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Krankenkassen-Reform: Höhere Kosten, weniger Leistungen – was ab 2027 droht

Seit Dienstag ist klar, wohin die Reise geht: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Eckpunkte ihres Reformpakets für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Bereits am 29. April soll das Bundeskabinett die Pläne beschließen, Bundestag und Bundesrat sollen noch vor der Sommerpause abstimmen. Die Zahlen dahinter sind konkret – und für viele Versicherte potenziell spürbar.

Das Problem: Eine Lücke, die immer größer wird

Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen für das laufende Jahr schätzen Fachleute auf rund 15 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen könnte diese Lücke bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen. Warken will mit ihrem Reformpaket ab 2027 ein Einsparvolumen von 20 Milliarden Euro erreichen – also mehr als das erwartete Defizit, um einen Puffer einzubauen. Grundlage sind die 66 Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Expertenkommission, von denen über drei Viertel umgesetzt werden sollen.

Das neue Entlastungspaket: Wer jetzt profitiert – und wer leer ausgeht

Ende der beitragsfreien Familienmitversicherung

Der politisch folgenreichste Einschnitt könnte die Familienmitversicherung betreffen. Derzeit sind rund 16 Millionen Angehörige kostenlos über ein GKV-Mitglied mitversichert. Das soll ab 2028 für einen Großteil von ihnen enden. Ausgenommen bleiben Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Rentner. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner ist ein einkommensabhängiger Beitrag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des GKV-Mitglieds geplant.

Was das konkret bedeutet, hängt vom Einkommen ab. Wer zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, also rund 2.343 Euro brutto im Monat verdient, würde künftig etwa 82 Euro monatlich zusätzlich zahlen – knapp 980 Euro im Jahr. Beim Medianeinkommen von rund 4.500 Euro brutto wären es etwa 158 Euro im Monat, also rund 1.890 Euro jährlich. Nach oben gedeckelt ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, die 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich liegt – darüber anfallende Einkommensteile bleiben beitragsfrei. Der maximale Mehrbetrag liegt damit bei rund 203 Euro im Monat beziehungsweise gut 2.440 Euro im Jahr.

Mehr Zuzahlung in der Apotheke, weniger Krankengeld

Auch in der Apotheke soll es teurer werden. Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro für verschreibungspflichtige Medikamente sollen auf 7,50 Euro beziehungsweise 15 Euro angehoben werden. Für Versicherte, die regelmäßig Medikamente benötigen – chronisch Kranke, ältere Patienten – könnte sich das über das Jahr merklich summieren.

Möglich wäre auch eine Kürzung beim Krankengeld: Es könnte von derzeit 70 Prozent auf 65 Prozent des Bruttolohns abgesenkt werden. Wer also längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, müsste künftig mit deutlich weniger auskommen als bisher.

Kürzungen im Leistungskatalog

Neben höheren Zuzahlungen plant Warken auch Einschnitte beim Leistungskatalog selbst. Grundlage ist die zweite Leitlinie ihres Reformpakets: Ausgaben müssen künftig einen nachweisbaren Nutzen für den Patienten haben. Was diesen Nachweis nicht erbringen kann, fliegt raus. Konkret genannt hat die Ministerin Homöopathie und das Hautkrebsscreening – beides soll künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Welche weiteren Leistungen unter diese Regelung fallen könnten, ließ Warken offen. Der Grundsatz selbst eröffnet jedoch erheblichen Spielraum für weitere Streichungen im Leistungskatalog.

Bürgergeld: Das Milliarden-Problem bleibt ungelöst

Während Versicherte an mehreren Stellen gleichzeitig belastet werden sollen, bleibt eine strukturelle Schieflage im System unangetastet – und sie hat einen klaren Verursacher: den Staat selbst. Der Bund zahlt für jeden Bürgergeld-Empfänger im Jahr 2026 eine Pauschale von 144 Euro monatlich in den Gesundheitsfonds – diese Beiträge decken jedoch nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Die Differenz, die die Krankenkassen dadurch ungedeckt schultern müssen, beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro jährlich. Dieses Geld fehlt im System – nicht weil Bürgergeld-Empfänger das System überfordern, sondern weil der Bund seiner eigenen Zahlungspflicht seit Jahren nicht vollständig nachkommt.

Krankenversicherung & Bürgergeld: was zahlt das Jobcenter?

Die Expertenkommission hatte die vollständige Übernahme dieser Kosten durch den Bundeshaushalt als den Vorschlag mit dem größten Einsparvolumen benannt: Die GKV könnte dadurch ab 2027 um zwölf Milliarden Euro entlastet werden. Doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt diesen Weg ab. Er hatte den Vorschlag bereits früh als „Verschiebebahnhof, aber keine Strukturreform“ zurückgewiesen – mit dem Argument, der Haushalt weise bereits jetzt Lücken auf, die sich durch weitere Entnahmen nicht verkleinerten. Auch Warken räumte ein, dass der Regierung in dieser Frage „haushaltstechnisch die Hände gebunden“ seien.

Das Ergebnis ist eine politisch bequeme, aber sachlich schiefe Debatte: Bürgergeld-Empfänger geraten ins Kreuzfeuer einer Gerechtigkeitsdiskussion, die eigentlich eine Haushaltsdiskussion ist. Die Unterfinanzierung ist eine politische Entscheidung – getroffen in Berlin, bezahlt von den Beitragszahlern. Der GKV-Spitzenverband hat deswegen bereits Ende 2025 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Bund eingereicht, um eine kostendeckende Finanzierung zu erzwingen. Solange diese Klage kein Ergebnis bringt und der Finanzminister seine Position nicht ändert, bleibt die Last bei den 58 Millionen GKV-Mitgliedern und ihren Arbeitgebern – während Privatversicherte und Beamte außen vor bleiben.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf soll am 29. April ins Kabinett, ein Bundestagsbeschluss ist noch vor der Sommerpause angestrebt. Wie weit das fertige Gesetz von den vorgestellten Eckpunkten abweichen wird, ist offen – einzelne Ressorts arbeiten bereits daran, bestimmte Punkte abzumildern. Für Versicherte gilt: Die Belastungen kommen in mehreren Wellen und aus mehreren Richtungen gleichzeitig. Wer die Rechnung am Ende in welchem Umfang bezahlt, hängt davon ab, ob die Politik in den kommenden Wochen den Mut aufbringt, auch die größten Einzelposten anzufassen – oder ob sie es dabei belässt, an den Stellen zu kürzen, an denen der Widerstand am geringsten ist.