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Erwerbsminderungsrente 2026: Das ändert sich für EM-Rentner

2026 bringt für Erwerbsminderungsrentner keine große Reform, aber drei klare Veränderungen mit spürbarer Wirkung. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen erneut, zur Jahresmitte gibt es eine Rentenanpassung und der bisher separat gezahlte Zuschlag für ältere EM-Renten verschwindet technisch aus der Überweisung.

Der Gesetzgeber dreht damit weiter an bekannten Stellschrauben der Erwerbsminderungsrente. Für Rentner bedeutet das vor allem mehr Übersicht bei der Auszahlung und etwas mehr Luft beim Hinzuverdienst.

Höhere Hinzuverdienstgrenzen ab 1. Januar 2026

Die wichtigste Änderung greift bereits zu Jahresbeginn. Grundlage ist die neue monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Sie beträgt 2026 3.955 Euro, hochgerechnet 47.460 Euro im Jahr. Aus dieser Zahl werden die Hinzuverdienstgrenzen gesetzlich berechnet.

Volle Erwerbsminderungsrente

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 2026 bis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahrhinzuverdienen.

Zum Vergleich:

  • 2025 lag die Grenze bei 19.661,25 Euro
  • Anstieg 2026: +1.102,50 Euro pro Jahr

Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Rente nicht sofort. Der übersteigende Betrag wird anteilig angerechnet. Konkret werden 40 Prozent des übersteigenden Jahresbetrags auf die Rente angerechnet, verteilt auf zwölf Monate.

Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bei Erwerbsminderung – das sind die Unterschiede

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt weiterhin eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am früheren Einkommen orientiert. Es gibt aber eine gesetzliche Mindestgrenze. Diese beträgt 2026 41.527,50 Euro brutto im Jahr.

Zum Vergleich:

  • Mindestgrenze 2025: 39.322,50 Euro
  • Anstieg 2026: +2.205 Euro pro Jahr

Wichtig bleibt: Diese Beträge sagen nichts darüber aus, wie lange gearbeitet werden darf. Die medizinischen Grenzen bleiben unverändert:

  • volle Erwerbsminderung: unter 3 Stunden täglich
  • teilweise Erwerbsminderung: 3 bis unter 6 Stunden täglich

Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 – Beispielrechnung

Auch Erwerbsminderungsrenten werden zum 1. Juli 2026 angepasst. Wie hoch die Rentenerhöhung ausfällt, steht erst im Frühjahr fest. Sie hängt von der Lohnentwicklung ab. Technisch erfolgt die Anpassung über den sogenannten aktuellen Rentenwert, der jedes Jahr neu festgelegt wird.

Um die Wirkung greifbar zu machen, ein Rechenbeispiel:

  • Bei einer monatlichen EM-Rente von 1.000 Euro
  • bedeutet eine Rentenanpassung von 1 Prozent
  • ein Plus von 10 Euro monatlich
  • also 120 Euro mehr im Jahr

Fällt die Anpassung höher aus, steigt der Betrag entsprechend. Wichtig ist: Die Erhöhung wirkt dauerhaft. Der neue Rentenbetrag bleibt Grundlage für alle folgenden Jahre. Die Anpassung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

EM-Zuschlag: Ab 2026 vollständig Teil der Rente

Seit 2024 erhalten viele Bestands-EM-Rentner einen Zuschlag. Dieser betrug je nach Rentenbeginn 4,5 oder 7,5 Prozentder persönlichen Entgeltpunkte.

Ab Ende 2025 wurde dieser Zuschlag technisch in die laufende Rente integriert. 2026 gibt es deshalb keine separate Überweisung mehr. Der Zuschlag steckt vollständig im monatlichen Rentenbetrag.

Ein Beispiel:

  • bisherige EM-Rente: 950 Euro
  • Zuschlag separat: 50 Euro
  • Auszahlung ab 2026: 1.000 Euro in einer Summe

Am Geld ändert sich nichts. Es geht ausschließlich um die Darstellung. Die Rentenversicherung hat dazu neue Rentenbescheide verschickt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Fazit

2026 bringt für die Erwerbsminderungsrente keine Überraschungen, aber messbare Verbesserungen. Über 1.100 Euro mehr Spielraum bei voller Erwerbsminderung, über 2.200 Euro mehr bei teilweiser Erwerbsminderung, eine Rentenanpassung zur Jahresmitte und ein aufgeräumter Kontoauszug durch die Integration des Zuschlags.