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Das neue Entlastungspaket: Wer jetzt profitiert – und wer leer ausgeht

Am 13. April 2026 hat die Bundesregierung ein neues Entlastungspaket vorgestellt. Ziel ist es, steigende Energie- und Lebenshaltungskosten abzufedern. Vollständig beschlossen ist das Paket damit aber noch nicht: Teile müssen erst noch gesetzlich umgesetzt werden, andere hängen von weiteren politischen Entscheidungen ab.

Schon kurz nach der Ankündigung wird deutlich, wo das Problem liegt. Die Maßnahmen greifen zwar sichtbar – erreichen aber genau die Gruppen kaum, die am stärksten unter den Preissteigerungen leiden.

Was konkret geplant ist

Kern des Entlastungspakets sind drei Maßnahmen, die sich im Stand der Umsetzung deutlich unterscheiden.

Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel Geplant ist eine Reduzierung um rund 17 Cent pro Liter, befristet auf zwei Monate. Dafür ist eine gesetzliche Änderung nötig, die noch durch Bundestag und Bundesrat muss. Ein konkreter Starttermin steht daher noch nicht fest. Geht es nach der Koalition, könnte die Senkung Anfang Mai in Kraft treten.

Steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro Arbeitgeber sollen Beschäftigten eine einmalige Zahlung gewähren können – steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung ist jedoch freiwillig. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Wer die Prämie bekommt und in welcher Höhe, liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Das zugrundeliegende Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Das Modell ist nicht neu: Von 2022 bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber bereits eine steuerfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten damals über 80 Prozent der Tarifbeschäftigten diese Zahlung – ein Hinweis darauf, dass das Instrument in der Breite funktionieren kann, wenn Arbeitgeber mitspielen.

Einkommensteuerreform Sie soll vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten und frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Details, konkrete Entlastungsbeträge und betroffene Einkommensgruppen sind noch vollständig offen. Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, zeitnah einen Entwurf vorzulegen.

Gegenfinanziert werden soll das Paket unter anderem über höhere Tabaksteuern – auch hier sind weitere gesetzliche Schritte erforderlich.

Warum viele leer ausgehen

Auf dem Papier wirken die Maßnahmen breit angelegt. In der Praxis greifen sie aber nur bei bestimmten Gruppen.

Die Spritentlastung hilft direkt nur Autofahrern. Die Prämie gibt es nur für Beschäftigte – und auch nur, wenn der Arbeitgeber sie freiwillig zahlt. Steuerliche Entlastung wirkt nur bei Menschen mit entsprechender Steuerlast.

Für Rentner, Studenten und Menschen ohne Beschäftigung bedeutet das: keine direkte Entlastung durch dieses Paket.

Aufstocker und die Prämie: Wird sie angerechnet?

Eine relevante Frage für Beschäftigte, die trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen sind: Zählt die Prämie als Einkommen und kürzt damit die Leistung vom Jobcenter?

Bei der Inflationsausgleichsprämie 2022–2024 war das eindeutig geregelt: Sie wurde gemäß § 1 Nr. 7 der Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen angerechnet – Aufstocker konnten sie behalten, ohne dass das Jobcenter die Leistung kürzte. Das Sozialgericht Hildesheim hat diese Regelung noch im Januar 2026 bestätigt (Az. S 24 AS 119/25). Voraussetzung war lediglich, dass der Arbeitgeber die Zahlung auf der Überweisung als Sonderzahlung kennzeichnete.

Ob für die neue Entlastungsprämie 2026 eine vergleichbare Regelung getroffen wird, ist noch nicht bekannt. Das Gesetz steht aus. Wer als Aufstocker eine Prämie vom Arbeitgeber erhält, sollte das Jobcenter informieren und im Zweifelsfall auf eine schriftliche Klärung bestehen – und den Bescheid prüfen lassen, sobald die gesetzliche Grundlage steht.

Die eigentliche Belastung entsteht im Alltag

Die entscheidende Frage ist nicht, wer tankt – sondern wie steigende Energiepreise im Alltag wirken.

Höhere Energiekosten ziehen sich durch die gesamte Lieferkette. Produzenten, Logistiker und Händler geben gestiegene Kosten weiter. Am Ende landen sie im Supermarkt, beim Bäcker, in der Drogerie. Ob jemand selbst Auto fährt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Besonders stark trifft das Menschen mit kleinem Budget. Sie geben einen großen Teil ihres Einkommens für Grundbedarf aus – Lebensmittel, Energie. Wenn dort die Preise steigen, gibt es kaum Spielraum zum Ausweichen. Wer mehr verdient, kann kürzertreten, sparen, umschichten. Wer wenig hat, kann das nicht.

Genau deshalb ist Energieinflation sozial ungleich: Sie trifft alle, aber sie trifft nicht alle gleich.

Kritik von Sozialverbänden und Ökonomen

VdK-Präsidentin Verena Bentele bringt es auf den Punkt: „Diejenigen, die jeden Euro umdrehen müssen, bleiben am Ende auf der Strecke.“ Die Mineralölsteuersenkung sei „keine gezielte Hilfe für Menschen mit geringen Einkommen“ – schon weil offen sei, ob die Konzerne die Ersparnis überhaupt weitergeben. Der Paritätische Gesamtverband hatte bereits vor den Beschlüssen gefordert, Haushalte mit geringen Einkommen „gezielt und schnell“ zu entlasten, statt auf Marktmechanismen zu vertrauen. Die AWO verlangt eine direkte Einmalzahlung für einkommensschwache Haushalte – das Paket liefere das nicht.

Auch Ökonomen sind skeptisch. Stefan Kooths vom Kiel Institut hält die befristete Steuersenkung für die schlechteste der diskutierten Optionen: Der Staat könne gestiegene Importkosten nicht wegsubventionieren, er verteile die Last nur um. Die Rechnung kämen die Bürger so oder so tragen.