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Mütterrente 3 kommt: Wer jetzt mehr Rente bekommt

Rentnerin liest erfreut ein Dokument, Symbold für Rentenbescheid
  • Worum geht’s? Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden auf 3 Jahre angehoben – damit gleiche 3 Rentenpunkte wie bei später geborenen Kindern.
  • Wer profitiert? Rund 10 Millionen Rentner, überwiegend Mütter.
  • Ab wann? Gesetzlich ab 1.1.2027 vorgesehen, Auszahlung voraussichtlich ab 2028 (technische Umsetzung) – rückwirkend für 2027.
  • Wie viel Geld? +0,5 Entgeltpunkte je Kind – aktuell etwa 20,40 € pro Monat (ändert sich mit dem Rentenwert).
  • Finanzierung: Aus Steuermitteln, nicht aus Beiträgen. Geschätzte Kosten: ca. 5 Mrd. €/Jahr.

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Was ist die „Mütterrente 3“ – und was wird gleichgestellt?

Die Mütterrente ist keine eigene Rente, sondern die Berücksichtigung bzw. Anrechnung von Erziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt:

  • Für Kinder ab 1992: 36 Monate (3 Rentenpunkte)
  • Für Kinder bis 1991: 30 Monate (2,5 Rentenpunkte) – trotz Erhöhungen 2014 (Mütterrente I) und 2019 (Mütterrente II)

Mit der Mütterrente 3 wird die Lücke geschlossen: 36 Monate gelten künftig auch für vor 1992 geborene Kinder. Das ist die Gleichbehandlung aller Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

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Warum war das so umstritten?

Die vollständige Gleichstellung war jahrelang politisch umkämpft. Streitpunkte: Kosten, Finanzierungsweg und Umsetzung. Nun ist die Regelung Teil des Rentenpakets 2025 und wurde im August 2025 im Kabinett beschlossen. Wichtig: Die Verbesserung wird aus Steuern bezahlt – also beitragsneutral für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wer profitiert konkret?

Alle, die Kinder vor 1992 erzogen haben und dafür bislang nur 30 Monate angerechnet bekamen. Das betrifft vor allem Mütter, aber Väter profitieren ebenso, wenn die Erziehungszeiten ihrem Rentenkonto zugeordnet sind. Pro Kind gibt es künftig insgesamt 3 Rentenpunkte – also 0,5 Punkte zusätzlich gegenüber heute.

Wie viel bringt das in Euro?

Ein halber Entgeltpunkt entspricht derzeit etwa 20,40 € pro Monat und steigt in der Regel mit der jährlichen Rentenanpassung. Die tatsächliche Höhe hängt vom aktuellen Rentenwert ab.

Ab wann fließt das Geld?

Die Rechtsänderung soll zum 1. Januar 2027 gelten. Wegen der IT-Umstellung ist mit der Auszahlung der „neuen“ Mütterrente ab 2028 zu rechnen – dann rückwirkend für 2027.

Muss man die extra Mütterrente 3 beantragen?

In der Regel nein. Die Gutschrift erfolgt automatisch über das Rentenkonto. Wichtig ist, dass alle Kinder korrekt erfasst sind. Wer noch keine Rente bezieht, sollte die Kontenklärung prüfen; wer bereits Rente bekommt, wird automatisch berücksichtigt.

Wird das auf andere Leistungen angerechnet?

Ja. Die Mütterrente 3 ist Teil der gesetzlichen Rente und kann – wie andere Rentenanteile auch – auf Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Hinterbliebenenleistungen angerechnet werden (je nach Fall).

Häufige Fragen zur Mütterrente

Was ändert sich mit der Mütterrente 3?

Für vor 1992 geborene Kinder werden bei der Rente künftig 3 Jahre Erziehungszeit statt 2,5 berücksichtigt und angerechnet.

Wann kommt die neue Mütterrente?

Geplant ab 1.1.2027, Auszahlung voraussichtlich ab 2028 rückwirkend.

Wie hoch fällt die Rente aus?

Es wird ein halber Rentenpunkt zusätzlich angerechnet. Nach aktuellem Stand, 40,79 € je ganzen Rentenpunkt, würde sich die Mütterrente 3 heute auf 20,40 € belaufen.

Muss ich die Mütterrente 3 beantragen?

Nein, ein Antrag ist nicht notwendig. Die Gutschrift erfolgt automatisch, wenn die Kinder im Rentenkonto erfasst sind.

Was Betroffene jetzt tun können

  • Renteninformation & Versicherungsverlauf prüfen: Sind alle Kindererziehungszeiten erfasst?
  • Kontenklärung anstoßen, wenn etwas fehlt (Geburtsurkunden/Zuordnungserklärungen bereithalten).
  • Kein Extra-Antrag nötig: Nachzahlungen erfolgen automatisch, sobald Gesetz und Umsetzung greifen.