unterschiedlich hoch ausfällt.
Über die Hälfte sind Ein-Personen-Haushalte
Die neueste Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Zahlungsansprüchen von Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften listet auf, wer wo im Schnitt welchen Betrag an Leistungen gezahlt bekommt. Der überwiegende Teil derer, die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind: Alleinstehende. Von den insgesamt 2.917.908 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland bilden Singles mit 1.652.075 bzw. 57 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Alleinerziehenden mit Kindern (530.203 bzw. 18 Prozent).
Im deutschlandweiten Durchschnitt bekommen Alleinstehende Bürgergeld in Höhe von 1.047 Euro im Monat (Stand 01/2025). Um ein Gefühl für diese Zahl zu bekommen: Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes lag die monetäre Armutsgefährdungsschwelle für alleinstehende Personen im Jahr 2024 bei monatlich 1.378 Euro und damit schon 331 Euro über der aktuell durchschnittlich ermittelten Bürgergeld Höhe für Alleinstehende.
So viel Bürgergeld erhalten Alleinstehende
Wie viel Bürgergeld Alleinstehende im bundesweiten Städtevergleich bekommen, haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengetragen. Die Durchschnittswerte sollen die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Leistungen aufzeigen:
Aktuelle Bürgergeld Tabelle: Höhe nach Wohnort
Wohnort | Bürgergeld Ø mtl. |
---|---|
Aachen | 1.054 € |
Augsburg | 1.065 € |
Berlin | 1.119 € |
Braunschweig | 1.101 € |
Bremen | 1.093 € |
Dortmund | 1.111 € |
Duisburg | 1.020 € |
Düsseldorf | 1.078 € |
Dresden | 1.034 € |
Essen | 1.079 € |
Frankfurt a. M. | 1.131 € |
Gelsenkirchen | 1.051 € |
Görlitz | 970 € |
Halle (Saale) | 983 € |
Hamburg | 1.148 € |
Hannover | 1.076 € |
Hildesheim | 1.033 € |
Kiel | 1.117 € |
Köln | 1.125 € |
Leipzig | 973 € |
Magdeburg | 1.019 € |
Mannheim | 1.088 € |
München | 1.185 € |
Nürnberg | 1.071 € |
Recklinghausen | 1.026 € |
Saarbrücken | 1.065 € |
Stuttgart | 1.140 € |
Wolfsburg | 1.061 € |
Quelle: Jobcenter Statistik 01/2025
Regelbedarf beim Bürgergeld
Etwa die Hälfte dieses Betrages beruht auf dem Bürgergeld Regelsatz. In der Bedarfsstufe 1 für Singles sind das auch in diesem Jahr 563 Euro – ein Betrag, über den viel diskutiert wurde und der laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands mindestens 813 Euro betragen müsste. Doch selbst die 563 Euro stehen nicht jedem zu. Wer arbeitet und Bürgergeld aufstockend zum Lohn bekommt oder zumindest ein paar Euro im Monat hinzuverdient, dem wird das Einkommen angerechnet und die Leistungen meist direkt gekürzt. Lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro auf Erwerbseinkommen bleibt anrechnungsfrei.
Bürgergeld und Minijob – so viel viel bleibt anrechnungsfrei
Unterschiede bei den Wohnkosten
Der zweite Posten, der die Bürgergeld Höhe prägt: die Kosten für Unterkunft (KdU). Diese Leistungen sind den größten Schwankungen unterworfen. Denn in München oder Düsseldorf ist die Miete weitaus höher als in ländlichen respektive abgeschiedenen Regionen. Wie stark die Mietobergrenzen variieren, zeigt ein Blick auf einige Städte:
Mietobergrenze für 1-Personen-Haushalt
angemessene Wohnungsgröße | angemessene Miete |
|
---|---|---|
Berlin | 50m² | 449 € |
Bremen | 50m² | 537 € |
Dresden | 45m² | 451 € |
Düsseldorf | 50m² | 528 € |
Frankfurt (Main) | 50m² | 786 € |
Hamburg | 50m² | 573 € |
Hannover | 50m² | 458 € |
Köln | 50m² | 651 € |
Leipzig | 45m² | 346 € |
München | 50m² | 890 € |
So hoch darf die monatliche Miete mit Bürgergeld sein
Das heißt aber nicht, dass in München automatisch 563 Euro Regelsatz plus 890 Euro Miete gezahlt werden, in der Summe 1.453 Euro. Nein: In Bayerns Landeshauptstadt bekommt ein Bürgergeld Single im Schnitt 1.185 Euro, denn 890 Euro für die Bruttokaltmiete stellen die absolute Obergrenze dar. Liegt die Miete unter der Obergrenze, zahlt das Jobcenter auch nur die tatsächlich entstandenen Wohnkosten. Im Durchschnitt zahlte das Jobcenter München 545 Euro an KdU für Alleinstehende (Stand 01/2025).
Heizkosten
Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe – sofern diese angemessen sind. Da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind, gibt es hier keine festen Pauschalen, aber Richtwerte. So erachtet z.B. das Jobcenter München Heizkosten bei zentraler Wassererwärmung in Höhe von 3,28 Euro / m² beim Heizen mit Fernwärme oder 2,52 Euro / m² bei einer Gasheizung für angemessen. Ausgehend von 50m² zulässiger Wohnungsgröße sind das 164 Euro bzw. 126 Euro monatlich, die zusätzlich zur Miete gezahlt werden.
Mehrbedarfe
Der dritte Baustein beim Bürgergeld Anspruch setzt sich je nach Person und/oder Wohnsituation aus mehreren Elementen zusammen, die ebenfalls individuell geprägt sind. Konkret geht es hier um Mehrbedarfe. Das kann eine Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3% vom Regelsatz = 12,95€ im Monat) sein oder ein Mehrbedarf, weil aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Ernährung nötig oder der Bürgergeld Bedürftige behindert ist.
Jobcenter übernimmt Krankenkasse
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Regel direkt vom Jobcenter übernommen, sofern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger während des Leistungsbezugs automatisch krankenversichert sind, ohne dass sie sich selbst um die Beitragszahlung kümmern müssen. Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung: Hier übernimmt das Jobcenter lediglich die Hälfte der Beiträge im Basistarif.