Der Vorwurf des Sozialbetrugs kann Bürgergeld-Empfänger schwer treffen. Umso bemerkenswerter ist ein Fall aus Niedersachsen: Obwohl das Jobcenter seine Rückforderung nach einem erfolgreichen Widerspruch bereits aufgehoben hatte, musste sich eine Bürgergeld-Familie trotzdem vor Gericht verantworten. Der Grund: Die Behörde informierte die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nicht über ihre geänderte Entscheidung.
Betrugsanzeige nach Umzug der Tochter
Der Fall begann mit dem Umzug der 24-jährigen Tochter eines 53-jährigen Bürgergeld-Empfängers nach Augustdorf. Beide hatten zuvor in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Das Jobcenter warf der Familie vor, den Wohnsitzwechsel nicht ordnungsgemäß gemeldet zu haben. Nach Auffassung der Behörde seien dadurch Bürgergeld-Leistungen in Höhe von 2.684,45 Euro zu Unrecht gezahlt worden. Das Amt forderte den Betrag zurück und erstattete zugleich Strafanzeige wegen des Verdachts des Sozialbetrugs.
Widerspruch erfolgreich – aber Jobcenter muss nicht alle Anwaltskosten übernehmen
Für die Betroffenen hatte der Vorwurf damit nicht nur finanzielle Folgen: Parallel zum Rückforderungsverfahren nahm auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf. Der Fall entwickelte sich zu einem Strafverfahren – obwohl sich die Ausgangslage kurze Zeit später grundlegend ändern sollte.
Jobcenter korrigiert den Bescheid – Justiz erfährt nichts
Die Tochter legte fristgerecht Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein. Das Jobcenter prüfte den Fall erneut und half dem Widerspruch ab: Die Rückforderung wurde aufgehoben, der ursprüngliche Bescheid hatte damit keinen Bestand mehr.
Doch genau an diesem Punkt riss der Informationsfluss ab. Während der Fall innerhalb des Jobcenters bereits erledigt war, liefen die strafrechtlichen Ermittlungen unverändert weiter. Weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht wurden nach den Feststellungen des Gerichts über den Abhilfebescheid informiert. Erst als die Tochter den Bescheid während der Gerichtsverhandlung vorlegte, wurde deutlich, dass das Jobcenter seine ursprüngliche Entscheidung längst selbst revidiert hatte.
Richterin und Staatsanwaltschaft üben deutliche Kritik
Entsprechend irritiert reagierten Richterin und Staatsanwaltschaft: Nach ihrer Auffassung hätte sich die gesamte Verhandlung vermeiden lassen, wenn das Jobcenter die Justiz rechtzeitig über den erfolgreichen Widerspruch informiert hätte. Stattdessen mussten sich Staatsanwaltschaft und Gericht mit einem Verfahren beschäftigen, dessen Grundlage innerhalb der Behörde bereits entfallen war.
Jobcenter verliert wegen 10 Euro vor Gericht
Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse – und damit letztlich der Steuerzahler. Der Fall aus Sulingen zeigt nicht nur, wie belastend ein Betrugsvorwurf für Betroffene sein kann. Er macht auch deutlich, welche Folgen fehlende Abstimmung innerhalb einer Behörde haben kann: Ein Verfahren, das nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft bei rechtzeitiger Information gar nicht erst bis zur Verhandlung hätte kommen müssen.