Trotz Hartz IV besteht Unterhaltspflicht für Kinder
Unterhaltspflichtige Eltern können ihre Unterhaltspflichten gegenüber Kindern nicht mit dem Argument verweigern, im Hartz IV Leistungsbezug zu stehen. Einen solchen Fall erlebte nun ein Vater aus Marl, dem vom Gericht ein fiktives Einkommen zur Bemessung des Kindesunterhalts hinnehmen musste.















