Die nächste Nullrunde beim Bürgergeld steht an. Wer schon heute am Minimum lebt, bekommt 2026 real weniger. Besonders hart trifft das auch Rentner, erwerbsunfähige Bürger und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt – denn bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung sowie bei der Sozialhilfe orientiert sich der Bedarf an den Regelsätzen. Zugleich steigt die Zahl der Betroffenen. Die politische Debatte blendet diese Realität oft aus.
Überblick
- Regelsatz bleibt voraussichtlich unverändert: 563 € für Alleinstehende. Partner je 506 €. Junge Erwachsene bis 24 im Elternhaushalt 451 €. Kinder 0–5: 357 €, 6–13: 390 €, 14–17: 471 €.
- Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) folgt den gleichen Regelsätzen. Rentner in der Grundsicherung spüren damit ebenfalls keine Erhöhung.
- Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen. 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027. Gut für Löhne, aber kein Allheilmittel gegen Altersarmut.
Nullrunde 2026: Zahlen und Stand
Für 2026 ist eine weitere Nullrunde beim Bürgergeld absehbar. Für Alleinstehende bleiben 563 € im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €. Junge Erwachsene bis 24 im Elternhaushalt bleiben bei 451 €. Die Kinderregelsätze liegen weiterhin bei 357 €, 390 € und 471 € je nach Alter. Politisch ist die Nullrunde angekündigt, der Kabinettsbeschluss folgt im September 2025.
Gerne wird das Argument genommen, dass es wieder keine Anpassung gibt, da ja in der Vergangenheit schon überproportional hoch angepasst wurde. Obwohl der Regelsatz zum 01.01.2023 um 53 Euro und dann noch einmal zum 01.01.2024 um weitere 61 Euro angepasst wurde, ist dieses Argument der zu hohen Anpassung falsch. Korrekt müsste es heißen, dass die Regelsätze in den beiden Jahren so hoch angepasst wurde, da die Regierung eine frühere Anpassung unterlassen hat, die dringend nötig gewesen wäre. Es wurden lediglich Einmalzahlungen in Höhe von 150 € in 2021 und weitere 200 € in 2022 gezahlt. Dennoch bleibt es bei einer massiven Unterdeckung in den Vorjahren – dies lässt sich auch gut an den Zahlen im Verhältnis zum regelbedarfsrelevanten Preisindex erläutert:
Bürgergeld Erhöhung 2026? Fehlanzeige!
Warum Rentner und andere Sozialhilfe-Empfänger es spüren
Eine Nullrunde beim Regelsatz hat nicht nur Einfluss auf die aktuell 5,4 Mio. Bürgergeld-Empfänger, von denen 1,44 Mio. gar nicht erwerbsfähig sind (z.B. Kinder), sondern auf insgesamt 6,88 Mio. Betroffene. Auch bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (Bürgergeld-Pendant für Rentner oder Erwerbsunfähige) nutzt dieselben Regelbedarfe wie das Bürgergeld – ebenso bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bleibt dort alles stehen, bleibt es auch für Rentner mit niedrigem Einkommen beim Status quo. Rentenerhöhungen werden bedarfsabhängig angerechnet und verpuffen in der Grundsicherung oft. Im März 2025 bezogen 742.410 Rentner Grundsicherung. Das ist ein Höchststand.
Frauen besonders gefährdet
Frauen tragen ein höheres Armutsrisiko im Alter. 2024 lag die Armutsgefährdungsquote bei Senioren ab 65 Jahren insgesamt bei 19,4 Prozent. Frauen 65+ erreichten 21,4 Prozent, Männer 17,0 Prozent. In der Gruppe 75+ waren es 21,8 Prozent bei Frauen und 15,4 Prozent bei Männern. Die Armutsschwelle lag 2024 für Alleinlebende bei 1.381 Euro netto im Monat.
Mindestlohn hilft, reicht aber nicht
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Das entlastet Beschäftigte mit niedrigen Löhnen. Es löst aber nicht das Problem vieler Haushalte mit Minijobs, Teilzeit und fehlender Tarifbindung. Ohne mehr Tarifverträge und echte Aufstiegspfade bleibt Altersarmut ein Massenrisiko.
Mindestens 750 Euro Regelsatz
Sozialverbände fordern seit Langem armutsfeste Regelsätze. Der SoVD nennt als Zielmarke mindestens 750 Euro in der Regelbedarfsstufe 1. Parallel braucht es mehr Tarifbindung und Wege raus aus dem Minijob. Nur stabile Erwerbseinkommen über das ganze Berufsleben senken Altersarmut spürbar