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Miete und Grundsicherung: 334.000 Bürgergeld-Haushalte zahlen jeden Monat drauf

Das Jobcenter zahlt die Miete – aber oft nur einen Teil davon. 334.000 Bürgergeld-Haushalte mussten 2024 die Differenz zwischen ihrer tatsächlichen Miete und dem, was das Jobcenter als „angemessen“ anerkannte, aus dem eigenen Regelsatz bezahlen. Das zeigen Daten der Bundesregierung, die auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag veröffentlicht wurden. Die Gesamtlücke: 494 Millionen Euro. In München fehlen betroffenen Haushalten monatlich 231 Euro allein für die Wohnung – fast die Hälfte des monatlichen Regelbedarfs. Und der Bundestag hat das Gesetz, das die Situation ab Juli 2026 weiter verschärft, bereits verabschiedet.

Was ist die Wohnkostenlücke – und warum entsteht sie?

Wer Bürgergeld bezieht, hat dem Grundsatz nach Anspruch darauf, dass das Jobcenter Miete und Heizung übernimmt. Den Haken kennen Betroffene gut: Die Übernahme erfolgt nur bis zu einer kommunal festgelegten Obergrenze, der sogenannten Angemessenheitsgrenze. Diese Grenzen legen die Jobcenter-Träger selbst fest – und sie sind in vielen Städten schlicht zu niedrig, weil sie den tatsächlichen Wohnungsmarkt nicht abbilden.

Wer keine günstigere Wohnung findet – oder schlicht schon dort wohnt –, muss die Differenz selbst tragen. Das Geld dafür kommt aus dem Regelsatz, der eigentlich für Essen, Kleidung, Hygiene und Bildung vorgesehen ist. Das Existenzminimum wird damit systematisch unterschritten. Sozialgerichte haben in zahlreichen Verfahren festgestellt, dass kommunale Richtwerte rechtswidrig zu niedrig angesetzt waren – allein im Jahr 2020 in mindestens 24 dokumentierten Entscheidungen.

Die Zahlen 2024 auf einen Blick

KennzahlWert
Gesamte Wohnkostenlücke 2024494 Millionen Euro
Betroffene Haushalte (Jahresdurchschnitt)334.000
Anteil aller Mieter-Haushalte im Bürgergeld12,6 Prozent
Durchschnittliche monatliche Lücke (alle Haushalte)15 Euro
Durchschnittliche monatliche Lücke (nur betroffene Haushalte)116 Euro
Lücke nur bei Unterkunftskosten ohne Heizung (Betroffene)121 Euro
Lücke bei Heizkosten (Betroffene)58 Euro

Zur Einordnung: Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person betrug 2024 monatlich 563 Euro – und wurde für 2025 und 2026 nicht erhöht. Wer 116 Euro davon monatlich für die Miete abzweigen muss, hat noch 447 Euro für alles andere – ein Rückgang von mehr als 20 Prozent gegenüber dem ohnehin bereits knapp bemessenen Existenzminimum.

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Die teuersten Städte: Wo die Lücke am größten ist

Die folgende Übersicht basiert auf Tabelle 1 der Bundestagsdrucksache 21/1005 und zeigt für ausgewählte große Jobcenter die durchschnittliche monatliche Lücke für betroffene Haushalte sowie die tatsächlich anfallenden Gesamtwohnkosten. Alle Beträge sind Jahresdurchschnittswerte 2024.

Tabelle 1: Alle Bürgergeld-Haushalte – Gesamtwohnkosten (Unterkunft und Heizung)

JobcenterLücke je Monat (Betroffene)Anteil betroffener HaushalteTatsächliche WohnkostenAnerkannte Wohnkosten
München, Landeshauptstadt231 Euro10,4 % (jeder zehnte Haushalt)812 Euro574 Euro
Berlin180 Euro9,2 %623 Euro444 Euro
Nürnberg, Stadt167 Euro16,8 %627 Euro460 Euro
Rostock, Hansestadt154 Euro5,7 %477 Euro323 Euro
Dresden, Stadt152 Euro10,2 %562 Euro411 Euro
Düsseldorf, Stadt151 Euro9,2 %635 Euro484 Euro
Hannover, Region145 Euro9,5 %624 Euro479 Euro
Köln, Stadt125 Euro10,1 %714 Euro589 Euro
Stuttgart, Landeshauptstadt121 Euro2,8 %704 Euro583 Euro
Hamburg118 Euro12,2 %816 Euro698 Euro
Frankfurt am Main, Stadt112 Euro17,5 %738 Euro626 Euro

Hinweis zu den Tabellenwerten: Die Spalten „Tatsächliche Wohnkosten“ und „Anerkannte Wohnkosten“ sind gerundete Jahresdurchschnittswerte aus der Bundestagsdrucksache. Die ausgewiesene Lücke entspricht dem in der Statistik ausgewiesenen Durchschnittswert für betroffene Haushalte und weicht daher in Einzelfällen geringfügig von der simplen Subtraktion beider Spalten ab, weil nur ein Teil aller Haushalte überhaupt eine Lücke aufweist und die Mittelwerte auf unterschiedlichen Grundgesamtheiten basieren.

Besonders auffällig: München und Frankfurt. In München liegt die tatsächliche Durchschnittsmiete inklusive Heizung bei rund 812 Euro – das Jobcenter erkennt aber nur 574 Euro an. Jeden zehnten Münchner Bürgergeld-Haushalt in einer Mietwohnung trifft diese Lücke. In Frankfurt am Main ist fast jeder sechste Haushalt betroffen (17,5 Prozent) – bundesweit einer der höchsten Anteilswerte. In Nürnberg ist es ebenfalls jeder sechste (16,8 Prozent).

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Tabelle 2: Nur Unterkunftskosten ohne Heizung – wo die Kaltmiete besonders drückt

JobcenterLücke Kaltmiete je Monat (Betroffene)Anteil betroffener HaushalteTatsächliche Kaltmiete
München (Landkreis)276 Euro10,4 %945 Euro
München, Landeshauptstadt256 Euro8,1 %631 Euro
Nürnberg, Stadt187 Euro12,4 %451 Euro
Berlin177 Euro8,3 %417 Euro
Frankfurt am Main177 Euro9,0 %540 Euro
Hannover, Region158 Euro6,5 %430 Euro
Düsseldorf158 Euro7,1 %445 Euro
Stuttgart140 Euro1,8 %534 Euro
Köln142 Euro7,0 %505 Euro
Hamburg105 Euro11,0 %637 Euro

Im Münchner Umland ist die Situation teils noch extremer als in der Stadt selbst: Im Landkreis München liegt die tatsächlich gezahlte Kaltmiete im Schnitt bei 945 Euro – betroffene Haushalte tragen davon monatlich 276 Euro selbst. Das entspricht knapp der Hälfte des monatlichen Regelbedarfs von 563 Euro.

Umzug mit Bürgergeld – Welche Kosten zahlt das Jobcenter?

Singles: Die größte und am stärksten betroffene Gruppe (Tabelle 4)

Einpersonenhaushalte stellen die mit Abstand größte Gruppe unter den Bürgergeld-Beziehenden. Für sie gilt bundesweit eine durchschnittliche monatliche Lücke von 97 Euro – sofern sie betroffen sind. Der Anteil betroffener Single-Haushalte beträgt bundesweit 13,5 Prozent.

Besonders stark betroffen sind Singles in Bayern und Hessen. Im Landkreis München liegt die tatsächlich gezahlte Kaltmiete laut den Rohdaten bei über 1.169 Euro, während das Jobcenter 931 Euro anerkennt – die Lücke beträgt damit rund 238 Euro allein für die Kaltmiete. Das sind 42 Prozent des Regelbedarfs, die monatlich allein für die Mietdifferenz aufgewendet werden müssen.

Familien mit Kindern und Alleinerziehende (Tabellen 5 und 7)

Für Haushalte mit Kindern belief sich die bundesweite Gesamtlücke 2024 auf rund 216 Millionen Euro – fast die Hälfte der gesamten Wohnkostenlücke. Im Schnitt fehlten betroffenen Familien 142 Euro monatlich. In Rheinland-Pfalz war mehr als jeder fünfte Familienhaushalt im Bürgergeld von einer Lücke betroffen (20,8 Prozent).

Alleinerziehende Haushalte – sie benötigen ausreichend Platz für sich und ihre Kinder, haben aber gleichzeitig wenig Verhandlungsmacht auf dem Wohnungsmarkt – trugen bundesweit im Schnitt 131 Euro monatlich selbst. 13,6 Prozent aller alleinerziehenden Bürgergeld-Haushalte hatten eine Wohnkostenlücke.

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Was die Bundesregierung antwortet – und was sie verschweigt

Auf die Frage, warum die kommunalen Richtwerte in so vielen Städten so weit unterhalb der Marktmieten lägen, verweist die Bundesregierung auf die kommunale Zuständigkeit. Die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen obliege den Jobcenter-Trägern und unterliege der Landesaufsicht. Der Bund könne insofern keine Vorgaben machen.

Das stimmt rechtlich – greift aber zu kurz. Denn Sozialgerichte stellen seit Jahren immer wieder fest, dass kommunale Konzepte zur Bestimmung der Angemessenheit rechtswidrig und damit vor Gericht nicht haltbar sind. Wer dagegen klagt, bekommt oft recht. Wer nicht klagt – und das ist die große Mehrheit –, zahlt still und leise aus dem Regelsatz drauf.

Ab Juli 2026: Bundestag hat das Gesetz verabschiedet – die Lücke wird noch größer

Genau in dem Moment, in dem diese Daten zeigen, wie dramatisch die Situation bereits ist, hat der Bundestag am 6. März 2026 das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz ersetzt das Bürgergeld durch ein sogenanntes Grundsicherungsgeld und tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.

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Wichtig zu wissen: Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann zwar Einwände erheben – und hat das in ihrer Plenarsitzung vom 30. Januar 2026 ausführlich getan – aber sie kann das Gesetz nicht blockieren.

Die zentrale Änderung bei den Wohnkosten: Die bisherige Karenzzeit – in der im ersten Jahr des Leistungsbezugs Mietkosten ohne Angemessenheitsprüfung vollständig übernommen wurden – bleibt dem Namen nach erhalten, wird aber faktisch ausgehöhlt. Künftig gilt:

  • Bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs greift ein Deckel: Das Jobcenter übernimmt Mietkosten künftig nur noch bis zum Anderthalbfachen der kommunalen Angemessenheitsgrenze.
  • Zusätzlich können Kommunen eine Quadratmeter-Höchstmiete festlegen; liegt die tatsächliche Miete darüber, gilt sie auch innerhalb der Karenzzeit als unangemessen.
  • Verstößt eine Miete gegen die Mietpreisbremse, soll der Leistungsbeziehende verpflichtet werden, seinen Vermieter abzumahnen – tut er das nicht, wird die Miete nicht vollständig übernommen.

Was das konkret bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen: In einer Stadt mit einer Angemessenheitsgrenze von 500 Euro übernimmt das Jobcenter künftig maximal 750 Euro – auch im ersten Monat des Leistungsbezugs. Wer mehr zahlt, trägt die Differenz selbst. In München, wo viele Bestandsmieten weit oberhalb jeder kommunalen Grenze liegen, bedeutet das für Tausende Haushalte, dass sie von Tag eins an mit einer Wohnkostenlücke konfrontiert sind.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2026 ausdrücklich gewarnt, dass die Regelungen zu Karenzzeit und Unterkunftskosten durch die Fülle an Detailregeln „überkomplex und unübersichtlich“ geworden seien. Die Länder raten zu einer grundlegenden Umstrukturierung. Praktiker aus den Jobcentern erwarten mehr Rechtsstreitigkeiten und einen höheren Verwaltungsaufwand – Ressourcen, die dann für die eigentliche Arbeitsvermittlung fehlen.

Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, warnte: Wenn die Wohnkosten von Tag eins an gedeckelt werden, werde es zwangsläufig zu Mietrückständen kommen.

Datenlage: Zahlen für 2025 noch nicht verfügbar

Dieser Artikel basiert auf den aktuell einzig verfügbaren amtlichen Daten zur Wohnkostenlücke. Eine Anfrage über das Portal FragDenStaat hat ergeben, dass entsprechende Daten für das Jahr 2025 bislang nicht vorliegen. Die Bundestagsdrucksache 21/1005 mit den Zahlen für 2024 ist damit der neueste verfügbare Datenstand. Sobald Daten für 2025 veröffentlicht werden, wird dieser Artikel aktualisiert.