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Kabinett beschließt Bürgergeld Erhöhung 2024 auf 563 Euro

50 Euro Schein im Portemonnaie

Das Bürgergeld 2024 soll steigen, das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits vor ein paar Wochen bekanntgegeben, wir haben berichtet. Heute hat auch das Bundeskabinett der Erhöhung der Regelsätze ab dem kommenden Jahr grünes Licht gegeben, womit Alleinstehende etwa 2 Euro mehr am Tag vom Jobcenter erhalten.

Bürgergeld Regelbedarf steigt auf 563 Euro monatlich

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) steigt um über 12 Prozent von derzeit 502 Euro monatlich auf 563 Euro monatlich. Auch alle weiteren Regelbedarfe für Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft steigen entsprechend. Zu besseren Übersicht haben wir diese in einer Tabelle zusammengefasst:

Bedarf ab2022 2021
RegelbedarffürAlleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe1) 449€ 446
VolljährigePartnerinnerhalbeinerBedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe2) 404€ 401
ErwachseneBehinderteinstationärenEinrichtungen
(Regelbedarfsstufe3) 360€ 357
RLunter25-JährigeimHaushaltderEltern/Strafregelleistung
fürohneZustimmungausgezogeneU25’er
(Regelbedarfsstufe3) 360€ 357
Kinder14bis17Jahre
(Regelbedarfsstufe4) 376€ 373
Kindervon6bis13Jahre
(Regelbedarfsstufe5) 311€ 309
Kinder0bis5Jahre
(Regelbedarfsstufe6) 285€ 283

So setzt sich der Regelsatz 2024 zusammen

Die Regelleistungen sind in einzelne Bedarfe unterteilt, die von der Regierung festgelegt werden und welche als für das Existenzminimum für angemessen angesehen werden. Die neuen 563 Euro ab 2024 werden folgendermaßen aufgeteilt (sofern sich keine weiteren Änderungen ergeben):

Bürgergeld Regelsatz 2024

Mit über 12 Prozent höchste Anhebung

Auffällig dabei ist, dass diese Erhöhung von 2023 auf 2024 noch deutlicher ausfällt als es beim Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld zu Beginn dieses Jahres. Dies hängt damit zusammen, dass mit der Einführung des Bürgergeldes auch die voraussichtliche Inflation mit in die Fortschreibung des Regelsatzes fließt. Und da die Energiekosten sowie Lebensmittelpreise in den letzten Jahren und Monaten deutlich angezogen sind, führte dies zur höchsten Anhebung der Sozialleitungen in der Grundsicherung bisher.

Während die Anhebung der Regelsätze ab dem kommenden Jahr für viel Diskussionen sowohl in der Politik als auch bei der „arbeitenden Bevölkerung“ auslöste, die umso mehr davon überzeugt sind, dass sich Arbeite nicht mehr lohnen würde, geht Sozialverbänden die Anpassung nicht weit genug. Der Paritätische Gesamtverband hatte bereits vor der Einführung des Bürgergeldes ermittelt, dass der Regelsatz zum 01.01.2023 schon bei 725 Euro zuzüglich Stromkosten liegen müsste. Ab 2024 seien erst 813 Euro Regelsatz armutsfest, wie der Verband weiter hochgerechnet hat.

Gleichzeitig beklagen die Paritäter, dass die Leistungen viel zu spät erhöht werden. Hilfebedürftige müssen jetzt mit der enormen Inflation zurecht kommen und nicht erst in ein paar Monaten, daher bedürfe es jetzt schon an mehr Leistungen in der Grundsicherung.

Stromkosten weiterhin mit Unterdeckung

Zudem reiche die Bürgergeld-Erhöhung nicht, um die gestiegenen Stromkosten zu decken. Hier hatte das Verbraucherportal Verivox kürzlich ermittelt, dass auch bei einer Anhebung des Regelsatzes auf 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen weiterhin mit einer Unterdeckung bei den Stromkosten um bis zu 44 Prozent zu rechnen ist.

Bild: Jaroslav Moravcik/ shutterstock.com